Baurecht und Haftung (Klasse N)

Beim Aufbau von Antennen sind Vorschriften zu beachten, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Hier kann z. B. geregelt sein, ab welcher Windlast oder Höhe eines Antennenmastes eine Baugenehmigung erforderlich ist. Eventuell sind bestimmte Abstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten. Das örtliche Bauamt von Stadt oder Gemeinde kann darüber Auskunft erteilen.

Abbildung 262: Antennenanlage für KW, VHF und UHF auf einem Hausdach

Mitglieder des DARC haben automatisch eine Haftpflichtversicherung für von ihnen betriebene Antennenanlagen, sofern sie vorschriftsmäßig aufgebaut sind. Die Versicherungsleistung ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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Es ist wichtig zu wissen, dass der Betreiber für seine Antennenanlage selbst voll verantwortlich ist und für Schäden gegenüber Dritten haftet!

VE602: Nach welchen Bauvorschriften müssen Außenantennenanlagen errichtet werden?
VE707: Wer haftet für Schäden gegenüber Dritten, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?