Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Im Frequenzbereichszuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland.
B: In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
C: In den Empfehlungen der IARU.
D: In der Landeskennerliste der ITU, Amateurfunkhandbüchern und Rufzeichenlisten.
A: EA, GM, OE, ON
B: SM, LA, LZ, HB0
C: CT, I, LX, OK
D: F, HB9, OZ, SP
A: EA, LX, SP
B: EU, LZ, S0
C: EM, LU, 4X
D: EI, LA, SM
A: Österreich, Polen und Südafrika.
B: Österreich, Niederlande und Schweden.
C: Österreich, Brasilien und Schweiz.
D: Österreich, Niederlande und Schottland.
A: Schweiz, Luxemburg und Polen.
B: Italien, Belgien und Slowakei.
C: Israel, Frankreich und Dänemark.
D: Schweden, Belgien und Schottland.
A: Finnland, Tschechien und Dänemark.
B: Österreich, Dänemark und Belgien.
C: Dänemark, Belgien und Slowakei.
D: Österreich, Belgien und Tschechien.
A: Südafrika, Dänemark und Luxemburg.
B: Niederlande, Polen und Belgien.
C: Schweden, Niederlande und Polen.
D: Frankreich, Niederlande und Polen.
A: Schweden, Slowakei und Polen.
B: Schweden, Slowenien und Polen.
C: Schweden, Polen und Südafrika.
D: Slowenien, Polen und Schweden.
A: Spanien, Ukraine, Armenien, Irland, Estland
B: Spanien, Ukraine, Armenien, Estland, Irland
C: Spanien, Irland, Armenien, Ukraine, Estland
D: Spanien, Irland, Armenien, Estland, Ukraine
A: EA, SP und BE
B: SP, ON und EA
C: SZ, SP und BE
D: HB9, EA und ON
A: Ausschließlich Deutschland (DA-DZ)
B: Deutschland (DA-DT) und Philippinen (DU-DZ)
C: Deutschland (DA-DR), Südkorea (DS-DT) und Philippinen (DU-DZ)
D: Deutschland (DA-DO), Taiwan (DP-DT) und Philippinen (DU-DZ)
A: AL, CE und VE
B: N, LU und PY
C: W, ZL und LU
D: K, ZS und A
A: BY, JA und VK
B: BY, VE und VK
C: JA, VE und VK
D: N, VE und VK
A: N, XE und DS
B: XE, VE und JA
C: K, VE und BY
D: W, VE und XE
A: BY, JA und VU
B: LU, DS und JA
C: JA, VU und PY
D: VU, JA und K
A: LU, CE und BY
B: PY, CE und LU
C: CE, LU und JA
D: PY, CE und VE
A: Kanada, Australien und Brasilien.
B: Kanada, Brasilien und USA.
C: USA, Australien und Brasilien.
D: Kanada, Australien und Japan.
A: US2ABC, AB0GC und W4EAX
B: K1TTT, KA7KLE und UA3RUS
C: K3LR, W3DZZ und K4EAX
D: W0FKK, N6CAL und VE5VK
A: Vier
B: Zwei
C: Drei
D: Fünf
A: Weil es sich um unterschiedliche Zeitzonen handelt und es so den Funkverkehr vereinfacht
B: Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können
C: Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist
D: Um für die einzelnen Regionen Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können
A: Region 3
B: Region 2
C: Region 1
D: Region 4
A: Region 4
B: Region 1
C: Region 3
D: Region 2
A: Region 2
B: Region 3
C: Region 1
D: Region 4
A: Auf dem indirektem Weg
B: Auf dem direktem Weg
C: Kleine Entfernung
D: Große Entfernung
A: einem anderen Kontinent und sollte durch europäische Funkamateure nicht angerufen werden.
B: dem Inland und sollte durch ausländische Funkamateure nicht angerufen werden.
C: Stationen in über
D: philippinischen Funkamateuren (Präfix „DX“) und sollte durch Funkamateure anderer Länder nicht angerufen werden.
A: mit DX-Präfix
B: Stationen von anderen Kontinenten
C: im Nahbereich bis
D: aus Deutschland
A: Stationen in mehr als einigen
B: Stationen auf den Philippinen
C: Stationen von anderen Kontinenten
D: Stationen mit deutschem Präfix
A: Nur wenn es sich bei der anrufenden Station um eine außereuropäische Station handelt.
B: Nur bei Stationen, die erkennbar einige hundert Kilometer entfernt sind.
C: Nur wenn die Entfernung zwischen beiden Stationen höchstens
D: Nur wenn ich als hörende Station die rufende Station mit guter Lautstärke empfange.
Rufe Stationen in Australien oder Neuseeland
A: Ja! 4U1ITU in Australien/Neuseeland sucht eine Verbindung.
B: Ja! Aber nur wenn Sie geborener Australier oder Neuseeländer sind.
C: Nein! 4U1ITU sucht eine Verbindung mit Australien oder Neuseeland.
D: Nein! 4U1ITU sucht nur Verbindungen mit Indien oder Südafrika.
A: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur in Deutschland.
B: N4EAX sucht Verbindungen mit Stationen bei Tageslicht (Day Light), um die Grayline-Bedingungen optimal auszunutzen.
C: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur, dessen Rufzeichen mit „D“ oder „L“ beginnt.
D: N4EAX sucht Verbindungen in digitalen Übertragungsverfahren (Data Link).
A: EA6VQ, this is DF1KW calling you.
B: EA6VQ, es ruft Sie DF1KW, bitte kommen.
C: QRZ EA6VQ from DF1KW, over.
D: CQ CQ CQ de DF1KW for EA6VQ, please go ahead.
A: Es ist eine Zusammenstellung aller noch von Funkamateuren begehrten Länder.
B: Es ist eine weltweite Aktivitätswoche.
C: Es ist ein internationaler Funkwettbewerb.
D: Es ist eine Amateurfunkexpedition zu Ländern oder Inseln, die selten im Amateurfunk zu hören sind.
CEPT-Empfehlung | Erläuterung |
---|---|
ECC Report 89 | Klasse N |
ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
ECC Report (05) 06 | Klasse E |
T/R 61-01 | Klasse A |
T/R 61-02 | HAREC |
A: den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Amateurfunkgeräten in der Europäischen Union und weiteren umsetzenden Ländern.
B: den Amateurfunkverkehr in den umsetzenden Ländern und die weltweite Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen.
C: den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern.
D: den Funkverkehr zwischen den umsetzenden Ländern und die Harmonisierung der nationalen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
A: Nein, die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
B: Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
C: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die ECC-Empfehlung (05)06 anwenden.
A: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
B: Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
C: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
A: Bis zu einem Jahr
B: Bis zu 6 Monaten
C: Bis zu 9 Monaten
D: Bis zu 3 Monaten
A: Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.
B: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
C: Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
D: Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
A: HB9/DO7PR
B: HB3/DO7PR
C: DO7PR/HB9
D: DO7PR/HB3
A: HB9/DL9MJ
B: DL9MJ/HB3
C: HB3/DL9MJ
D: DL9MJ/HB9
Nicht erlaubt
A: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
B: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
C: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.
D: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
A: DE/ oder DP/ vorangestellt.
B: /DE oder /DP angehängt.
C: DL/ oder DO/ vorangestellt.
D: /DL oder /DO angehängt.
A: Dem Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Gastzulassung gestattet, in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
B: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
C: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der Radio Regulations (RR) gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
D: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, dauerhaft in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
A: Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
B: Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
C: Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
D: Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
A: Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
B: Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
C: Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
D: Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
A: In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
B: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
C: Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
D: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
A: Der Betrieb im
B: Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
C: Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
D: Die Genehmigung für den Betrieb im
A: Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung.
B: Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung.
D: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
A: berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von vorübergehendem Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
B: erhalten Funkamateure, die die freiwillige Morseprüfung erfolgreich abgelegt haben.
C: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
D: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse E nach ECC (05)06. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
A: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
B: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
D: Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.