Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten lässt sich mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu lassen sich auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des Foliensatzes. Das hilft, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefüht hat, sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man das Vollbild wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit der Präsenationsansicht gesynct.
A: In der Landeskennerliste der ITU, Amateurfunkhandbüchern und Rufzeichenlisten.
B: Im Frequenzbereichszuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland.
C: In den Empfehlungen der IARU.
D: In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
A: CT, I, LX, OK
B: SM, LA, LZ, HB0
C: F, HB9, OZ, SP
D: EA, GM, OE, ON
A: EA, LX, SP
B: EI, LA, SM
C: EU, LZ, S0
D: EM, LU, 4X
A: Österreich, Brasilien und Schweiz.
B: Österreich, Niederlande und Schweden.
C: Österreich, Niederlande und Schottland.
D: Österreich, Polen und Südafrika.
A: Italien, Belgien und Slowakei.
B: Schweiz, Luxemburg und Polen.
C: Israel, Frankreich und Dänemark.
D: Schweden, Belgien und Schottland.
A: Finnland, Tschechien und Dänemark.
B: Österreich, Dänemark und Belgien.
C: Österreich, Belgien und Tschechien.
D: Dänemark, Belgien und Slowakei.
A: Niederlande, Polen und Belgien.
B: Schweden, Niederlande und Polen.
C: Südafrika, Dänemark und Luxemburg.
D: Frankreich, Niederlande und Polen.
A: Slowenien, Polen und Schweden.
B: Schweden, Polen und Südafrika.
C: Schweden, Slowakei und Polen.
D: Schweden, Slowenien und Polen.
A: Spanien, Irland, Armenien, Estland, Ukraine
B: Spanien, Ukraine, Armenien, Irland, Estland
C: Spanien, Irland, Armenien, Ukraine, Estland
D: Spanien, Ukraine, Armenien, Estland, Irland
A: EA, SP und BE
B: SP, ON und EA
C: HB9, EA und ON
D: SZ, SP und BE
A: Deutschland (DA-DR), Südkorea (DS-DT) und Philippinen (DU-DZ)
B: Deutschland (DA-DO), Taiwan (DP-DT) und Philippinen (DU-DZ)
C: Deutschland (DA-DT) und Philippinen (DU-DZ)
D: Ausschließlich Deutschland (DA-DZ)
A: K, ZS und A
B: N, LU und PY
C: AL, CE und VE
D: W, ZL und LU
A: N, VE und VK
B: JA, VE und VK
C: BY, VE und VK
D: BY, JA und VK
A: XE, VE und JA
B: W, VE und XE
C: K, VE und BY
D: N, XE und DS
A: VU, JA und K
B: BY, JA und VU
C: JA, VU und PY
D: LU, DS und JA
A: PY, CE und LU
B: LU, CE und BY
C: PY, CE und VE
D: CE, LU und JA
A: Kanada, Australien und Japan.
B: Kanada, Australien und Brasilien.
C: Kanada, Brasilien und USA.
D: USA, Australien und Brasilien.
A: US2ABC, AB0GC und W4EAX
B: K3LR, W3DZZ und K4EAX
C: W0FKK, N6CAL und VE5VK
D: K1TTT, KA7KLE und UA3RUS
A: Zwei
B: Drei
C: Fünf
D: Vier
A: Um für die einzelnen Regionen Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können
B: Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist
C: Weil es sich um unterschiedliche Zeitzonen handelt und es so den Funkverkehr vereinfacht
D: Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können
A: Region 2
B: Region 1
C: Region 3
D: Region 4
A: Region 1
B: Region 2
C: Region 3
D: Region 4
A: Region 1
B: Region 3
C: Region 2
D: Region 4
A: Große Entfernung
B: Auf dem indirektem Weg
C: Kleine Entfernung
D: Auf dem direktem Weg
A: einem anderen Kontinent und sollte durch europäische Funkamateure nicht angerufen werden.
B: dem Inland und sollte durch ausländische Funkamateure nicht angerufen werden.
C: Stationen in über 500 km Entfernung und sollte durch Funkamateure aus einer geringeren Entfernung nicht angerufen werden.
D: philippinischen Funkamateuren (Präfix "DX") und sollte durch Funkamateure anderer Länder nicht angerufen werden.
A: Stationen von anderen Kontinenten
B: aus Deutschland
C: mit DX-Präfix
D: im Nahbereich bis 50 km Entfernung
A: Stationen von anderen Kontinenten
B: Stationen auf den Philippinen
C: Stationen in mehr als einigen 100 km Entfernung
D: Stationen mit deutschem Präfix
A: Nur wenn es sich bei der anrufenden Station um eine außereuropäische Station handelt.
B: Nur bei Stationen, die erkennbar einige hundert Kilometer entfernt sind.
C: Nur wenn ich als hörende Station die rufende Station mit guter Lautstärke empfange.
D: Nur wenn die Entfernung zwischen beiden Stationen höchstens 500 km beträgt.
Rufe Stationen in Australien oder Neuseeland
A: Nein! 4U1ITU sucht eine Verbindung mit Australien oder Neuseeland.
B: Ja! 4U1ITU in Australien/Neuseeland sucht eine Verbindung.
C: Nein! 4U1ITU sucht nur Verbindungen mit Indien oder Südafrika.
D: Ja! Aber nur wenn Sie geborener Australier oder Neuseeländer sind.
A: N4EAX sucht Verbindungen mit Stationen bei Tageslicht (Day Light), um die Grayline-Bedingungen optimal auszunutzen.
B: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur, dessen Rufzeichen mit "D" oder "L" beginnt.
C: N4EAX sucht Verbindungen in digitalen Übertragungsverfahren (Data Link).
D: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur in Deutschland.
A: QRZ EA6VQ from DF1KW, over.
B: EA6VQ, es ruft Sie DF1KW, bitte kommen.
C: CQ CQ CQ de DF1KW for EA6VQ, please go ahead.
D: EA6VQ, this is DF1KW calling you.
A: Es ist eine Amateurfunkexpedition zu Ländern oder Inseln, die selten im Amateurfunk zu hören sind.
B: Es ist eine Zusammenstellung aller noch von Funkamateuren begehrten Länder.
C: Es ist ein internationaler Funkwettbewerb.
D: Es ist eine weltweite Aktivitätswoche.
| CEPT-Empfehlung | Erläuterung |
|---|---|
| ECC Report 89 | Klasse N |
| ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
| ECC Report (05) 06 | Klasse E |
| T/R 61-01 | Klasse A |
| T/R 61-02 | HAREC |
A: den Funkverkehr zwischen den umsetzenden Ländern und die Harmonisierung der nationalen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
B: den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Amateurfunkgeräten in der Europäischen Union und weiteren umsetzenden Ländern.
C: den Amateurfunkverkehr in den umsetzenden Ländern und die weltweite Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen.
D: den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern.
A: Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
B: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
C: Nein, die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die ECC-Empfehlung (05)06 anwenden.
A: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
B: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
C: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
D: Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
A: Bis zu 6 Monaten
B: Bis zu 9 Monaten
C: Bis zu einem Jahr
D: Bis zu 3 Monaten
A: Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.
B: Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
C: Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
D: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
A: HB3/DO7PR
B: DO7PR/HB9
C: DO7PR/HB3
D: HB9/DO7PR
A: DL9MJ/HB3
B: HB9/DL9MJ
C: DL9MJ/HB9
D: HB3/DL9MJ
Nicht erlaubt
A: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
B: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.
C: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
D: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
A: DE/ oder DP/ vorangestellt.
B: DL/ oder DO/ vorangestellt.
C: /DE oder /DP angehängt.
D: /DL oder /DO angehängt.
A: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der Radio Regulations (RR) gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
B: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
C: Dem Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Gastzulassung gestattet, in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
D: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, dauerhaft in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
A: Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
B: Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
C: Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
D: Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
A: Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
B: Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
C: Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
D: Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
A: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
B: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
C: Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
D: In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
A: Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
B: Die Genehmigung für den Betrieb im 6 m-Band muss aus der Amateurfunkzulassung ersichtlich sein.
C: Der Betrieb im 6 m-Band ist im Ausland nicht zulässig.
D: Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
A: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
B: Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung.
D: Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung.
A: berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von vorübergehendem Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
B: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse E nach ECC (05)06. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
C: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
D: erhalten Funkamateure, die die freiwillige Morseprüfung erfolgreich abgelegt haben.
A: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
B: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
D: Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.