Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsentation. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Bei Nutzung einer fremden Station das personengebundene Rufzeichen des Stationsinhabers
B: Nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen
C: Beliebige Rufzeichen
D: Nur ein von einer Amateurfunkvereinigung zugeteiltes Rufzeichen
Drei Teile:
A: In der Amateurfunkverordnung (AFuV)
B: Im Amateurfunkgesetz (AFuG)
C: In den Radio Regulations (RR)
D: In der Rufzeichenliste der BNetzA
DL1ABC |
---|
DO5XYZ |
DA0RC |
A: einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
B: einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
C: einem 1-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer oder zwei Ziffern und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
D: einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), zwei Ziffern und einem 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
A: Personengebundene Rufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Contestrufzeichen
B: Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Mobilfunkrufzeichen
C: Personengebundene Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen
D: Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Klubstationsrufzeichen
A: Im Amateurfunkgesetz (AFuG)
B: Im Rufzeichenplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)
C: Im Bundesgesetzblatt (BGBl)
D: In den Radio Regulations (RR) der ITU
Klasse | Präfix und Ziffer |
---|---|
Klasse N | DN9 |
Klasse E | DO1 – DO9 |
Klasse A | DB1 – DD9 |
DF1 – DH9 | |
DJ1 – DM9 | |
Klasse | Rufzeichen |
---|---|
Klasse N | DN9AAA, DN9BB |
Klasse E | DO2AAA, DO2BB |
Klasse A | DL3AAA, DL3BB |
A: Personengebundene Rufzeichen der Klasse A
B: Personengebundene Rufzeichen für Kurzwellenhörer
C: Personengebundene Rufzeichen der Klasse E
D: Personengebundene Rufzeichen der Klasse N
A: Klasse N
B: Klasse E
C: Klasse A
D: Klasse K
A: Klasse K
B: Klasse N
C: Klasse A
D: Klasse E
A: nach vorheriger Anzeige bei der Bundesnetzagentur an Personen im gleichen Haushalt übertragbar.
B: übertragbar, wenn es sich bei der Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt.
C: an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden und nicht übertragbar.
D: übertragbar, wenn es sich um ausländische Funkamateure handelt, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.
A: Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.
B: Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen ist frei.
C: Ja, wenn es noch nicht vergeben ist.
D: Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
A: Bei Änderung der Anzeige zur Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erhält der Funkamateur ein anderes Rufzeichen.
B: Bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Außenstelle der Bundesnetzagentur erhält der Funkamateur eine neue Rufzeichenzuteilung.
C: Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Änderungen internationaler Vorgaben, kann das Rufzeichen geändert werden.
D: Das zugeteilte Rufzeichen ist Eigentum des Funkamateurs, das durch die Bundesnetzagentur nicht geändert wird.
A: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens vier Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung ihres personengebundenen Rufzeichens betrieben wird.
B: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die an einem geografisch exponierten Standort betrieben wird.
C: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens drei Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
D: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die nur von einem eingetragenen Verein betrieben werden darf.
Rufzeichen | Klasse | ||
---|---|---|---|
DAØAA | – | DAØZZZ | A |
DAØA | – | DA3Z | A |
DA6A | – | DA9Z | E |
DBØA | – | DD9Z | A |
DFØA | – | DH9Z | A |
DJØA | – | DM9Z | A |
DFØAA | – | DFØZZZ | A |
Rufzeichen | Klasse | ||
---|---|---|---|
DKØAA | – | DKØZZZ | A |
DLØAA | – | DLØZZZ | A |
DNØA | – | DNØZ | E |
DNØAA | – | DNØZZZ | E |
DOØA | – | DO9Z | E |
DP3A | – | DP9Z | A |
DQØA | – | DR9Z | A |
A: exterritoriale Station.
B: Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird.
C: Klubstation.
D: Amateurfunkstelle von Angehörigen der Gaststreitkräfte.
A: mit Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
B: mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse A.
C: mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse E.
D: mit Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
A: Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
B: Der Leiter einer als eingetragener Verein (e. V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
C: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
D: Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
A: Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis
B: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Betreiber einer automatisch arbeitenden Station sein.
C: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
D: Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
A: Erst 3 Monate nach Ablegen der Amateurfunkprüfung und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens
B: Erst nach Überprüfung des Standortes durch die BNetzA und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens
C: Nachdem er selbst eine Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens erhalten hat
D: Nach Vorlage einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung kann der Betrieb erfolgen
A: Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
B: Er muss Mitglied in der Gruppe der Funkamateure sein, die die Klubstation betreibt.
C: Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
D: Er muss im Besitz eines Amateurfunkzeugnisses sein, dass der Klasse der Klubstation entspricht.
A: Der Funkamateur muss dieses mindestens zwei Tage zuvor der BNetzA anzeigen.
B: An Klubstationen dürfen auch Nichtmitglieder Funkbetrieb durchführen.
C: Der Funkbetrieb muss im Beisein eines Gruppenmitglieds erfolgen.
D: Nur die Mitglieder der Gruppe dürfen die Klubstation betreiben.
Die niedrigste Klasse gibt die maximale Berechtigung vor.
Station N | Station E | Station A | |
---|---|---|---|
Funkamateur N | N | N | N |
Funkamateur E | N | E | E |
Funkamateur A | N | E | A |
A: der Klasse der Klubstation.
B: der niedrigeren der beiden Klassen.
C: der Klasse meiner persönlichen Zulassung.
D: der höheren der beiden Klassen.
A: Inhaber einer Amateurfunkzulassung einer beliebigen Klasse
B: Inhaber eines Amateurfunkzulassung der Klasse N
C: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E
D: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A
A: Kurzzeitige Standortänderungen sind der BNetzA anzuzeigen.
B: Standortänderungen müssen der BNetzA grundsätzlich nicht angezeigt werden.
C: Kurzzeitige Standortänderungen müssen der BNetzA nicht angezeigt werden.
D: Standortänderungen sind bei Klubstationen nicht zulässig.
A: Nur wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist
B: Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E ist
C: Wenn er eine gültige Rufzeichenzuteilung für ein Ausbildungsrufzeichen besitzt
D: Nur wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A ist
A: DG2RON/T
B: T/DG2RON
C: DG2RON/A
D: A/DG2RON
A: nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von
B: nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
C: nicht in Morsetelegrafie durchgeführt werden.
D: nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung des Ausbilders durchgeführt werden.
A: Ja, wenn T/DL0MOL bzw. Trainee/DL0MOL verwendet wird.
B: Nein, an Klubstationen darf nicht ausgebildet werden.
C: Nein, es ist das persönliche Rufzeichen des Ausbilders zu verwenden.
D: Ja, wenn DL0MOL/T bzw. DL0MOL/Trainee verwendet wird.
A: der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
B: der Vervollständigung der Fertigkeiten des Funkamateurs in der Morsetelegrafie.
C: der Teilnahme des Auszubildenden am Amateurfunkdienst ohne Aufsicht.
D: der alleinigen Vorführung des Amateurfunkbetriebes.
A: Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
B: Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Telefonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
C: Der Ausbilder hat auf Verlangen der Bundesnetzagentur Auskunft über Art und Umfang des Ausbildungsfunkbetriebs zu geben.
D: Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
A: Funkbetrieb über sehr weite Entfernungen (größer
B: Funkbetrieb, bei dem eine räumlich entfernte Amateurfunkstation z. B. über das Internet betrieben wird
C: Funkbetrieb bei Wettbewerben mit mehreren Funkamateuren mit verteilten Aufgaben
D: Die lokale Steuerung einer Funkstation über einen daneben stehenden Computer
A: Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr eine Zulassung besitzen
B: Funkamateure der Klasse A
C: Funkamateure der Klassen A, E und N
D: Funkamateure der Klassen A und E
A: über eine Zulassung für die Klasse A oder E verfügen.
B: über eine Zulassung für die Klasse A, E oder N verfügen.
C: seit mindestens einem Jahr über eine Zulassung verfügen.
D: über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.
A: Ja, für den Betreiber der Remote-Station
B: Ja, für Betreiber und Nutzer der Remote-Station
C: Nein, es besteht keine Anzeigepflicht.
D: Ja, für den Nutzer der Remote-Station
A: Die Kontaktdaten dienen der monatlichen Rechnungsstellung für die „Remote-Station“.
B: Die Bandwacht der Amateurfunkverbände nutzt die Kontaktdaten zum Datenabgleich, um im Störungsfall den Betreiber der „Remote-Station“ zu ermitteln.
C: Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein.
D: Die Kontaktdaten zum Remote-Betrieb werden in der Rufzeichenliste der BNetzA aufgeführt.
A: ein technisches Protokoll der Nutzung der „Remote-Station“ erstellt wird.
B: die „Remote-Station“ über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügt.
C: die „Remote-Station“ unter seiner mittelbaren Kontrolle steht.
D: für die „Remote-Station“ keine selbstgebauten Komponenten zum Einsatz kommen.
A: Der Zugang für die Nutzung der „Remote-Station“ muss für alle Funkamateure öffentlich sein.
B: Die Nutzer der „Remote-Station“ dürfen keinen Ausbildungsfunkbetrieb durchführen.
C: Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur von ihm berechtigte Funkamateure die Station nutzen können.
D: Die Funkamateure müssen mindestens im Besitz einer Amateurfunkzulassung der Klasse E sein.
A: Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse E
B: Klubstationen der Klasse E
C: Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse N
D: Klubstationen der Klasse A
A: Nur Funkamateuren, die die Klubstation persönlich nicht aufsuchen können
B: Nur Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren, die die Klubstation betreibt
C: Nur auf der Zuteilungsurkunde eingetragenen Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren
D: Nur bei der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch gemeldeten Funkamateuren
Beim Funken von einem Standort anders als dem in der Zulassungsurkunde angegebenen Heimatstandort, kann ein Rufzeichenzusatz verwendet werden.
Zusatz | Gesprochen | Bedeutung |
---|---|---|
am | aeronautisch mobil | An Bord eines Luftfahrzeugst, das sich im Flug befindet |
mm | maritim mobil | An Bord eines Schiffs auf See |
m | mobil | Von einem Landfahrzeug oder einem Schiff auf Binnengewässern aus |
p | portabel | Zu Fuß unterwegs oder vorübergehend ortsfest |
R | Remote | Remote-Betrieb |
T | Trainee | Ausbildungsfunk |
Schreibweise | Aussprache |
---|---|
DL1FLO/m | Delta Lima Eins Foxtrott Lima Oskar (Stroke) Mobil |
DM4EAX/p | Delta Mike Vier Echo Alpha X-Ray (Stroke) Portabel |
DL1ASN/mm | Delta Lima Eins Alpha Sierra November (Stroke) Maritim Mobil |
DG2RON/am | Delta Golf Zwei Romeo Oscar November (Stroke) Aeronautisch Mobil |
A: arbeitet mit geringer Leistung.
B: verwendet Amplitudenmodulation.
C: wird an Bord eines Luftfahrzeugs betrieben.
D: wird an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben.
A: Es handelt sich um eine kanadische Amateurfunkstelle, die in der Modulationsart AM betrieben wird.
B: Es handelt sich um eine automatisch arbeitende Pactor-Amateurfunkstelle mit angeschlossener Mailbox in Kanada.
C: Es handelt sich um eine kanadische Amateurfunkstelle, die vorübergehend in den Vereinigten Staaten von Amerika betrieben wird.
D: Es handelt sich um eine Amateurfunkstelle mit einem kanadischen Rufzeichen, die in einem Luftfahrzeug betrieben wird.
A: Genehmigung der Bundesnetzagentur für aeronautischen Funkbetrieb
B: Nutzung von Frequenzen, die dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesen sind
C: Verwendung einer fest installierten Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes
D: Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
A: wird von einem Schiff aus betrieben, das sich auf einem Binnengewässer befindet.
B: wird an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben, das sich auf See befindet.
C: möchte mit anderen Funkamateuren in Kontakt treten, die ihre Funkstelle zur Zeit auch „maritim mobil“ betreiben.
D: wird an Bord eines Schiffes als eine mobile Station des See- und Binnenschifffahrtsfunks betrieben.
A: Ja, mit der Zustimmung des Schiffsführers
B: Ja, mit einer Genehmigung der BNetzA
C: Ja, mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
D: Ja, mit der Zustimmung eines beliebigen Crewmitglieds
A: Wenn der Funkamateur auch Inhaber eines Flugfunk- oder Seefunkzeugnisses ist, benötigt er keine Sondergenehmigung.
B: Es ist in jedem Fall eine Sondergenehmigung erforderlich.
C: Bei Strahlungsleistungen von über
D: Es ist keine Sondergenehmigung erforderlich.
A: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
B: mit minimaler Leistung sendet.
C: beweglich ist und sich in einem Landfahrzeug befindet.
D: an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben wird, das sich auf See befindet.
A: an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben wird, das sich auf See befindet.
B: mit minimaler Leistung sendet.
C: sich an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern befindet.
D: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
A: sich an Bord eines Wasserfahrzeugs auf See befindet.
B: vorübergehend exterritorial betrieben wird.
C: sich in einem Landfahrzeug in Bewegung befindet.
D: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
A: Nein, es sei denn, es handelt sich um eine ausländische Station.
B: Nein, er kann zur weiteren Information verwendet werden.
C: Ja, weil dies durch die internationalen Regelungen in den Radio Regulations (RR) so vorgegeben ist.
D: Ja, damit die BNetzA erkennen kann, dass die Amateurfunkstelle nicht am gemeldeten Standort betrieben wird.
A: /FB bzw. /Fernbedient
B: /R bzw. /Remote
C: /RB bzw. /Remotebetrieb
D: /F bzw. /Fern
A: Ausbildung/DL1PZ
B: DL1PZ/Trainee
C: DL1PZ/Ausbildung
D: Trainee/DL1PZ
A: Vom Ausbilder
B: Vom Auszubildenden
C: Vom Auszubildenden und vom Ausbilder
D: Vom Verantwortlichen der Schulstation
A: Nein, an Klubstationen darf nicht ausgebildet werden.
B: Ja, wenn DL0MOL/T bzw. DL0MOL/Trainee verwendet wird.
C: Ja, wenn T/DL0MOL bzw. Trainee/DL0MOL verwendet wird.
D: Nein, es ist das persönliche Rufzeichen des Ausbilders zu verwenden.
Rufzeichen | Zuteilung | Ereignis |
---|---|---|
DL1250BRET | 2017 | 1250 Jahre Stadt Bretten |
DL500BIER | 2016 | 500 Jahre Deutsches Reinheitsgebot |
DF13DEJU | 2019 | Erstflug der Junkers F 13 |
DL73AFUG | 2022 | 73. Geburtstags des Amateurfunkgesetzes |
DB50AFZ | 2022 | 50 Jahre Amateurfunkzentrum |
DP44N44T | 2022 | 44 Jahre Ortsverband N44 |
DC0YOTA | 2021 | Youngsters On The Air |
DL22MAUS | 2022 | Türen auf mit der Maus! |
DL0ELEFANT | 2022 | Türen auf mit der Maus! |
A: Weil an bestimmte öffentliche Stellen, wie z. B. Kunst- und Kultureinrichtungen, besondere Rufzeichen mit mindestens 3 Ziffern ausgegeben werden.
B: Weil der Rufzeichenplan zu besonderen allgemeinen Anlässen auch Rufzeichen mit bis zu 7 Zeichen langem Suffix vorsieht, der Ziffern enthalten kann und mit einem Buchstaben endet.
C: Weil für besonders verdiente Funkamateure auch personengebundene Rufzeichen ausgegeben werden, für die der Rufzeichenplan keine Anwendung findet.
D: Weil dies in einer Sonderverfügung der Bundesnetzagentur aufgrund besonderen historischen Anlass mit internationaler Wirkung festgelegt wurde.
Ausnahme: Fernbediente und automatische Stationen
A: Es ist eine Zulassung der höchsten Amateurfunkklasse erforderlich.
B: Es bedarf einer Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
C: Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
D: Es sind keine besonderen Bedingungen zu erfüllen.
A: Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instand halten kann
B: Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat
C: Wenn er für die Relaisfunkstelle eine Rufzeichenzuteilung besitzt und die darin festgelegten Rahmenbedingungen einhält
D: Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann und die Rahmenbedingungen für Relaisfunkstellen einhält
eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient
A: Eine Relaisstation, die Sprachübertragungen auf einer anderen Frequenz erneut aussendet. Hierbei wird die Lautstärke adaptiv mittels digitaler Signalverarbeitung angepasst.
B: Ein Lineartransponder, der empfangene Datenpakete auf ein anderes Frequenzband umsetzt. Hierbei bleiben die verwendete Modulationsart sowie der Inhalt des Pakets erhalten.
C: Eine Funkstation, die empfangene Datenpakete oder Teile davon automatisch erneut aussendet, ggf. auch zeitversetzt oder wiederholt. Hierbei können einzelne Datenfelder geändert werden.
D: Ein integrierter Schaltkreis, der digitale Signale für die Modulation im Funkgerät vorbereitet. Hierbei wird das Rufzeichen der Station regelmäßig in den Datenstrom eingefügt.
Den Abstand nennt man Frequenzablage oder kurz Ablage
Band | Ablage |
---|---|
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7. |
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Beispiel eines 70cm-Relais:
A: Die Relaisfunkstelle stellt bei starker Belegung der Eingabefrequenz eine zusätzliche Ausgabefrequenz zur Verfügung.
B: Die Relaisfunkstelle muss auf der Ausgabefrequenz mit einem Tonruf geöffnet werden, bevor sie auf der Eingabefrequenz in Betrieb gehen kann.
C: Die Relaisfunkstelle empfängt auf der Eingabefrequenz und sendet auf der Ausgabefrequenz.
D: Die Relaisfunkstelle benutzt eine Eingabefrequenz zur Umsetzung des empfangenen Signals und die Ausgabefrequenz zur Fernsteuerung.
A:
B:
C:
D:
A:
B:
C:
D:
A: AM
B: SSB
C: FM
D: DMR
A: AM-Sprechfunk, C4FM, FT8
B: CW-Morsetelegrafie, FT8, D-STAR
C: FM-Sprechfunk, DMR, D-STAR
D: SSB-Sprechfunk, DMR, RTTY
A: eine übermäßige Abnutzung des Vorverstärkers des Repeaters durch Überlastung eintreten könnte und der Repeater dann ausfallen würde.
B: Repeater-Eingaben auf benachbarten Frequenzen gestört werden können und der verwendete Repeater das Signal verzerrt ausgeben könnte.
C: zu starke Oberwellen entstehen können und Funkdienste auf anderen Bändern durch Spiegelfrequenzen gestört werden könnten.
D: die Batterien der Notstromversorgung des Repeaters übermäßig belastet werden könnten und dann im Notfall nicht mehr nutzbar wären.
A: Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt
B: Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat
C: Wenn die Relaisnutzungsgebühr nicht entrichtet wurde
D: Wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen
A: Damit es besonders Mobil- und Portabelstationen leichter möglich ist, die Relaisfunkstelle zu nutzen.
B: Nach der Amateurfunkverordnung darf ein Durchgang höchstens 60 Sekunden betragen.
C: Die Sprachspeicher einer Relaisfunkstelle haben eine zeitlich begrenzte Kapazität.
D: Um zeitweilig Simplex-Verkehr zu ermöglichen.
A: Durch Verwendung eines Auftasttons
B: Durch eine kurze Pause vor jedem Durchgang
C: Durch Freihalten der Ausgabefrequenz
D: Durch Freihalten der Eingabefrequenz
A: Es ist nur die Station zu hören, die zuerst mit der Sendung begonnen hat.
B: Sie stören sich nicht, jede Station ist mit halber Lautstärke zu hören.
C: Sie stören sich gegenseitig bis zur Unlesbarkeit.
D: Sie sind auf der Ausgabe abwechselnd zu empfangen.
A: Durch ordentliche Übergabe nach jedem Durchgang
B: Durch Nutzung eines Sendezeitbegrenzers
C: Durch Senden mit möglichst großer Sendeleistung
D: Durch leichte Verstimmung der Sendefrequenz
A:
B:
C:
D:
A: Es werden nur verbale Aussagen gemacht, da die exakte Einschätzung bei Betrieb über eine Relaisfunkstelle nicht möglich ist.
B: Es wird nur die Lesbarkeit „R“ beurteilt, weil sich die Signalstärke „S“ auf die Relaisfunkstelle bezieht.
C: Es wird nur die Signalstärke „S“ beurteilt, weil die Lesbarkeit „R“ bei einem Relais immer gleich gut ist.
D: Es werden die Lesbarkeit „R“ und die Signalstärke „S“ beurteilt, weil das zu einem vollständigen Rapport dazugehört.
A: Eine „Funkbake“ ist eine Amateurfunk-Sendeanlage, die ständig wiederkehrende Aussendungen zur Positionsbestimmung in Not- und Katastrophenfällen erzeugt.
B: Eine „Funkbake“ ist eine Amateurfunk-Sendeanlage, die ständig wiederkehrende Signale zur Identifikation der Kurzwellen-Bandgrenzen aussendet.
C: Eine „Funkbake“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig ständig wiederkehrende Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
D: Eine „Funkbake“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig ständig wiederkehrende Aussendungen zur Positionsbestimmung auf hoher See erzeugt.
A: reservieren Frequenzen für einen Funkamateur.
B: helfen bei der Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen.
C: ionisieren die D-Region der Atmosphäre.
D: stellen Empfangsberichte in das Internet ein.
Spezielle Frequenzbereiche im IARU-Bandplan
Band | Frequenzbereich |
---|---|
|
28190 bis |
|
24929 bis |
|
21149 bis |
|
18109 bis |
|
14099 bis |
Keinen Funkbetrieb dort durchführen!
A: Diese Frequenzbereiche sind nach der IARU-Empfehlung für HAMNET vorgesehen und sollen für die Beobachtung dieser Sendungen freigehalten werden.
B: Diese Frequenzen sind nach der IARU-Empfehlung für das Internationale Bakenprojekt (IBP) vorgesehen und sind für die Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen anhand von Bakensignalen freizuhalten.
C: Diese Frequenzbereiche sind nach Empfehlung der Radio Regulations (VO Funk) für besondere Amateurfunk-Zeitzeichen- und Normalfrequenzaussendungen vorgesehen und sollen möglichst freigehalten werden.
D: Diese Frequenzen sind nach der IARU-Empfehlung besonders für DX-Verkehr vorgesehen und sollen möglichst für Funkverkehr bei „DX-Expeditionen“ genutzt werden.
A: Es sind fest eingerichtete Funkverbindungen, z. B. zur Vernetzung von Relaisfunkstellen oder mit einem HAMNET-Knoten.
B: Es ist eine Aufzählung von Links, z. B. zu Amateurfunkseiten im HAMNET.
C: Es sind Einrichtungen, z. B. bei Relaisfunkstellen oder Digipeatern, die eine Verbindungsherstellung über das Telefonnetz erlauben.
D: Es sind Verbindungen zwischen unterschiedlichen Netzwerkprotokollen, z. B. AX-25 und TCP/IP.
A: Satellit mit Amateurfunkstelle (Orbiting Satellite Carrying Amateur Radio)
B: Fahrzeug mit betriebsbereiter Amateurfunkstelle (Operational Station on a CAR)
C: Amateurfunkstelle im Luftradarbetrieb (Observation Station Conducting Aeronautical Radar)
D: Schiff auf See mit Amateurfunkstelle (Offshore Ship Carrying Amateur Radio)
Relaisfunkstelle auf dem Satellit wird „Transponder“ genannt
A: Dies ist ein Umsetzer an Bord eines Amateurfunksatelliten, der die aufgenommenen Signale in einen anderen Frequenzbereich umsetzt und wieder zur Erde sendet.
B: Es handelt sich um einen mit einer fernbedienten Amateurfunkstelle bestückten Stratosphärenballon, der empfangene Signale aufbereitet zur Erde zurücksendet.
C: Dies ist ein Umsetzer an Bord eines Amateurfunksatelliten, der die vom Satelliten aufgenommenen Wetterbilder und weitere Telemetriedaten automatisch zur Erde sendet.
D: Dies ist ein Bakensender an Bord eines Amateurfunksatelliten, der zur Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen im VHF-, UHF- und SHF-Bereich dient.
A: Vertikaler Winkel der Antenne
B: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
C: Horizontaler Winkel der Antenne
D: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
A: Vertikaler Winkel der Antenne
B: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
C: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
D: Horizontaler Winkel der Antenne
A: der Uplink durch die Ionosphäre stärker bedämpft wird als der Downlink.
B: dies eine einfachere Trennung von Sende- und Empfangssignal ermöglicht und die Baugröße von Filtern auf dem Satelliten reduziert wird.
C: man damit den Dopplereffekt vermindert.
D: die Bandbreite auf beiden Frequenzbändern aufgeteilt wird und Bandbereiche besser ausgenutzt werden können.
Satellitenantennen müssen ausgerichtet sein
Azimut
Satellitenantennen müssen ausgerichtet sein
Elevation
A: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
B: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
C: Vertikaler Winkel der Antenne
D: Horizontaler Winkel der Antenne
A: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
B: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
C: Horizontaler Winkel der Antenne
D: Vertikaler Winkel der Antenne
A: Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
B: Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
C: Vertrauliche Informationen und Mitteilungen persönlicher Art
D: Steuersignale zwischen Bodenkontrollstationen auf der Erde und Amateurfunksatelliten
A: Steuersignale für Satelliten, für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen und für Remote-Betrieb
B: Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
C: Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
D: Steuersignale für Satelliten, vertrauliche Informationen und Mitteilung persönlicher Art
Beispiele:
A: Amateurfunkstelle der Klasse E, die ohne Anzeige nach BEMFV betrieben werden darf.
B: Amateurfunkstelle der Klasse A, die exterritorial betrieben wird.
C: Amateurfunkstelle der Klasse E, die exterritorial betrieben wird.
D: Klubstation der Klasse A von Funkamateuren, die Angehörige der Gaststreitkräfte in Deutschland sind.
A: der Klasse E, die ohne Anzeige nach BEMFV betrieben werden darf.
B: der Klasse A, die an einem exterritorialen Standort betrieben wird.
C: von Angehörigen der Gaststreitkräfte in Deutschland.
D: eines ausländischen Funkamateurs, der eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung, aber kein individuelles Rufzeichen hat.
A: Versuchsfunkstelle, die zur Erprobung technischer oder wissenschaftlicher Entwicklungen betrieben wird.
B: Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird.
C: Kurzzeitzuteilung für einen ausländischen Funkamateur, der eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung, aber kein individuelles Rufzeichen hat.
D: exterritoriale deutsche Funkstelle des Amateurfunkdienstes oder des Amateurfunkdienstes über Satelliten.
A: Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind
B: Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle
C: Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand
D: Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen