Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten lässt sich mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu lassen sich auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des Foliensatzes. Das hilft, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefüht hat, sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man das Vollbild wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit der Präsenationsansicht gesynct.
Grundlage des Amateurfunks in Deutschland sind vor allem:
A: Das Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
B: Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
C: Das Gesetz über den Amateurfunk
D: Das Telekommunikationsgesetz
Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für den Amateurfunk zuständig.
Sie führt unter anderem die staatlichen Amateurfunkprüfungen durch und erteilt Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
A: Die Bundesnetzagentur
B: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
C: Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
D: Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Als Funkamateur gilt rechtlich, wer ein Amateurfunkzeugnis oder eine anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung besitzt.
Eine bestandene DE-Prüfung macht dich zum geprüften SWL, ist aber kein staatliches Amateurfunkzeugnis.
A: Ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung
B: Eine Bescheinigung darüber, dass man erfolgreich am Ausbildungsfunkverkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen hat
C: Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, aus dem hervorgeht, dass man seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat
D: Ein Führungszeugnis aus dem hervorgeht, dass man nicht vorbestraft ist
Amateurfunkverkehr wird nur mit anderen Amateurfunkstellen abgewickelt.
Als SWL empfängst und beobachtest du diesen Funkverkehr. Zum Senden benötigst du ein Amateurfunkzeugnis, eine Zulassung und ein zugeteiltes Rufzeichen.
A: Ausschließlich mit anderen Amateurfunkstellen
B: Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
C: Mit anderen Amateurfunkstellen und Funkstellen des Flug- und/oder Seefunkdienstes
D: Mit allen Funkstellen, die auf den Amateurfunkbändern tätig sind
Das DE-Kennzeichen bestätigt deine DARC- oder VFDB-interne SWL-Prüfung und kennzeichnet deine Empfangsberichte.
Es ist kein Amateurfunkrufzeichen und berechtigt nicht zum Senden.
Du darfst Funksendungen empfangen, die bestimmt sind für:
A: Das Abhören des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes ist ein Straftatbestand.
B: Das Abhören des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes bedarf einer besonderen Zulassung der BNetzA.
C: Jeder ist dazu berechtigt, wenn er dazu technisch zugelassene Empfänger benutzt.
D: Der Betreiber einer Amateurfunkstation gilt als sachkundige Person und darf daher selbst entscheiden, auf welchen Frequenzen er hören darf.
Nachrichten, die weder für Funkamateure noch für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, darfst du nicht gezielt empfangen.
Auch das Verwerten oder Weitergeben solcher Nachrichten ist unzulässig.
A: Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, unabhängig davon, ob der Funkamateur selbst beteiligt war.
B: Bei Aufzeichnung und Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, insbesondere, wenn die Weitergabe an Nicht-Funkamateure erfolgt.
C: Bei Verwertung oder Weitergabe von Gesprächsinhalten und Daten aus Amateurfunkverbindungen, an denen der Funkamateur nicht selbst beteiligt war.
D: Bei Empfang, Verwertung oder Weitergabe von Nachrichten, die nicht für Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind.
Hast du eine nicht für dich bestimmte Nachricht unbeabsichtigt empfangen, gilt:
Ausnahmen gelten insbesondere bei Notrufen und Katastrophenfällen.
A: Sie darf Dritten zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt und die näheren Umstände. Das gilt auch in Not- und Katastrophenfällen.
B: Sie darf anderen Funkamateuren zwar die Tatsache des Empfangs mitteilen, aber nicht den Inhalt.
C: Sie darf den Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs anderen nicht mitteilen. Das gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
D: Sie hat sofort den Empfänger auszuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.
Konzentriere dich beim Empfang auf:
Private oder nichtöffentliche Nachrichten werden weder aufgezeichnet noch weitererzählt.