Folgende Daten werden üblicherweise in einem Logbuch für jede Funkverbindung festgehalten:
A: Es ist das Stationstagebuch, das ein Funkamateur freiwillig führt oder in besonderen Fällen führen muss.
B: Es ist die Dokumentation aller Geräte und Antennen des Funkamateurs.
C: Es ist das Stationstagebuch, das jeder Funkamateur führen muss.
D: Es ist die Dokumentation über die Einhaltung der Sicherheitsabstände bezüglich des Personenschutzes.
Es kann aber auch dazu kommen, dass man eine Aufforderung der Bundesnetzagentur erhält, die einen verpflichtet, ein Logbuch zu führen.
A: Bei Funkbetrieb auf der Kurzwelle
B: Bei internationalem Funkbetrieb
C: Auf Verlangen der Bundesnetzagentur
D: In den ersten 12 Monaten nach der Zulassung
A: Zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen
B: Als Nachweis für die Einhaltung von Grenzwerten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
C: Zur Überprüfung der Qualifikation des Funkamateurs und des Inhalts seiner Aussendungen
D: Als Nachweis zur Abrechnung der Frequenznutzungsbeiträge
A: Die Daten müssen, wie auch beim Papierlogbuch, über eine bestimmte Zeit einsehbar sein.
B: Es muss jederzeit ein Ausdruck des Logbuches vorhanden sein.
C: Die Logdatei muss auch mit einem Textverarbeitungsprogramm gelesen werden können.
D: Es muss zusätzlich ein herkömmliches Papierlogbuch geführt werden.
A: Es sollte ein Logbuchprogramm genutzt werden, welches ermöglicht, die Daten in der Cloud zu speichern.
B: Es sollte auf eine Software für ein
C: Die Logbuchdaten müssen verfügbar bleiben, um die Betriebsdaten bei eventuellen späteren Überprüfungen einsehen zu können.
D: Die alte Software muss auf jeden Fall gelöscht werden, um Kollisionen bei den Datenformaten zu vermeiden.
A: eine Reservierungsbestätigung für die Teilnahme an einer Amateurfunkrunde. Sie sichert dem Funkamateur einen Listenplatz in der Runde.
B: die Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
C: eine Landkarte, in der Standorte für ortsgebundene Funkwettbewerbe eingezeichnet sind.
D: die Bestätigung einer Amateurfunkverbindung. Sie dient z. B. als Beleg bei der Beantragung von Amateurfunk-Diplomen.
Eine QSL-Karte sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
A: Verwendetes Rufzeichen, Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Band, Übertragungsverfahren und Signal-Rapport
B: Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Frequenz, Übertragungsverfahren, Angaben über das Funkwetter und die Unterschrift des Operators
C: Verwendetes Rufzeichen, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Frequenz, Übertragungsverfahren, Signal-Rapport sowie den eigenen Namen, Standort, Locator, die eigene Sendeleistung und Angaben zur eingesetzten technischen Ausrüstung
D: Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, genaue Frequenz, Übertragungsverfahren, Signal-Rapport und weitere übliche Angaben wie den eigenen Namen, Standort, Locator und die eigene Sendeleistung
A: der koordinierten Weltzeit (UTC) eingetragen werden, um Funkpartnern im Ausland das Auffinden im Logbuch zu erleichtern.
B: der Ortszeit des Funkpartners eingetragen werden, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.
C: der eigenen Ortszeit eingetragen werden, um den deutschen Vorschriften zu genügen.
D: der eigenen Ortszeit und zusätzlich in der Ortszeit des Funkpartners eingetragen werden, um sowohl den deutschen Vorschriften zu genügen als auch Funkpartnern im Ausland das Auffinden im Logbuch zu erleichtern.
A: 14:30 UTC
B: 13:30 UTC
C: 17:30 UTC
D: 16:30 UTC
A: 14:30 UTC
B: 13:30 UTC
C: 12:30 UTC
D: 11:30 UTC
A: Ich finde diese in der Amateurfunk-Rufzeichenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
B: Ich finde diese in der internationalen Amateurfunk-Rufzeichenliste (Callbook) oder aus Informationen des Internets.
C: Ich finde diese im internationalen Telefonbuch.
D: Ich finde diese in der VO Funk.
A: Ich schaue im Callbook nach der Adresse von HZ1HZ und schicke die Karte direkt.
B: Ich sende meine QSL-Karte via K8PYD, weil dieser der QSL-Manager von HZ1HZ ist.
C: Ich warte, bis HZ1HZ die Karte an K8PYD geschickt hat.
D: Ich muss meine QSL-Karte via HZ1HZ senden, weil K8PYD der QSO-Partner war.
A: Beurkundung durch einen Notar oder SWL-Fachanwalt
B: die BNetzA als unabhängige Stelle
C: das Intruder Monitoring der Amateurfunkverbände
D: elektronische QSL-Karten oder Logbuch-Upload