Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Bei Nutzung einer fremden Station das personengebundene Rufzeichen des Stationsinhabers
B: Nur ein ihm von der Bundesnetzagentur zugeteiltes Rufzeichen
C: Nur ein von einer Amateurfunkvereinigung zugeteiltes Rufzeichen
D: Beliebige Rufzeichen
Drei Teile:
A: In der Amateurfunkverordnung (AFuV)
B: Im Amateurfunkgesetz (AFuG)
C: In der Rufzeichenliste der BNetzA
D: In den Radio Regulations (RR)
DL1ABC |
---|
DO5XYZ |
DA0RC |
A: einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
B: einem 2-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer Ziffer und einem 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
C: einem 1-buchstabigen Präfix (Landeskenner), einer oder zwei Ziffern und einem 1-, 2- oder 3-buchstabigen Suffix.
D: einem 2-buchstabigen Suffix (Landeskenner), zwei Ziffern und einem 2- oder 3-buchstabigen Präfix.
A: Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Mobilfunkrufzeichen
B: Personengebundene Rufzeichen, Familienrufzeichen, Klubstationsrufzeichen
C: Personengebundene Rufzeichen, Rufzeichen für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen, Klubstationsrufzeichen
D: Personengebundene Rufzeichen, Klubstationsrufzeichen, Contestrufzeichen
A: Im Rufzeichenplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)
B: Im Amateurfunkgesetz (AFuG)
C: In den Radio Regulations (RR) der ITU
D: Im Bundesgesetzblatt (BGBl)
Klasse | Präfix und Ziffer |
---|---|
Klasse N | DN9 |
Klasse E | DO1 – DO9 |
Klasse A | DB1 – DD9 |
DF1 – DH9 | |
DJ1 – DM9 | |
Klasse | Rufzeichen |
---|---|
Klasse N | DN9AAA, DN9BB |
Klasse E | DO2AAA, DO2BB |
Klasse A | DL3AAA, DL3BB |
A: Personengebundene Rufzeichen der Klasse E
B: Personengebundene Rufzeichen für Kurzwellenhörer
C: Personengebundene Rufzeichen der Klasse N
D: Personengebundene Rufzeichen der Klasse A
A: Klasse E
B: Klasse A
C: Klasse K
D: Klasse N
A: Klasse N
B: Klasse E
C: Klasse A
D: Klasse K
A: nach vorheriger Anzeige bei der Bundesnetzagentur an Personen im gleichen Haushalt übertragbar.
B: übertragbar, wenn es sich bei der Person um einen Funkamateur mit erfolgreich abgelegter Prüfung handelt.
C: übertragbar, wenn es sich um ausländische Funkamateure handelt, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten.
D: an die in der Zulassungsurkunde angegebene Person gebunden und nicht übertragbar.
A: Ja, wenn es noch nicht vergeben ist.
B: Nein, es sei denn, er kann besondere persönliche Gründe geltend machen und das Rufzeichen ist frei.
C: Ja, wenn es ihm schon einmal zugeteilt war.
D: Nein, es besteht kein Anspruch darauf.
A: Bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Außenstelle der Bundesnetzagentur erhält der Funkamateur eine neue Rufzeichenzuteilung.
B: Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Änderungen internationaler Vorgaben, kann das Rufzeichen geändert werden.
C: Bei Änderung der Anzeige zur Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erhält der Funkamateur ein anderes Rufzeichen.
D: Das zugeteilte Rufzeichen ist Eigentum des Funkamateurs, das durch die Bundesnetzagentur nicht geändert wird.
A: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens drei Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung eines gemeinschaftlich genutzten Rufzeichens betrieben wird.
B: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die von mindestens vier Mitgliedern einer Gruppe von Funkamateuren unter Verwendung ihres personengebundenen Rufzeichens betrieben wird.
C: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die an einem geografisch exponierten Standort betrieben wird.
D: Eine „Klubstation“ ist eine Amateurfunkstelle, die nur von einem eingetragenen Verein betrieben werden darf.
Rufzeichen | Klasse | ||
---|---|---|---|
DAØAA | – | DAØZZZ | A |
DAØA | – | DA3Z | A |
DA6A | – | DA9Z | E |
DBØA | – | DD9Z | A |
DFØA | – | DH9Z | A |
DJØA | – | DM9Z | A |
DFØAA | – | DFØZZZ | A |
Rufzeichen | Klasse | ||
---|---|---|---|
DKØAA | – | DKØZZZ | A |
DLØAA | – | DLØZZZ | A |
DNØA | – | DNØZ | E |
DNØAA | – | DNØZZZ | E |
DOØA | – | DO9Z | E |
DP3A | – | DP9Z | A |
DQØA | – | DR9Z | A |
A: exterritoriale Station.
B: Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird.
C: Amateurfunkstelle von Angehörigen der Gaststreitkräfte.
D: Klubstation.
A: mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse E.
B: mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse A.
C: mit Klubstationsrufzeichen der Klasse E.
D: mit Klubstationsrufzeichen der Klasse A.
A: Der Leiter einer als eingetragener Verein (e. V.) bestehenden Amateurfunkvereinigung muss auch der für die beantragte Klubstation verantwortliche Funkamateur sein.
B: Der verantwortliche Funkamateur muss seit mindestens 2 Jahren Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses sein.
C: Die Rufzeichenzuteilung für das Betreiben einer Klubstation ist von der Benennung des verantwortlichen Funkamateurs durch den Leiter einer Gruppe von Funkamateuren abhängig.
D: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
A: Eine HAREC-Bescheinigung oder ein Amateurfunkzeugnis
B: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Betreiber einer automatisch arbeitenden Station sein.
C: Der verantwortliche Funkamateur für die Klubstation muss in jedem Fall Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
D: Eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach § 3 Abs. 1 AFuG.
A: Erst 3 Monate nach Ablegen der Amateurfunkprüfung und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens
B: Erst nach Überprüfung des Standortes durch die BNetzA und Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens
C: Nachdem er selbst eine Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines Klubstationsrufzeichens erhalten hat
D: Nach Vorlage einer harmonisierten Prüfungsbescheinigung kann der Betrieb erfolgen
A: Er muss Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sein.
B: Er muss im Besitz eines Amateurfunkzeugnisses sein, dass der Klasse der Klubstation entspricht.
C: Er muss Inhaber eines Rufzeichens der höchsten Amateurfunkklasse sein.
D: Er muss Mitglied in der Gruppe der Funkamateure sein, die die Klubstation betreibt.
A: Der Funkbetrieb muss im Beisein eines Gruppenmitglieds erfolgen.
B: An Klubstationen dürfen auch Nichtmitglieder Funkbetrieb durchführen.
C: Nur die Mitglieder der Gruppe dürfen die Klubstation betreiben.
D: Der Funkamateur muss dieses mindestens zwei Tage zuvor der BNetzA anzeigen.
Die niedrigste Klasse gibt die maximale Berechtigung vor.
Station N | Station E | Station A | |
---|---|---|---|
Funkamateur N | N | N | N |
Funkamateur E | N | E | E |
Funkamateur A | N | E | A |
A: der Klasse der Klubstation.
B: der höheren der beiden Klassen.
C: der niedrigeren der beiden Klassen.
D: der Klasse meiner persönlichen Zulassung.
A: Inhaber eines Amateurfunkzulassung der Klasse N
B: Inhaber einer Amateurfunkzulassung einer beliebigen Klasse
C: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A
D: Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse E
A: Standortänderungen sind bei Klubstationen nicht zulässig.
B: Standortänderungen müssen der BNetzA grundsätzlich nicht angezeigt werden.
C: Kurzzeitige Standortänderungen müssen der BNetzA nicht angezeigt werden.
D: Kurzzeitige Standortänderungen sind der BNetzA anzuzeigen.
A: Wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A oder E ist
B: Nur wenn er Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A ist
C: Nur wenn er mindestens 1 Jahr lang Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist
D: Wenn er eine gültige Rufzeichenzuteilung für ein Ausbildungsrufzeichen besitzt
A: T/DG2RON
B: DG2RON/A
C: DG2RON/T
D: A/DG2RON
A: nur mit einer maximalen Strahlungsleistung von
B: nur an einer Klubstation durchgeführt werden.
C: nicht in Morsetelegrafie durchgeführt werden.
D: nur im Berechtigungsumfang der Rufzeichenzuteilung des Ausbilders durchgeführt werden.
A: Nein, an Klubstationen darf nicht ausgebildet werden.
B: Ja, wenn T/DL0MOL bzw. Trainee/DL0MOL verwendet wird.
C: Ja, wenn DL0MOL/T bzw. DL0MOL/Trainee verwendet wird.
D: Nein, es ist das persönliche Rufzeichen des Ausbilders zu verwenden.
A: der praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses.
B: der Teilnahme des Auszubildenden am Amateurfunkdienst ohne Aufsicht.
C: der alleinigen Vorführung des Amateurfunkbetriebes.
D: der Vervollständigung der Fertigkeiten des Funkamateurs in der Morsetelegrafie.
A: Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Telefonie (SSB oder FM) durchgeführt werden.
B: Der Ausbildungsfunkverkehr darf ausschließlich in Gegenwart des Ausbilders an einer Klub- oder Schulstation durchgeführt werden.
C: Beim Ausbildungsfunkverkehr darf nicht an Amateurfunkwettbewerben teilgenommen werden.
D: Der Ausbilder hat auf Verlangen der Bundesnetzagentur Auskunft über Art und Umfang des Ausbildungsfunkbetriebs zu geben.
A: Die lokale Steuerung einer Funkstation über einen daneben stehenden Computer
B: Funkbetrieb bei Wettbewerben mit mehreren Funkamateuren mit verteilten Aufgaben
C: Funkbetrieb, bei dem eine räumlich entfernte Amateurfunkstation z. B. über das Internet betrieben wird
D: Funkbetrieb über sehr weite Entfernungen (größer
A: Funkamateure der Klassen A und E
B: Funkamateure der Klassen A, E und N
C: Funkamateure der Klasse A
D: Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr eine Zulassung besitzen
A: über eine Zulassung für die Klasse A, E oder N verfügen.
B: seit mindestens einem Jahr über eine Zulassung verfügen.
C: über eine Zulassung für die Klasse A verfügen.
D: über eine Zulassung für die Klasse A oder E verfügen.
A: Ja, für den Nutzer der Remote-Station
B: Ja, für Betreiber und Nutzer der Remote-Station
C: Ja, für den Betreiber der Remote-Station
D: Nein, es besteht keine Anzeigepflicht.
A: Der Betreiber muss für die BNetzA als Ansprechpartner erreichbar sein.
B: Die Bandwacht der Amateurfunkverbände nutzt die Kontaktdaten zum Datenabgleich, um im Störungsfall den Betreiber der „Remote-Station“ zu ermitteln.
C: Die Kontaktdaten zum Remote-Betrieb werden in der Rufzeichenliste der BNetzA aufgeführt.
D: Die Kontaktdaten dienen der monatlichen Rechnungsstellung für die „Remote-Station“.
A: für die „Remote-Station“ keine selbstgebauten Komponenten zum Einsatz kommen.
B: die „Remote-Station“ über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung verfügt.
C: die „Remote-Station“ unter seiner mittelbaren Kontrolle steht.
D: ein technisches Protokoll der Nutzung der „Remote-Station“ erstellt wird.
A: Die Nutzer der „Remote-Station“ dürfen keinen Ausbildungsfunkbetrieb durchführen.
B: Der Zugang für die Nutzung der „Remote-Station“ muss für alle Funkamateure öffentlich sein.
C: Die Funkamateure müssen mindestens im Besitz einer Amateurfunkzulassung der Klasse E sein.
D: Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur von ihm berechtigte Funkamateure die Station nutzen können.
A: Klubstationen der Klasse E
B: Klubstationen der Klasse A
C: Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse N
D: Amateurfunkstellen mit personengebundenem Rufzeichen der Klasse E
A: Nur bei der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch gemeldeten Funkamateuren
B: Nur Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren, die die Klubstation betreibt
C: Nur auf der Zuteilungsurkunde eingetragenen Mitgliedern der Gruppe von Funkamateuren
D: Nur Funkamateuren, die die Klubstation persönlich nicht aufsuchen können
Beim Funken von einem Standort anders als dem in der Zulassungsurkunde angegebenen Heimatstandort, kann ein Rufzeichenzusatz verwendet werden.
Zusatz | Gesprochen | Bedeutung |
---|---|---|
am | aeronautisch mobil | An Bord eines Luftfahrzeugst, das sich im Flug befindet |
mm | maritim mobil | An Bord eines Schiffs auf See |
m | mobil | Von einem Landfahrzeug oder einem Schiff auf Binnengewässern aus |
p | portabel | Zu Fuß unterwegs oder vorübergehend ortsfest |
R | Remote | Remote-Betrieb |
T | Trainee | Ausbildungsfunk |
Schreibweise | Aussprache |
---|---|
DL1FLO/m | Delta Lima Eins Foxtrott Lima Oskar (Stroke) Mobil |
DM4EAX/p | Delta Mike Vier Echo Alpha X-Ray (Stroke) Portabel |
DL1ASN/mm | Delta Lima Eins Alpha Sierra November (Stroke) Maritim Mobil |
DG2RON/am | Delta Golf Zwei Romeo Oscar November (Stroke) Aeronautisch Mobil |
A: verwendet Amplitudenmodulation.
B: wird an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben.
C: wird an Bord eines Luftfahrzeugs betrieben.
D: arbeitet mit geringer Leistung.
A: Es handelt sich um eine kanadische Amateurfunkstelle, die vorübergehend in den Vereinigten Staaten von Amerika betrieben wird.
B: Es handelt sich um eine Amateurfunkstelle mit einem kanadischen Rufzeichen, die in einem Luftfahrzeug betrieben wird.
C: Es handelt sich um eine automatisch arbeitende Pactor-Amateurfunkstelle mit angeschlossener Mailbox in Kanada.
D: Es handelt sich um eine kanadische Amateurfunkstelle, die in der Modulationsart AM betrieben wird.
A: Genehmigung der Bundesnetzagentur für aeronautischen Funkbetrieb
B: Nutzung von Frequenzen, die dem mobilen Flugfunkdienst zugewiesen sind
C: Zustimmung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
D: Verwendung einer fest installierten Funkstelle des mobilen Flugfunkdienstes
A: möchte mit anderen Funkamateuren in Kontakt treten, die ihre Funkstelle zur Zeit auch „maritim mobil“ betreiben.
B: wird an Bord eines Schiffes als eine mobile Station des See- und Binnenschifffahrtsfunks betrieben.
C: wird an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben, das sich auf See befindet.
D: wird von einem Schiff aus betrieben, das sich auf einem Binnengewässer befindet.
A: Ja, mit der Zustimmung eines beliebigen Crewmitglieds
B: Ja, mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
C: Ja, mit einer Genehmigung der BNetzA
D: Ja, mit der Zustimmung des Schiffsführers
A: Es ist in jedem Fall eine Sondergenehmigung erforderlich.
B: Es ist keine Sondergenehmigung erforderlich.
C: Bei Strahlungsleistungen von über
D: Wenn der Funkamateur auch Inhaber eines Flugfunk- oder Seefunkzeugnisses ist, benötigt er keine Sondergenehmigung.
A: an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben wird, das sich auf See befindet.
B: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
C: mit minimaler Leistung sendet.
D: beweglich ist und sich in einem Landfahrzeug befindet.
A: mit minimaler Leistung sendet.
B: sich an Bord eines Wasserfahrzeugs auf Binnengewässern befindet.
C: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
D: an Bord eines Wasserfahrzeugs betrieben wird, das sich auf See befindet.
A: sich an Bord eines Wasserfahrzeugs auf See befindet.
B: vorübergehend exterritorial betrieben wird.
C: vorübergehend ortsfest betrieben wird oder tragbar ist.
D: sich in einem Landfahrzeug in Bewegung befindet.
A: Ja, damit die BNetzA erkennen kann, dass die Amateurfunkstelle nicht am gemeldeten Standort betrieben wird.
B: Ja, weil dies durch die internationalen Regelungen in den Radio Regulations (RR) so vorgegeben ist.
C: Nein, er kann zur weiteren Information verwendet werden.
D: Nein, es sei denn, es handelt sich um eine ausländische Station.
A: /F bzw. /Fern
B: /R bzw. /Remote
C: /FB bzw. /Fernbedient
D: /RB bzw. /Remotebetrieb
A: DL1PZ/Trainee
B: Trainee/DL1PZ
C: Ausbildung/DL1PZ
D: DL1PZ/Ausbildung
A: Vom Auszubildenden und vom Ausbilder
B: Vom Verantwortlichen der Schulstation
C: Vom Ausbilder
D: Vom Auszubildenden
A: Ja, wenn DL0MOL/T bzw. DL0MOL/Trainee verwendet wird.
B: Nein, es ist das persönliche Rufzeichen des Ausbilders zu verwenden.
C: Nein, an Klubstationen darf nicht ausgebildet werden.
D: Ja, wenn T/DL0MOL bzw. Trainee/DL0MOL verwendet wird.
Rufzeichen | Zuteilung | Ereignis |
---|---|---|
DL1250BRET | 2017 | 1250 Jahre Stadt Bretten |
DL500BIER | 2016 | 500 Jahre Deutsches Reinheitsgebot |
DF13DEJU | 2019 | Erstflug der Junkers F 13 |
DL73AFUG | 2022 | 73. Geburtstags des Amateurfunkgesetzes |
DB50AFZ | 2022 | 50 Jahre Amateurfunkzentrum |
DP44N44T | 2022 | 44 Jahre Ortsverband N44 |
DC0YOTA | 2021 | Youngsters On The Air |
DL22MAUS | 2022 | Türen auf mit der Maus! |
DL0ELEFANT | 2022 | Türen auf mit der Maus! |
A: Weil dies in einer Sonderverfügung der Bundesnetzagentur aufgrund besonderen historischen Anlass mit internationaler Wirkung festgelegt wurde.
B: Weil an bestimmte öffentliche Stellen, wie z. B. Kunst- und Kultureinrichtungen, besondere Rufzeichen mit mindestens 3 Ziffern ausgegeben werden.
C: Weil für besonders verdiente Funkamateure auch personengebundene Rufzeichen ausgegeben werden, für die der Rufzeichenplan keine Anwendung findet.
D: Weil der Rufzeichenplan zu besonderen allgemeinen Anlässen auch Rufzeichen mit bis zu 7 Zeichen langem Suffix vorsieht, der Ziffern enthalten kann und mit einem Buchstaben endet.
Ausnahme: Fernbediente und automatische Stationen
A: Für den Betrieb einer Relaisfunkstelle oder Funkbake ist der mindestens 2-jährige Besitz einer gültigen Amateurfunkzulassung erforderlich.
B: Es sind keine besonderen Bedingungen zu erfüllen.
C: Es ist eine Zulassung der höchsten Amateurfunkklasse erforderlich.
D: Es bedarf einer Rufzeichenzuteilung für den Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle.
A: Wenn er für die Relaisfunkstelle eine Rufzeichenzuteilung besitzt und die darin festgelegten Rahmenbedingungen einhält
B: Wenn er mindestens 20 Unterschriften als Beweis der Notwendigkeit vorlegen kann und die Rahmenbedingungen für Relaisfunkstellen einhält
C: Wenn er die technischen Einrichtungen dafür selbst instand halten kann
D: Wenn die Relaisfunkstelle keine große Reichweite hat
eine fernbediente Amateurfunkstelle (auch in Satelliten), die empfangene Amateurfunkaussendungen, Teile davon oder sonstige eingespeiste oder eingespeicherte Signale fern ausgelöst aussendet und dabei zur Erhöhung der Erreichbarkeit von Amateurfunkstellen dient
A: Eine Relaisstation, die Sprachübertragungen auf einer anderen Frequenz erneut aussendet. Hierbei wird die Lautstärke adaptiv mittels digitaler Signalverarbeitung angepasst.
B: Ein integrierter Schaltkreis, der digitale Signale für die Modulation im Funkgerät vorbereitet. Hierbei wird das Rufzeichen der Station regelmäßig in den Datenstrom eingefügt.
C: Eine Funkstation, die empfangene Datenpakete oder Teile davon automatisch erneut aussendet, ggf. auch zeitversetzt oder wiederholt. Hierbei können einzelne Datenfelder geändert werden.
D: Ein Lineartransponder, der empfangene Datenpakete auf ein anderes Frequenzband umsetzt. Hierbei bleiben die verwendete Modulationsart sowie der Inhalt des Pakets erhalten.
Den Abstand nennt man Frequenzablage oder kurz Ablage
Band | Ablage |
---|---|
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7. |
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Beispiel eines 70cm-Relais:
A: Die Relaisfunkstelle benutzt eine Eingabefrequenz zur Umsetzung des empfangenen Signals und die Ausgabefrequenz zur Fernsteuerung.
B: Die Relaisfunkstelle stellt bei starker Belegung der Eingabefrequenz eine zusätzliche Ausgabefrequenz zur Verfügung.
C: Die Relaisfunkstelle empfängt auf der Eingabefrequenz und sendet auf der Ausgabefrequenz.
D: Die Relaisfunkstelle muss auf der Ausgabefrequenz mit einem Tonruf geöffnet werden, bevor sie auf der Eingabefrequenz in Betrieb gehen kann.
A:
B:
C:
D:
A:
B:
C:
D:
A: FM
B: SSB
C: AM
D: DMR
A: FM-Sprechfunk, DMR, D-STAR
B: SSB-Sprechfunk, DMR, RTTY
C: AM-Sprechfunk, C4FM, FT8
D: CW-Morsetelegrafie, FT8, D-STAR
A: Repeater-Eingaben auf benachbarten Frequenzen gestört werden können und der verwendete Repeater das Signal verzerrt ausgeben könnte.
B: eine übermäßige Abnutzung des Vorverstärkers des Repeaters durch Überlastung eintreten könnte und der Repeater dann ausfallen würde.
C: die Batterien der Notstromversorgung des Repeaters übermäßig belastet werden könnten und dann im Notfall nicht mehr nutzbar wären.
D: zu starke Oberwellen entstehen können und Funkdienste auf anderen Bändern durch Spiegelfrequenzen gestört werden könnten.
A: Wenn ein Funkamateur das Mindestalter noch nicht erreicht hat
B: Wenn ein Funkamateur die Relaisfunkstelle zu häufig benutzt
C: Wenn die Relaisnutzungsgebühr nicht entrichtet wurde
D: Wenn dies dazu dient, den störungsfreien Betrieb der Relaisfunkstelle sicherzustellen
A: Die Sprachspeicher einer Relaisfunkstelle haben eine zeitlich begrenzte Kapazität.
B: Um zeitweilig Simplex-Verkehr zu ermöglichen.
C: Damit es besonders Mobil- und Portabelstationen leichter möglich ist, die Relaisfunkstelle zu nutzen.
D: Nach der Amateurfunkverordnung darf ein Durchgang höchstens 60 Sekunden betragen.
A: Durch Freihalten der Eingabefrequenz
B: Durch Freihalten der Ausgabefrequenz
C: Durch Verwendung eines Auftasttons
D: Durch eine kurze Pause vor jedem Durchgang
A: Es ist nur die Station zu hören, die zuerst mit der Sendung begonnen hat.
B: Sie sind auf der Ausgabe abwechselnd zu empfangen.
C: Sie stören sich nicht, jede Station ist mit halber Lautstärke zu hören.
D: Sie stören sich gegenseitig bis zur Unlesbarkeit.
A: Durch Senden mit möglichst großer Sendeleistung
B: Durch Nutzung eines Sendezeitbegrenzers
C: Durch ordentliche Übergabe nach jedem Durchgang
D: Durch leichte Verstimmung der Sendefrequenz
A:
B:
C:
D:
A: Es werden nur verbale Aussagen gemacht, da die exakte Einschätzung bei Betrieb über eine Relaisfunkstelle nicht möglich ist.
B: Es werden die Lesbarkeit „R“ und die Signalstärke „S“ beurteilt, weil das zu einem vollständigen Rapport dazugehört.
C: Es wird nur die Lesbarkeit „R“ beurteilt, weil sich die Signalstärke „S“ auf die Relaisfunkstelle bezieht.
D: Es wird nur die Signalstärke „S“ beurteilt, weil die Lesbarkeit „R“ bei einem Relais immer gleich gut ist.
A: Eine „Funkbake“ ist eine Amateurfunk-Sendeanlage, die ständig wiederkehrende Signale zur Identifikation der Kurzwellen-Bandgrenzen aussendet.
B: Eine „Funkbake“ ist eine Amateurfunk-Sendeanlage, die ständig wiederkehrende Aussendungen zur Positionsbestimmung in Not- und Katastrophenfällen erzeugt.
C: Eine „Funkbake“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig ständig wiederkehrende Aussendungen zur Feldstärkebeobachtung oder zu Empfangsversuchen erzeugt.
D: Eine „Funkbake“ ist eine automatisch arbeitende Amateurfunk-Sendeanlage (auch in Satelliten), die selbsttätig ständig wiederkehrende Aussendungen zur Positionsbestimmung auf hoher See erzeugt.
A: ionisieren die D-Region der Atmosphäre.
B: reservieren Frequenzen für einen Funkamateur.
C: stellen Empfangsberichte in das Internet ein.
D: helfen bei der Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen.
Spezielle Frequenzbereiche im IARU-Bandplan
Band | Frequenzbereich |
---|---|
|
28190 bis |
|
24929 bis |
|
21149 bis |
|
18109 bis |
|
14099 bis |
Keinen Funkbetrieb dort durchführen!
A: Diese Frequenzbereiche sind nach der IARU-Empfehlung für HAMNET vorgesehen und sollen für die Beobachtung dieser Sendungen freigehalten werden.
B: Diese Frequenzbereiche sind nach Empfehlung der Radio Regulations (VO Funk) für besondere Amateurfunk-Zeitzeichen- und Normalfrequenzaussendungen vorgesehen und sollen möglichst freigehalten werden.
C: Diese Frequenzen sind nach der IARU-Empfehlung für das Internationale Bakenprojekt (IBP) vorgesehen und sind für die Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen anhand von Bakensignalen freizuhalten.
D: Diese Frequenzen sind nach der IARU-Empfehlung besonders für DX-Verkehr vorgesehen und sollen möglichst für Funkverkehr bei „DX-Expeditionen“ genutzt werden.
A: Es sind fest eingerichtete Funkverbindungen, z. B. zur Vernetzung von Relaisfunkstellen oder mit einem HAMNET-Knoten.
B: Es ist eine Aufzählung von Links, z. B. zu Amateurfunkseiten im HAMNET.
C: Es sind Verbindungen zwischen unterschiedlichen Netzwerkprotokollen, z. B. AX-25 und TCP/IP.
D: Es sind Einrichtungen, z. B. bei Relaisfunkstellen oder Digipeatern, die eine Verbindungsherstellung über das Telefonnetz erlauben.
A: Amateurfunkstelle im Luftradarbetrieb (Observation Station Conducting Aeronautical Radar)
B: Fahrzeug mit betriebsbereiter Amateurfunkstelle (Operational Station on a CAR)
C: Schiff auf See mit Amateurfunkstelle (Offshore Ship Carrying Amateur Radio)
D: Satellit mit Amateurfunkstelle (Orbiting Satellite Carrying Amateur Radio)
Relaisfunkstelle auf dem Satellit wird „Transponder“ genannt
A: Dies ist ein Umsetzer an Bord eines Amateurfunksatelliten, der die aufgenommenen Signale in einen anderen Frequenzbereich umsetzt und wieder zur Erde sendet.
B: Es handelt sich um einen mit einer fernbedienten Amateurfunkstelle bestückten Stratosphärenballon, der empfangene Signale aufbereitet zur Erde zurücksendet.
C: Dies ist ein Umsetzer an Bord eines Amateurfunksatelliten, der die vom Satelliten aufgenommenen Wetterbilder und weitere Telemetriedaten automatisch zur Erde sendet.
D: Dies ist ein Bakensender an Bord eines Amateurfunksatelliten, der zur Beobachtung der Ausbreitungsbedingungen im VHF-, UHF- und SHF-Bereich dient.
A: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
B: Horizontaler Winkel der Antenne
C: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
D: Vertikaler Winkel der Antenne
A: Horizontaler Winkel der Antenne
B: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
C: Vertikaler Winkel der Antenne
D: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
A: der Uplink durch die Ionosphäre stärker bedämpft wird als der Downlink.
B: die Bandbreite auf beiden Frequenzbändern aufgeteilt wird und Bandbereiche besser ausgenutzt werden können.
C: dies eine einfachere Trennung von Sende- und Empfangssignal ermöglicht und die Baugröße von Filtern auf dem Satelliten reduziert wird.
D: man damit den Dopplereffekt vermindert.
Satellitenantennen müssen ausgerichtet sein
Azimut
Satellitenantennen müssen ausgerichtet sein
Elevation
A: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
B: Horizontaler Winkel der Antenne
C: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
D: Vertikaler Winkel der Antenne
A: Senderichtung von der Erde zum Satelliten
B: Senderichtung vom Satelliten zur Erde
C: Horizontaler Winkel der Antenne
D: Vertikaler Winkel der Antenne
A: Vertrauliche Informationen und Mitteilungen persönlicher Art
B: Steuersignale zwischen Bodenkontrollstationen auf der Erde und Amateurfunksatelliten
C: Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
D: Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
A: Steuersignale für Satelliten, für fernbediente und automatisch arbeitende Stationen und für Remote-Betrieb
B: Steuersignale für Satelliten, vertrauliche Informationen und Mitteilung persönlicher Art
C: Inhalte, die auf Grund des verwendeten Übertragungsverfahrens digital codiert werden
D: Inhalte, die schützenswerte technische Sachverhalte des Amateurfunkdienstes betreffen
Beispiele:
A: Amateurfunkstelle der Klasse E, die ohne Anzeige nach BEMFV betrieben werden darf.
B: Klubstation der Klasse A von Funkamateuren, die Angehörige der Gaststreitkräfte in Deutschland sind.
C: Amateurfunkstelle der Klasse A, die exterritorial betrieben wird.
D: Amateurfunkstelle der Klasse E, die exterritorial betrieben wird.
A: eines ausländischen Funkamateurs, der eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung, aber kein individuelles Rufzeichen hat.
B: der Klasse A, die an einem exterritorialen Standort betrieben wird.
C: der Klasse E, die ohne Anzeige nach BEMFV betrieben werden darf.
D: von Angehörigen der Gaststreitkräfte in Deutschland.
A: Kurzzeitzuteilung für einen ausländischen Funkamateur, der eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung, aber kein individuelles Rufzeichen hat.
B: Versuchsfunkstelle, die zur Erprobung technischer oder wissenschaftlicher Entwicklungen betrieben wird.
C: exterritoriale deutsche Funkstelle des Amateurfunkdienstes oder des Amateurfunkdienstes über Satelliten.
D: Amateurfunkstelle, die für besondere experimentelle Studien gemäß § 16 Absatz 2 AFuV betrieben wird.
A: Für die Nutzung zusätzlicher Frequenzbereiche, die nicht im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesen sind
B: Für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern ohne Abschlusswiderstand
C: Für Übungen zur Abwicklung des Funkverkehrs in Not- und Katastrophenfällen
D: Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien mit einer Amateurfunkstelle