Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
B: Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
C: Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
D: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
A: Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist
B: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage
C: Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
D: Der Grundstückseigentümer, er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Wenn eine Antenne eine Energieversorgungsleitung berührt, besteht akute Gefahr von lebensgefährlichen Stromschlägen!
A: Im Falle einer Beschädigung dürfen umstürzende oder herabfallende Teile und Leitungen keine Energieversorgungsleitungen berühren.
B: Für die Antenne muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.
C: An der Antenne müssen die Kontaktdaten des Betreibers erkennbar angebracht sein.
D: Zu benachbarten Energieversorgungsleitungen ist ein seitlicher Abstand von
A: In der Ladedrossel eines Schaltnetzteiles können Spannungen gespeichert sein, die deutlich höher sind als die angelegte Versorgungsspannung.
B: Elektrischer Schlag durch aufgeladene Kondensatoren im Netzteil.
C: Elektrischer Schlag durch Ladungen im Netztransformator.
D: Keine Gefahr, da das Gerät vorher von der Stromversorgung getrennt worden ist.
A: durch Kurzschluss über ein Strommessgerät sicher entladen werden.
B: über einen sehr niederohmigen Widerstand (<
C: erst nach Ablauf einer Wartezeit von ca. zwei Minuten berührt werden.
D: über einen hochohmigen Widerstand mit ausreichender Leistung dauerhaft entladen werden.
Arbeiten an einem Blitzschutzsystem sollten ausschließlich durch Blitzschutzfachkräfte vorgenommen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen!
A: Regularien der Amateurfunkverbände
B: Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
C: VDE-Normen
D: Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
A: Die Antennenanlage darf nicht über die von der Gebäudeerdungsanlage eingeschlossenen Fläche hinausragen.
B: Wenn die Gebäudeerdung vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
C: Für jede Antenne muss eine separate Erdungsanlage unabhängig von der Gebäudeerdungsanlage aufgebaut werden.
D: Jede Gebäudeerdungsanlage kann verwendet werden.
A: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
B: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
C: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
D: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
A: Nach den geltenden Vorschriften muss immer ein getrenntes Blitzschutzsystem für die Amateurfunkantenne aufgebaut werden.
B: Wenn für die Verbindungsleitung ein Kupferleiter mit ausreichend großem Querschnitt verwendet wird.
C: Nach den geltenden Vorschriften muss das Standrohr der Amateurfunkantenne mit einem Gebäudeblitzschutzsystem verbunden werden.
D: Wenn eine Blitzschutz-Fachkraft die Verbindung des Standrohres der Amateurfunkantenne mit dem Blitzschutzsystem im Blitzschutzkonzept vorsieht.
Der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung sollte nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.
A: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
B: Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
C: Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
D: Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
Problem:
Maßnahmen:
A: Für alle Koaxialkabel von Antennen sind Überspannungsableiter vorzusehen.
B: Die Schirme aller Koaxialkabel von Antennen müssen miteinander und mit der Haupterdungsschiene verbunden werden.
C: Die Koaxialkabel müssen ein Schirmungsmaß von mindestens
D: Neben der Erdung des Antennenmastes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
A: Zur Begrenzung von Kurzschlussströmen bei Gerätefehlern
B: Zum Schutz von Personen
C: Zur Vermeidung von Geräteschäden bei Überspannungen
D: Zur Symmetrierung bei paralleldrahtgespeisten Antennen
A: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einer halben Wellenlänge der Sendefrequenz oder Vielfachen davon.
B: Für die verwendete Erdleitung wurde ein massiver Leiter anstatt einer für Hochfrequenz besser geeigneten mehradrigen Litze verwendet.
C: Die verwendete Kupfer-Erdleitung ist nicht versilbert und somit zur guten Ableitung von Hochfrequenz nicht geeignet.
D: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einem Viertel der Wellenlänge der Sendefrequenz oder einem ungeraden Vielfachen davon.
A: Durch die Sendeleistung entstehen hohe Spannungen gegen Erde, die eine dickere Isolierung des Antennendrahtes erfordern.
B: Bereits durch Regen oder Hagel kann es zu elektrischen Aufladungen der Antenne kommen.
C: Durch die fehlende Erdung und den Strombauch im Speisepunkt kann der Mittenisolator zu stark erhitzt werden und durchschmelzen.
D: Bei Sonnenstürmen entstehen elektrische Aufladungen, die hohe Spannungen erzeugen können.
A: Mit Hilfe der Abblockkondensatoren in einem zwischengeschalteten Stehwellenmessgerät.
B: Das Einschleifen eines Anpassgerätes zwischen Transceiver und Antenne neutralisiert die Aufladungen.
C: Durch niederohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
D: Durch hochohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
Eine Sendeantenne in Betrieb berührt man nicht!
A: Stromschlag durch die Gleichspannungsversorgung der Sender-Endstufe, die direkt am Antennenausgang anliegt.
B: Verletzungen und Verbrennungen durch hochfrequente Spannungen.
C: Keine, da durch den „Skin-Effekt“ ein Stromfluss durch den menschlichen Körper verhindert wird.
D: Keine, sofern die Antenne ordnungsgemäß über ein Blitzschutzsystem mit Erde verbunden ist.
A: Bei Sendeleistungen höher 500 Watt
B: Auf Kurzwelle ab 100 Watt, auf VHF/UHF ab 50 Watt
C: Bei Sendeleistungen höher 100 Watt
D: Bereits bei geringen Sendeleistungen von wenigen Watt
A: Ein Aufenthalt im direkten Strahlengang von Sendeantennen ist zu vermeiden.
B: Zur Einhaltung des Personenschutzes muss EMV-Schutzkleidung getragen werden.
C: Es ist eine Kopfbedeckung aus Abschirmfolie (z. B. aus Aluminium) zu tragen.
D: Der Duty-Cycle des Senders sollte 50 % nicht überschreiten.