A: In der Landeskennerliste der ITU, Amateurfunkhandbüchern und Rufzeichenlisten.
B: In den Empfehlungen der IARU.
C: Im Frequenzbereichszuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland.
D: In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
A: SM, LA, LZ, HB0
B: F, HB9, OZ, SP
C: CT, I, LX, OK
D: EA, GM, OE, ON
A: EM, LU, 4X
B: EU, LZ, S0
C: EI, LA, SM
D: EA, LX, SP
A: Österreich, Brasilien und Schweiz.
B: Österreich, Niederlande und Schweden.
C: Österreich, Polen und Südafrika.
D: Österreich, Niederlande und Schottland.
A: Schweiz, Luxemburg und Polen.
B: Italien, Belgien und Slowakei.
C: Israel, Frankreich und Dänemark.
D: Schweden, Belgien und Schottland.
A: Österreich, Belgien und Tschechien.
B: Finnland, Tschechien und Dänemark.
C: Dänemark, Belgien und Slowakei.
D: Österreich, Dänemark und Belgien.
A: Niederlande, Polen und Belgien.
B: Südafrika, Dänemark und Luxemburg.
C: Schweden, Niederlande und Polen.
D: Frankreich, Niederlande und Polen.
A: Schweden, Slowenien und Polen.
B: Schweden, Polen und Südafrika.
C: Schweden, Slowakei und Polen.
D: Slowenien, Polen und Schweden.
A: Spanien, Irland, Armenien, Ukraine, Estland
B: Spanien, Ukraine, Armenien, Estland, Irland
C: Spanien, Irland, Armenien, Estland, Ukraine
D: Spanien, Ukraine, Armenien, Irland, Estland
A: EA, SP und BE
B: HB9, EA und ON
C: SZ, SP und BE
D: SP, ON und EA
A: Ausschließlich Deutschland (DA-DZ)
B: Deutschland (DA-DR), Südkorea (DS-DT) und Philippinen (DU-DZ)
C: Deutschland (DA-DO), Taiwan (DP-DT) und Philippinen (DU-DZ)
D: Deutschland (DA-DT) und Philippinen (DU-DZ)
A: AL, CE und VE
B: W, ZL und LU
C: N, LU und PY
D: K, ZS und A
A: N, VE und VK
B: BY, VE und VK
C: JA, VE und VK
D: BY, JA und VK
A: K, VE und BY
B: W, VE und XE
C: XE, VE und JA
D: N, XE und DS
A: BY, JA und VU
B: VU, JA und K
C: LU, DS und JA
D: JA, VU und PY
A: LU, CE und BY
B: CE, LU und JA
C: PY, CE und VE
D: PY, CE und LU
A: USA, Australien und Brasilien.
B: Kanada, Australien und Brasilien.
C: Kanada, Australien und Japan.
D: Kanada, Brasilien und USA.
A: K3LR, W3DZZ und K4EAX
B: US2ABC, AB0GC und W4EAX
C: K1TTT, KA7KLE und UA3RUS
D: W0FKK, N6CAL und VE5VK
A: Zwei
B: Fünf
C: Vier
D: Drei
A: Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können
B: Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist
C: Um für die einzelnen Regionen Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können
D: Weil es sich um unterschiedliche Zeitzonen handelt und es so den Funkverkehr vereinfacht
A: Region 3
B: Region 1
C: Region 2
D: Region 4
A: Region 3
B: Region 1
C: Region 2
D: Region 4
A: Region 4
B: Region 2
C: Region 3
D: Region 1
A: Große Entfernung
B: Auf dem direktem Weg
C: Auf dem indirektem Weg
D: Kleine Entfernung
A: Stationen in über
B: einem anderen Kontinent und sollte durch europäische Funkamateure nicht angerufen werden.
C: philippinischen Funkamateuren (Präfix „DX“) und sollte durch Funkamateure anderer Länder nicht angerufen werden.
D: dem Inland und sollte durch ausländische Funkamateure nicht angerufen werden.
A: aus Deutschland
B: mit DX-Präfix
C: Stationen von anderen Kontinenten
D: im Nahbereich bis
A: Stationen in mehr als einigen
B: Stationen auf den Philippinen
C: Stationen von anderen Kontinenten
D: Stationen mit deutschem Präfix
A: Nur wenn es sich bei der anrufenden Station um eine außereuropäische Station handelt.
B: Nur bei Stationen, die erkennbar einige hundert Kilometer entfernt sind.
C: Nur wenn die Entfernung zwischen beiden Stationen höchstens
D: Nur wenn ich als hörende Station die rufende Station mit guter Lautstärke empfange.
Rufe Stationen in Australien oder Neuseeland
A: Ja! Aber nur wenn Sie geborener Australier oder Neuseeländer sind.
B: Ja! 4U1ITU in Australien/Neuseeland sucht eine Verbindung.
C: Nein! 4U1ITU sucht nur Verbindungen mit Indien oder Südafrika.
D: Nein! 4U1ITU sucht eine Verbindung mit Australien oder Neuseeland.
A: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur in Deutschland.
B: N4EAX sucht Verbindungen mit Stationen bei Tageslicht (Day Light), um die Grayline-Bedingungen optimal auszunutzen.
C: N4EAX sucht Verbindungen in digitalen Übertragungsverfahren (Data Link).
D: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur, dessen Rufzeichen mit „D“ oder „L“ beginnt.
A: CQ CQ CQ de DF1KW for EA6VQ, please go ahead.
B: QRZ EA6VQ from DF1KW, over.
C: EA6VQ, this is DF1KW calling you.
D: EA6VQ, es ruft Sie DF1KW, bitte kommen.
A: Es ist eine weltweite Aktivitätswoche.
B: Es ist eine Amateurfunkexpedition zu Ländern oder Inseln, die selten im Amateurfunk zu hören sind.
C: Es ist ein internationaler Funkwettbewerb.
D: Es ist eine Zusammenstellung aller noch von Funkamateuren begehrten Länder.
CEPT-Empfehlung | Erläuterung |
---|---|
ECC Report 89 | Klasse N |
ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
ECC Report (05) 06 | Klasse E |
T/R 61-01 | Klasse A |
T/R 61-02 | HAREC |
A: den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Amateurfunkgeräten in der Europäischen Union und weiteren umsetzenden Ländern.
B: den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern.
C: den Funkverkehr zwischen den umsetzenden Ländern und die Harmonisierung der nationalen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
D: den Amateurfunkverkehr in den umsetzenden Ländern und die weltweite Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen.
A: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
B: Nein, die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
C: Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die ECC-Empfehlung (05)06 anwenden.
A: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
B: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
C: Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
D: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
A: Bis zu einem Jahr
B: Bis zu 9 Monaten
C: Bis zu 3 Monaten
D: Bis zu 6 Monaten
A: Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.
B: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
C: Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
D: Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
A: DO7PR/HB3
B: HB9/DO7PR
C: HB3/DO7PR
D: DO7PR/HB9
A: HB3/DL9MJ
B: DL9MJ/HB9
C: DL9MJ/HB3
D: HB9/DL9MJ
Nicht erlaubt
A: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
B: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
C: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
D: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.
A: DL/ oder DO/ vorangestellt.
B: /DL oder /DO angehängt.
C: /DE oder /DP angehängt.
D: DE/ oder DP/ vorangestellt.
A: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der Radio Regulations (RR) gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
B: Dem Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Gastzulassung gestattet, in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
C: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, dauerhaft in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
D: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
A: Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
B: Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
C: Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
D: Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
A: Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
B: Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
C: Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
D: Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
A: Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
B: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
C: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
D: In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
A: Die Genehmigung für den Betrieb im
B: Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
C: Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
D: Der Betrieb im
A: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
B: Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung.
D: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung.
A: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
B: berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von vorübergehendem Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: erhalten Funkamateure, die die freiwillige Morseprüfung erfolgreich abgelegt haben.
D: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse E nach ECC (05)06. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
A: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
B: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
C: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
D: Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.