A: Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
B: Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
C: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
D: Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
A: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage
B: Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
C: Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist
D: Der Grundstückseigentümer, er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Wenn eine Antenne eine Energieversorgungsleitung berührt, besteht akute Gefahr von lebensgefährlichen Stromschlägen!
A: Zu benachbarten Energieversorgungsleitungen ist ein seitlicher Abstand von
B: An der Antenne müssen die Kontaktdaten des Betreibers erkennbar angebracht sein.
C: Für die Antenne muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.
D: Im Falle einer Beschädigung dürfen umstürzende oder herabfallende Teile und Leitungen keine Energieversorgungsleitungen berühren.
A: Elektrischer Schlag durch aufgeladene Kondensatoren im Netzteil.
B: Keine Gefahr, da das Gerät vorher von der Stromversorgung getrennt worden ist.
C: Elektrischer Schlag durch Ladungen im Netztransformator.
D: In der Ladedrossel eines Schaltnetzteiles können Spannungen gespeichert sein, die deutlich höher sind als die angelegte Versorgungsspannung.
Arbeiten an einem Blitzschutzsystem sollten ausschließlich durch Blitzschutzfachkräfte vorgenommen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen!
A: VDE-Normen
B: Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
C: Regularien der Amateurfunkverbände
D: Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
A: Die Antennenanlage darf nicht über die von der Gebäudeerdungsanlage eingeschlossenen Fläche hinausragen.
B: Für jede Antenne muss eine separate Erdungsanlage unabhängig von der Gebäudeerdungsanlage aufgebaut werden.
C: Wenn die Gebäudeerdung vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
D: Jede Gebäudeerdungsanlage kann verwendet werden.
A: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
B: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
C: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
D: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
A: Wenn für die Verbindungsleitung ein Kupferleiter mit ausreichend großem Querschnitt verwendet wird.
B: Wenn eine Blitzschutz-Fachkraft die Verbindung des Standrohres der Amateurfunkantenne mit dem Blitzschutzsystem im Blitzschutzkonzept vorsieht.
C: Nach den geltenden Vorschriften muss das Standrohr der Amateurfunkantenne mit einem Gebäudeblitzschutzsystem verbunden werden.
D: Nach den geltenden Vorschriften muss immer ein getrenntes Blitzschutzsystem für die Amateurfunkantenne aufgebaut werden.
Der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung sollte nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.
A: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
B: Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
C: Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
D: Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
Problem:
Maßnahmen:
A: Die Koaxialkabel müssen ein Schirmungsmaß von mindestens
B: Neben der Erdung des Antennenmastes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
C: Für alle Koaxialkabel von Antennen sind Überspannungsableiter vorzusehen.
D: Die Schirme aller Koaxialkabel von Antennen müssen miteinander und mit der Haupterdungsschiene verbunden werden.
A: Durch die Sendeleistung entstehen hohe Spannungen gegen Erde, die eine dickere Isolierung des Antennendrahtes erfordern.
B: Bereits durch Regen oder Hagel kann es zu elektrischen Aufladungen der Antenne kommen.
C: Bei Sonnenstürmen entstehen elektrische Aufladungen, die hohe Spannungen erzeugen können.
D: Durch die fehlende Erdung und den Strombauch im Speisepunkt kann der Mittenisolator zu stark erhitzt werden und durchschmelzen.
A: Das Einschleifen eines Anpassgerätes zwischen Transceiver und Antenne neutralisiert die Aufladungen.
B: Durch hochohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
C: Durch niederohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
D: Mit Hilfe der Abblockkondensatoren in einem zwischengeschalteten Stehwellenmessgerät.
Eine Sendeantenne in Betrieb berührt man nicht!
A: Keine, da durch den „Skin-Effekt“ ein Stromfluss durch den menschlichen Körper verhindert wird.
B: Stromschlag durch die Gleichspannungsversorgung der Sender-Endstufe, die direkt am Antennenausgang anliegt.
C: Verletzungen und Verbrennungen durch hochfrequente Spannungen.
D: Keine, sofern die Antenne ordnungsgemäß über ein Blitzschutzsystem mit Erde verbunden ist.
A: Ein Aufenthalt im direkten Strahlengang von Sendeantennen ist zu vermeiden.
B: Zur Einhaltung des Personenschutzes muss EMV-Schutzkleidung getragen werden.
C: Der Duty-Cycle des Senders sollte 50 % nicht überschreiten.
D: Es ist eine Kopfbedeckung aus Abschirmfolie (z. B. aus Aluminium) zu tragen.