A: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
B: Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
C: Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
D: Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
A: Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist
B: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage
C: Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
D: Der Grundstückseigentümer, er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Wenn eine Antenne eine Energieversorgungsleitung berührt, besteht akute Gefahr von lebensgefährlichen Stromschlägen!
A: An der Antenne müssen die Kontaktdaten des Betreibers erkennbar angebracht sein.
B: Zu benachbarten Energieversorgungsleitungen ist ein seitlicher Abstand von
C: Für die Antenne muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.
D: Im Falle einer Beschädigung dürfen umstürzende oder herabfallende Teile und Leitungen keine Energieversorgungsleitungen berühren.
A: Elektrischer Schlag durch Ladungen im Netztransformator.
B: In der Ladedrossel eines Schaltnetzteiles können Spannungen gespeichert sein, die deutlich höher sind als die angelegte Versorgungsspannung.
C: Elektrischer Schlag durch aufgeladene Kondensatoren im Netzteil.
D: Keine Gefahr, da das Gerät vorher von der Stromversorgung getrennt worden ist.
A: über einen hochohmigen Widerstand mit ausreichender Leistung dauerhaft entladen werden.
B: erst nach Ablauf einer Wartezeit von ca. zwei Minuten berührt werden.
C: über einen sehr niederohmigen Widerstand (<
D: durch Kurzschluss über ein Strommessgerät sicher entladen werden.
Arbeiten an einem Blitzschutzsystem sollten ausschließlich durch Blitzschutzfachkräfte vorgenommen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen!
A: Regularien der Amateurfunkverbände
B: VDE-Normen
C: Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
D: Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
A: Jede Gebäudeerdungsanlage kann verwendet werden.
B: Wenn die Gebäudeerdung vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
C: Für jede Antenne muss eine separate Erdungsanlage unabhängig von der Gebäudeerdungsanlage aufgebaut werden.
D: Die Antennenanlage darf nicht über die von der Gebäudeerdungsanlage eingeschlossenen Fläche hinausragen.
A: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
B: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
C: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
D: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
A: Nach den geltenden Vorschriften muss immer ein getrenntes Blitzschutzsystem für die Amateurfunkantenne aufgebaut werden.
B: Nach den geltenden Vorschriften muss das Standrohr der Amateurfunkantenne mit einem Gebäudeblitzschutzsystem verbunden werden.
C: Wenn für die Verbindungsleitung ein Kupferleiter mit ausreichend großem Querschnitt verwendet wird.
D: Wenn eine Blitzschutz-Fachkraft die Verbindung des Standrohres der Amateurfunkantenne mit dem Blitzschutzsystem im Blitzschutzkonzept vorsieht.
Der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung sollte nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.
A: Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
B: Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
C: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
D: Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
Problem:
Maßnahmen:
A: Neben der Erdung des Antennenmastes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
B: Die Schirme aller Koaxialkabel von Antennen müssen miteinander und mit der Haupterdungsschiene verbunden werden.
C: Die Koaxialkabel müssen ein Schirmungsmaß von mindestens
D: Für alle Koaxialkabel von Antennen sind Überspannungsableiter vorzusehen.
A: Zur Begrenzung von Kurzschlussströmen bei Gerätefehlern
B: Zur Symmetrierung bei paralleldrahtgespeisten Antennen
C: Zur Vermeidung von Geräteschäden bei Überspannungen
D: Zum Schutz von Personen
A: Für die verwendete Erdleitung wurde ein massiver Leiter anstatt einer für Hochfrequenz besser geeigneten mehradrigen Litze verwendet.
B: Die verwendete Kupfer-Erdleitung ist nicht versilbert und somit zur guten Ableitung von Hochfrequenz nicht geeignet.
C: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einer halben Wellenlänge der Sendefrequenz oder Vielfachen davon.
D: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einem Viertel der Wellenlänge der Sendefrequenz oder einem ungeraden Vielfachen davon.
A: Bereits durch Regen oder Hagel kann es zu elektrischen Aufladungen der Antenne kommen.
B: Durch die fehlende Erdung und den Strombauch im Speisepunkt kann der Mittenisolator zu stark erhitzt werden und durchschmelzen.
C: Bei Sonnenstürmen entstehen elektrische Aufladungen, die hohe Spannungen erzeugen können.
D: Durch die Sendeleistung entstehen hohe Spannungen gegen Erde, die eine dickere Isolierung des Antennendrahtes erfordern.
A: Durch niederohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
B: Mit Hilfe der Abblockkondensatoren in einem zwischengeschalteten Stehwellenmessgerät.
C: Das Einschleifen eines Anpassgerätes zwischen Transceiver und Antenne neutralisiert die Aufladungen.
D: Durch hochohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
Eine Sendeantenne in Betrieb berührt man nicht!
A: Verletzungen und Verbrennungen durch hochfrequente Spannungen.
B: Keine, da durch den „Skin-Effekt“ ein Stromfluss durch den menschlichen Körper verhindert wird.
C: Keine, sofern die Antenne ordnungsgemäß über ein Blitzschutzsystem mit Erde verbunden ist.
D: Stromschlag durch die Gleichspannungsversorgung der Sender-Endstufe, die direkt am Antennenausgang anliegt.
A: Auf Kurzwelle ab 100 Watt, auf VHF/UHF ab 50 Watt
B: Bei Sendeleistungen höher 500 Watt
C: Bei Sendeleistungen höher 100 Watt
D: Bereits bei geringen Sendeleistungen von wenigen Watt
A: Zur Einhaltung des Personenschutzes muss EMV-Schutzkleidung getragen werden.
B: Ein Aufenthalt im direkten Strahlengang von Sendeantennen ist zu vermeiden.
C: Der Duty-Cycle des Senders sollte 50 % nicht überschreiten.
D: Es ist eine Kopfbedeckung aus Abschirmfolie (z. B. aus Aluminium) zu tragen.