Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
B: Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
C: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
D: Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
A: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage
B: Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
C: Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist
D: Der Grundstückseigentümer, er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
Wenn eine Antenne eine Energieversorgungsleitung berührt, besteht akute Gefahr von lebensgefährlichen Stromschlägen!
A: Für die Antenne muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.
B: Im Falle einer Beschädigung dürfen umstürzende oder herabfallende Teile und Leitungen keine Energieversorgungsleitungen berühren.
C: Zu benachbarten Energieversorgungsleitungen ist ein seitlicher Abstand von
D: An der Antenne müssen die Kontaktdaten des Betreibers erkennbar angebracht sein.
A: Elektrischer Schlag durch Ladungen im Netztransformator.
B: Elektrischer Schlag durch aufgeladene Kondensatoren im Netzteil.
C: In der Ladedrossel eines Schaltnetzteiles können Spannungen gespeichert sein, die deutlich höher sind als die angelegte Versorgungsspannung.
D: Keine Gefahr, da das Gerät vorher von der Stromversorgung getrennt worden ist.
A: über einen hochohmigen Widerstand mit ausreichender Leistung dauerhaft entladen werden.
B: durch Kurzschluss über ein Strommessgerät sicher entladen werden.
C: über einen sehr niederohmigen Widerstand (<
D: erst nach Ablauf einer Wartezeit von ca. zwei Minuten berührt werden.
Arbeiten an einem Blitzschutzsystem sollten ausschließlich durch Blitzschutzfachkräfte vorgenommen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen!
A: VDE-Normen
B: Blitzschutzvorschriften der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
C: Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG)
D: Regularien der Amateurfunkverbände
A: Wenn die Gebäudeerdung vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur abgenommen wurde.
B: Jede Gebäudeerdungsanlage kann verwendet werden.
C: Für jede Antenne muss eine separate Erdungsanlage unabhängig von der Gebäudeerdungsanlage aufgebaut werden.
D: Die Antennenanlage darf nicht über die von der Gebäudeerdungsanlage eingeschlossenen Fläche hinausragen.
A: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
B: Ein- oder mehrdrähtiger – aber nicht feindrähtiger – Leiter aus Kupfer (
C: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
D: Einzelmassivdraht aus Kupfer (
A: Nach den geltenden Vorschriften muss immer ein getrenntes Blitzschutzsystem für die Amateurfunkantenne aufgebaut werden.
B: Wenn eine Blitzschutz-Fachkraft die Verbindung des Standrohres der Amateurfunkantenne mit dem Blitzschutzsystem im Blitzschutzkonzept vorsieht.
C: Nach den geltenden Vorschriften muss das Standrohr der Amateurfunkantenne mit einem Gebäudeblitzschutzsystem verbunden werden.
D: Wenn für die Verbindungsleitung ein Kupferleiter mit ausreichend großem Querschnitt verwendet wird.
Der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung sollte nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.
A: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
B: Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.
C: Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
D: Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
Problem:
Maßnahmen:
A: Neben der Erdung des Antennenmastes sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
B: Für alle Koaxialkabel von Antennen sind Überspannungsableiter vorzusehen.
C: Die Schirme aller Koaxialkabel von Antennen müssen miteinander und mit der Haupterdungsschiene verbunden werden.
D: Die Koaxialkabel müssen ein Schirmungsmaß von mindestens
A: Zur Symmetrierung bei paralleldrahtgespeisten Antennen
B: Zur Begrenzung von Kurzschlussströmen bei Gerätefehlern
C: Zur Vermeidung von Geräteschäden bei Überspannungen
D: Zum Schutz von Personen
A: Die verwendete Kupfer-Erdleitung ist nicht versilbert und somit zur guten Ableitung von Hochfrequenz nicht geeignet.
B: Für die verwendete Erdleitung wurde ein massiver Leiter anstatt einer für Hochfrequenz besser geeigneten mehradrigen Litze verwendet.
C: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einem Viertel der Wellenlänge der Sendefrequenz oder einem ungeraden Vielfachen davon.
D: Die Länge der Erdleitung entspricht annähernd einer halben Wellenlänge der Sendefrequenz oder Vielfachen davon.
A: Bereits durch Regen oder Hagel kann es zu elektrischen Aufladungen der Antenne kommen.
B: Bei Sonnenstürmen entstehen elektrische Aufladungen, die hohe Spannungen erzeugen können.
C: Durch die fehlende Erdung und den Strombauch im Speisepunkt kann der Mittenisolator zu stark erhitzt werden und durchschmelzen.
D: Durch die Sendeleistung entstehen hohe Spannungen gegen Erde, die eine dickere Isolierung des Antennendrahtes erfordern.
A: Das Einschleifen eines Anpassgerätes zwischen Transceiver und Antenne neutralisiert die Aufladungen.
B: Durch niederohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
C: Durch hochohmige Ableitwiderstände zwischen den Anschlüssen an der Antenne und dem Erdanschluss der Amateurfunkstelle.
D: Mit Hilfe der Abblockkondensatoren in einem zwischengeschalteten Stehwellenmessgerät.
Eine Sendeantenne in Betrieb berührt man nicht!
A: Verletzungen und Verbrennungen durch hochfrequente Spannungen.
B: Keine, sofern die Antenne ordnungsgemäß über ein Blitzschutzsystem mit Erde verbunden ist.
C: Keine, da durch den „Skin-Effekt“ ein Stromfluss durch den menschlichen Körper verhindert wird.
D: Stromschlag durch die Gleichspannungsversorgung der Sender-Endstufe, die direkt am Antennenausgang anliegt.
A: Bei Sendeleistungen höher 100 Watt
B: Auf Kurzwelle ab 100 Watt, auf VHF/UHF ab 50 Watt
C: Bereits bei geringen Sendeleistungen von wenigen Watt
D: Bei Sendeleistungen höher 500 Watt
A: Es ist eine Kopfbedeckung aus Abschirmfolie (z. B. aus Aluminium) zu tragen.
B: Der Duty-Cycle des Senders sollte 50 % nicht überschreiten.
C: Ein Aufenthalt im direkten Strahlengang von Sendeantennen ist zu vermeiden.
D: Zur Einhaltung des Personenschutzes muss EMV-Schutzkleidung getragen werden.