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Für die Beurteilung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Bandbreite einer Aussendung wird gemäß der Amateurfunkverordnung die mittlere Sendeleistung im ausgesendeten Bandbereich betrachtet. Hierbei müssen sich 99 % der Sendeleistung innerhalb der Grenzen der geforderten Bandbreite befinden. Somit darf maximal 0,5 % der Sendeleistung auf angrenzende Bandbereiche unter- und oberhalb des Sendesignals entfallen. Dies ist insbesondere für FM-Aussendungen wichtig.
Für die Messung der Leistungsanteile hinsichtlich einer Aussendung und deren Bandbreite ist ein Spektrumanalysator erforderlich. Hierbei haben moderne Geräte oft integrierte mathematische Funktionen, so dass die mittlere Leistung innerhalb einer bestimmten Bandbreite rechnerisch ermittelt werden kann (Kanalleistungsmessung, Nachbarkanalleistungsmessung). Genauere Informationen hierzu können der Bedienungsanleitung des jeweiligen Gerätes entnommen werden.
AE101: Welcher Wert ist in folgender Aussage für X einzusetzen? Die „? belegte Bandbreite“ ist gemäß der Amateurfunkverordnung die Frequenzbandbreite, bei der die unterhalb ihrer unteren und oberhalb ihrer oberen Frequenzgrenzen ausgesendeten mittleren Leistungen jeweils X an der gesamten mittleren Leistung betragen.