Personenschutzabstand

Personenschutz

  • Elektromagnetische Felder können eine Auswirkung auf Menschen haben, die sich darin aufhalten
  • Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen
  • Jeder Funkamateur muss sich mit dem Personenschutz in elektromagnetischen Feldern auskennen
NK201: Warum muss ein Funkamateur Kenntnisse zum Personenschutz in elektromagnetischen Feldern haben?

A: Weil zu hohe Feldstärken in Antennennähe schädigend auf den menschlichen Körper wirken können.

B: Damit er seinen Sender optimal an die Antenne anpassen kann.

C: Damit er bei einem Stromunfall als Ersthelfer tätig werden kann.

D: Weil eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur hierfür nicht gültig wäre.

EMVU

Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der „elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt“ (EMVU) verantwortlich.

VE501: Was bedeutet die Abkürzung EMVU?

A: Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten

B: Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt

C: Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten

D: Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten

VE502: Wer ist für die Sicherstellung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit verantwortlich?

A: Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle

B: Der Erbauer der Antennenanlage

C: Der Hersteller des Amateurfunkgerätes

D: Die Bundesnetzagentur

BIm-SchV und BEMFV

  • Grenzwerte finden sich in der „26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (26. BIm-SchV) und in der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ (BEMFV)
  • In der Verordnung über das „Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben
  • Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht
VE505: Wo sind die Grenzwerte zum Schutz von Personen und aktiven Körperhilfen in elektromagnetischen Feldern festgelegt?

A: In der Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten (EMV-Richtlinie) und im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

B: Im Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz – FuAG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG)

C: Im Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz – AFuG) und in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV)

D: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) und in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

VE503: In welcher gesetzlichen Regelung ist das Verfahren zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ortsfester Amateurfunkstellen festgelegt?

A: Im Amateurfunkgesetz (AfuG)

B: In den Radio Regulations (RR)

C: In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)

D: Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

VE504: Was versteht man nach der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) unter dem „Anzeigeverfahren ortsfester Amateurfunkanlagen“?

A: Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 750 W PEP nicht überschreitet

B: Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von 10 W EIRP unterschreitet

C: Ein Verfahren, das ein zertifiziertes Messlabor durchführen muss, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für Personen besteht

D: Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass keine Gefährdung für Personen besteht

VE511: Welchen Status hat im Rahmen der EMVU die Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage?

A: Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.

B: Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

C: Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.

D: Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.

Effektive Strahlungsleistung (ERP)

Kurze Wiederholung zu Antennen:

Groundplane-Antenne strahlt in alle Himmelsrichtungen nahezu gleichmäßig ab, aber nicht nach oben oder unten

Bei der Berechnung der Grenzwerte für den Schutzabstand wird die Hauptstrahlrichtung verwendet

Gewinnfaktor

  • Wie viel besser eine Antenne in Hauptstrahlrichtung im Vergleich zu einem Halbwellendipol abstrahlt
  • Gewinnfaktor 2: Antenne strahlt in Hauptstrahlrichtung doppelt so stark wie ein Halbwellendipol in seine Hauptstrahlrichtung

Effektive Strahlungsleistung (ERP)

Sendeleistung zur Antenne multipliziert mit Gewinnfaktor

Beispiel: 5 W auf eine Antenne mit Gewinnfaktor 2 ergibt die effektive Strahlungsleistung von 10 W

NG401: Die effektive Strahlungsleistung ERP (Effective Radiated Power) ist die von ...

A: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen isotropen Strahler.

B: einem isotropen Strahler abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.

C: einem Halbwellendipol abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.

D: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen Halbwellendipol.

Äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP)

Kugelstrahler oder Isotroper Strahler

Abbildung 292: Isotroper Strahler in der Mitte einer Kugel, der an allen Stellen der Kugeloberfläche die gleiche Strahlungsleistung erzeugt

EIRP

  • Bei Berechnung der Strahlungsleistung in Bezug zum isotropen Strahler wird von „äquivalenter isotroper Strahlungsleistung“ gesprochen
  • Englisch „equivalent isotropic radiated power“ (EIRP)

Berechnung

  • Erfolgt gleich zu ERP
  • Hat eine Antennen einen Gewinnfaktor von 3 bezogen auf den isotropen Strahler, dann strahlt diese Antenne in Hauptstrahlrichtung dreimal so stark wie ein isotroper Strahler in jede beliebige Richtung
  • Bei 5 W Sendeleistung auf Antenne mit Gewinnfaktor 3 gegenüber dem isotropen Strahler ergibt das die Strahlungsleistung 15 W EIRP

Bezug zum Halbwellendipol

  • Halbwellendipol hat den Gewinnfaktor 1,64 gegenüber isotropen Strahler
  • Antenne mit Gewinnfaktor 2 gegenüber Halbwellendipol hat einen Gewinnfaktor von 2 × 1,64 = 3,28 gegenüber isotropen Strahler
NG402: Die gleichwertige isotrope Strahlungsleistung EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power) ist die von ...

A: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen isotropen Strahler.

B: einem isotropen Strahler abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.

C: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen Halbwellendipol.

D: einem Halbwellendipol abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.

Äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) II

  • Bei der Berechnung nur die Energie berücksichtigen, die an der Antenne ankommt
  • Verluste $a$ durch Kabel, Stecker oder andere Bauteile abziehen
  • Erst dann mit dem Gewinnfaktor multiplizieren
  • Es folgen diverse allgemeine Formeln für ERP und EIRP

ERP

Aus Klasse N bekannt:

$P_{\mathrm{ERP}} = (P_{\mathrm{Sender}} – P_{\mathrm{Verluste}}) \cdot G_{\mathrm{Antenne}}$

Bei der Rechnung mit dB zu verwenden:

$P_{\mathrm{ERP}} = P_{\mathrm{Sender}} – a + g_d$

Aus der Formelsammlung mit Umwandlung von dB in Leistungsfaktor:

$P_{\mathrm{ERP}} = P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_d – a}{10\mathrm{dB}}}$

EIRP

Umrechnung ERP zu EIRP:

$P_{\mathrm{EIRP}} = P_{\mathrm{ERP}} + 2,15 \mathrm{dB}$

Aus der Formelsammlung mit Umwandlung von dB in Leistungsfaktor:

$P_{\mathrm{EIRP}} = P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_d – a + 2,15\mathrm{dB}}{10\mathrm{dB}}}$

Wenn der Gewinn in dBi angegeben ist:

$P_{\mathrm{EIRP}} = P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_i – a}{10\mathrm{dB}}}$

EG501: Die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) ist ...

A: das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Strahler.

B: die durchschnittliche Leistung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Dipol.

C: das Produkt aus der Leistung, die unmittelbar der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den Dipol.

D: die durchschnittliche Leistung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve, die der Antenne zugeführt wird, und ihrem Gewinn in einer Richtung, bezogen auf den isotropen Strahler.

EG502: Nach welcher der Antworten kann die EIRP berechnet werden?

A: $P_{\textrm{EIRP}} = (P_{\textrm{Sender}} \cdot P_{\textrm{Verluste}}) \cdot G_{\textrm{Antenne}}$, bezogen auf einen Halbwellendipol

B: $P_{\textrm{EIRP}} = (P_{\textrm{Sender}} – P_{\textrm{Verluste}}) + G_{\textrm{Antenne}}$, bezogen auf einen isotropen Strahler

C: $P_{\textrm{EIRP}} = (P_{\textrm{Sender}} – P_{\textrm{Verluste}}) + G_{\textrm{Antenne}}$, bezogen auf einen Halbwellendipol

D: $P_{\textrm{EIRP}} = (P_{\textrm{Sender}} – P_{\textrm{Verluste}}) \cdot G_{\textrm{Antenne}}$, bezogen auf einen isotropen Strahler

Ortsfeste Amateurfunkanlage

Eine ortsfeste Amateurfunkanlage ist nach § 9 BEMFV bei der BNetzA anzuzeigen, wenn eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP überschritten wird.

EG503: Ein HF-Verstärker für 5,7 GHz speist eine Ausgangsleistung von 250 mW ohne Leitungsverluste direkt in einen Parabolspiegel mit einem Gewinn von 26 dBi ein. Wie hoch ist die äquivalente Strahlungsleistung (EIRP)?

A: 3,4 W

B: 100 W

C: 6,5 W

D: 61 W

Lösungsweg

  • gegeben: $P_{\mathrm{Sender}} = 250mW$
  • gegeben: $g_i = 26\mathrm{dB}$
  • gegeben: $a = 0$
  • gesucht: $P_{\mathrm{EIRP}}$

$$\begin{equation}\begin{split} \nonumber P_{\mathrm{EIRP}} &= P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_i – a}{10\mathrm{dB}}}\\ &= 250mW \cdot 10^{\frac{26\mathrm{dB}}{10\mathrm{dB}}}\\ &= 250mW \cdot 398\\ &\approx 100W \end{split}\end{equation}$$

EG504: Ein HF-Verstärker für 10,4 GHz speist eine Ausgangsleistung von 5 W direkt in einen Parabolspiegel mit einem Gewinn von 36 dBi ein. Wie hoch ist die äquivalente Strahlungsleistung (EIRP)?

A: 180 W

B: 20000 W

C: 110 W

D: 12195 W

EG511: Sie möchten für Ihre Sendeanlage keine Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage nach § 9 BEMFV abgeben. Wie hoch darf die Sendeleistung für ihre Vertikalantenne mit 5,15 dBi Gewinn ohne Berücksichtigung der Kabelverluste maximal sein, damit die Strahlungsleistung von 10 W EIRP nicht überschritten wird?

A: 2 W

B: 3 W

C: 5 W

D: 10 W

Lösungsweg

  • gegeben: $P_{\mathrm{EIRP}} = 10W$
  • gegeben: $g_i = 5,15\mathrm{dB}$
  • gegeben: $a = 0$
  • gesucht: $P_{\mathrm{Sender}}$

$$\begin{equation}\begin{split} \nonumber P_{\mathrm{EIRP}} &= P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_i – a}{10\mathrm{dB}}}\\ \Rightarrow P_{\mathrm{Sender}} &= \dfrac{P_{\mathrm{EIRP}}}{10^{\frac{g_i – a}{10\mathrm{dB}}}}\\ &= \dfrac{10W}{10^{\frac{5,15\mathrm{dB}}{10\mathrm{dB}}}}\\ &\approx \frac{10W}{3,27} \approx 3W \end{split}\end{equation}$$

EG505: An einen Sender mit 100 W Ausgangsleistung ist eine Antenne mit einem Gewinn von 11 dBi angeschlossen. Die Dämpfung des Kabels beträgt 1 dB. Wie hoch ist die äquivalente Strahlungsleistung (EIRP)?

A: 1640 W

B: 1000 W

C: 164 W

D: 100 W

EG507: An einen Sender mit 100 W Ausgangsleistung ist eine Dipol-Antenne angeschlossen. Die Dämpfung des Kabels beträgt 10 dB. Wie hoch ist die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP)?

A: 90 W

B: 10 W

C: 164 W

D: 16,4 W

EG506: Ein Sender mit 75 W Ausgangsleistung ist über eine Antennenleitung, die 2,15 dB (Faktor $1,64$) Kabelverluste hat, an eine Dipol-Antenne angeschlossen. Welche EIRP wird von der Antenne maximal abgestrahlt?

A: 123 W

B: 45,7 W

C: 60,6 W

D: 75 W

  • Ist der Antennengewinn bezogen auf den Dipol angegeben, müssen wir den Gewinn des Dipols noch zusätzlich berücksichtigen, wenn nach der EIRP gefragt ist.
EG508: Ein Sender mit 5 W Ausgangsleistung ist über eine Antennenleitung, die 2 dB Kabelverluste hat, an eine Richtantenne mit 5 dB Gewinn (auf den Dipol bezogen) angeschlossen. Welche EIRP wird von der Antenne abgestrahlt?

A: 16,4 W

B: 9,98 W

C: 41,2 W

D: 8,2 W

Lösungsweg

  • gegeben: $P_{\mathrm{Sender}} = 5W$
  • gegeben: $g_d = 5\mathrm{dB}$
  • gegeben: $a = 2\mathrm{dB}$
  • gesucht: $P_{\mathrm{EIRP}}$

$$\begin{equation}\begin{split} \nonumber P_{\mathrm{EIRP}} &= P_{\mathrm{Sender}} \cdot 10^{\frac{g_d – a + 2,15\mathrm{dB}}{10\mathrm{dB}}}\\ &= 5W \cdot 10^{\frac{5\mathrm{dB} – 2\mathrm{dB} + 2,15\mathrm{dB}}{10\mathrm{dB}}}\\ &= 5W \cdot 3,27\\ &\approx 16,4W \end{split}\end{equation}$$

EG509: Ein Sender mit 0,6 W Ausgangsleistung ist über eine Antennenleitung, die 1 dB Kabelverluste hat, an eine Richtantenne mit 11 dB Gewinn (auf Dipol bezogen) angeschlossen. Welche EIRP wird von der Antenne maximal abgestrahlt?

A: 7,8 W

B: 12,7 W

C: 9,8 W

D: 6,0 W

EG510: Ein Sender mit 8,5 W Ausgangsleistung ist über eine Antennenleitung, die 1,5 dB Kabelverluste hat, an eine Antenne mit 0 dB Gewinn (auf den Dipol bezogen) angeschlossen. Welche EIRP wird von der Antenne abgestrahlt?

A: 19,7 W

B: 12,0 W

C: 6,0 W

D: 9,9 W

Sendeleistung Klasse N

  • 10 m-Band: 10 W ERP
  • 2 m- und 70 cm-Band: 10 W EIRP

Ein Funkgerät mit 5W Sendeleistung und einem Gewinnfaktor von 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler darf damit betrieben werden:
5 W × 1,8 = 9 W

VD724: Wie hoch ist die maximal zulässige isotrope Strahlungsleistung (EIRP) für Funkamateure mit der Zulassungsklasse N im 2 m- und 70 cm-Band?

A: 5 W

B: 25 W

C: 100 W

D: 10 W

VD743: Wie hoch ist die maximal zulässige effektive Strahlungsleistung (ERP) für Funkamateure mit der Zulassungsklasse N im 10 m-Band?

A: 25 W

B: 5 W

C: 100 W

D: 10 W

VD726: Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 2,6 dBi Gewinn) verwenden?

A: Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.

B: Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird.

C: Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf

D: Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.

VD725: Sie sind Inhaber einer Zulassung für den Amateurfunkdienst der Klasse N und nutzen ein Funkgerät mit 5 W Senderausgangsleistung. Dürfen Sie bei Sendebetrieb im 2 m-Band eine direkt angeschlossene Antenne mit Gewinnfaktor 2,5 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler (entspricht 4,0 dBi Gewinn) verwenden?

A: Ja, sofern es sich um ein Handfunkgerät handelt.

B: Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über 10 W EIRP ergibt.

C: Ja, da die Senderausgangsleistung den Grenzwert von 10 W EIRP nicht überschreitet.

D: Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf.

Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen

Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP oder höher erreicht.

VE508: Wer muss seine Amateurfunkstelle bei der BNetzA gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzeigen?

A: Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind

B: Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A

C: Alle Funkamateure, die Portabel- bzw. Mobilbetrieb durchführen

D: Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit einer Leistung ab 10 W EIRP betreiben

VE507: Für welche Amateurfunkstellen muss der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern vom Funkamateur dokumentiert werden?

A: Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen

B: Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 W EIRP

C: Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von 10 W EIRP

D: Für alle Amateurfunkstellen

Anzeige bei BNetzA

  • vor der Aufnahme des Betriebs der ortsfesten Amateurfunkanlage
  • bei zuständiger Außenstelle der BNetzA
VE509: Bei welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt ist die Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) für eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer EIRP ab 10 W einzureichen?

A: Die Anzeige ist vor Aufnahme des Betriebs der Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen.

B: Die Anzeige ist bei einer beliebigen Außenstelle der BNetzA vor Aufnahme des Betriebs der Amateurfunkanlage einzureichen.

C: Die Anzeige ist spätestens drei Monate nach Betriebsaufnahme bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen.

D: Wenn die Anzeige den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entspricht, ist dieses einer beliebigen Außenstelle der BNetzA mitzuteilen.

Inhalt der Anzeige

Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung mit

  • Standortbezogener Sicherheitsabstand
  • Vom Betreiber kontrollierbarer Bereich

Zusätzlich zur Anzeige

An der Funkstation liegend und auf Verlangen der BNetzA vorzulegen:

  • Einhaltung der Anforderungen
  • ggf. Antennendiagramme
  • Lageplan
  • Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
  • Konfiguration der Funkanlage
VE512: Welche Unterlagen sind ergänzend zur Anzeige gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einer ortsfesten Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen?

A: Es sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.

B: Der Anzeige sind Antennendiagramme, Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung beizufügen.

C: Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen.

D: Es ist ein Blockschaltbild der Amateurfunkstelle beizufügen.

VE513: Welche Unterlagen hat der Funkamateur ergänzend zur Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitzuhalten und der Bundesnetzagentur nach Aufforderung vorzulegen?

A: Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, die Datenblätter aller Amateurfunkgeräte und das Logbuch, denn sie müssen jederzeit für eine mögliche Kontrolle durch die Bundesnetzagentur verfügbar sein

B: Das Anzeigeformblatt mit den Daten der ortsfesten Amateurfunkanlage und eine maßstäbliche Skizze des standortbezogenen Sicherheitsabstandes und des kontrollierbaren Bereiches

C: Eine nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen, gegebenenfalls Antennendiagramme, einen Lageplan, eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung und die Konfiguration der Funkanlage

D: Eine Fotodokumentation der Amateurfunkanlage einschließlich der Antennen sowie eine formlose Aufstellung aller Messwerte nebst Antennendiagrammen

VD107: In welchem Fall hat ein Funkamateur der Bundesnetzagentur gemäß Amateurfunkverordnung (AFuV) technische Unterlagen über seine Sendeanlage vorzulegen?

A: Auf Anforderung der Bundesnetzagentur

B: Unverzüglich nach Erhalt der Amateurfunkzulassung

C: Bei Sendeleistungen größer als 750 W

D: Bei jeder technischen Änderung an der Sendeanlage

Änderungen

  • Fortlaufend prüfen, ob die Anlage gleich zu der in der Anzeige ist
  • Bei wesentlichen Änderungen erneute Anzeige durchführen
VE514: Was hat ein Funkamateur zu beachten, nachdem er seine ortsfeste Amateurfunkstelle bei der Bundesnetzagentur gemäß BEMFV angezeigt hat?

A: Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen, unter denen die Anzeige durchgeführt wurde, noch zutreffend sind. Bei wesentlichen Änderungen ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.

B: Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.

C: Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.

D: Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.

VE510: Wann ist erneut eine Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) bei der zuständigen Stelle der BNetzA einzureichen?

A: Nach Aufforderung der zuständigen Stelle der BNetzA

B: Bei einem Wechsel der nationalen Zeugnisklasse

C: Wenn die bestehende Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen.

D: Die Anzeige ist jährlich zu aktualisieren. Wurden keine Änderungen an der Amateurfunkanlage vorgenommen, reicht eine formlose Mitteilung.

Nachweisverfahren

  • Berechnung des Personen-Sicherheitsabstands
  • Während des Sendebetriebs dürfen keine unbefugten Personen in diesem Bereich sein
  • Ist erfüllt, wenn dieses im kontrollierbaren Bereich stattfindet, z.B. eigenes Grundstück
VE506: Was muss ein Funkamateur zum Schutz von Personen bei dem Betrieb von ortsfesten Amateurfunkanlagen gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vornehmen?

A: Er kann bei einer Leistung von bis zu 100 W PEP den standardisierten Sicherheitsabstand von 10 m annehmen.

B: Er kann bei einer Leistung von bis zu 100 W PEP den standardisierten Sicherheitsabstand von 25 m annehmen.

C: Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand einer Funkanlage mit EIRP von 10 W oder mehr rechnerisch oder messtechnisch zu ermitteln und in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren.

D: Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand durch ein zertifiziertes Messlabor ermitteln zu lassen.

VE515: Welche Verfahren können Funkamateure nutzen, um den Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern zu erstellen?

A: Funkamateure sind ausdrücklich vom Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern ausgenommen.

B: Funkamateure können aufgrund ihrer Fachkenntnisse die Einhaltung der elektromagnetische Grenzwerte abschätzen.

C: Funkamateure müssen eine zertifizierte Firma mit dem Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern beauftragen.

D: Das Bewertungsverfahren mit der Anwendung „Watt Wächter“, das vereinfachte Bewertungsverfahren, Feldstärkemessung, Fernfeldberechnung und Nahfeldberechnung

Mehrere Aussendungen gleichzeitig

  • Es können mehrere Funkamateure gleichzeitig an einer Anlage auf verschiedenen Frequenzen senden
  • In der Regel über verschiedene Antennen
  • Alle Antennen zusammen müssen für den Personenschutzabstand berücksichtigt werden
VE516: Welche Aussendungen von Amateurfunkanlagen müssen bei der Ermittlung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt werden?

A: Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 W, auch Aussendungen im Mobilbetrieb.

B: Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt

C: Nur die Aussendungen der maximalen Sendeleistung, die die Amateurfunkanlage erbringen kann

D: Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer 10 W

VE517: Sie wollen eine Amateurfunkstelle mit mehreren Sendeantennen betreiben und die Personenschutz-Sicherheitsabstände ermitteln. Dabei ergibt sich, dass der Sicherheitsabstand mehrerer Antennen überlappt. Was müssen Sie nun beachten?

A: Die Sicherheitsabstände sind mit der Anzahl der Sendeantennen als Sicherheitsfaktor zu multiplizieren.

B: Die betroffenen Antennen sind gemeinsam zu betrachten, sofern mit ihnen gleichzeitig gesendet werden soll.

C: Es ist sicherzustellen, dass der Sendebetrieb zu jedem Zeitpunkt auf eine der Antennen beschränkt wird.

D: Für die gesamte Antennenanlage gilt der Sicherheitsabstand der Antenne mit der größten Strahlungsleistung.

Standortbescheinigung

  • Eine Standortbescheinigung kann auf Antrag kostenpflichtig durch die BNetzA ausgestellt werden
  • Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen
VC121: Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Standortbescheinigung erhalten?

A: Die Standortbescheinigung kann mit der IT-Anwendung „Watt-Wächter“ erstellt werden.

B: Die BNetzA stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.

C: Der Funkamateur kann auch auf Antrag keine Standortbescheinigung der BNetzA erhalten.

D: Die BNetzA stellt mit der Zuteilung des Rufzeichens eine Standortbescheinigung aus.

Verpflichtende Standortbescheinigung

Verpflichtend ist eine Standortbescheinigung, wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.

VE519: Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?

A: Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird

B: Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle 750 W überschreitet

C: Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren

D: Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.

VE518: Sie wollen eine Amateurfunkstelle an einem Standort errichten, an dem sich bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden. Welche Besonderheit müssen Sie in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern beachten?

A: Sofern die Senderausgangsleistung der Amateurfunkstelle 10 W überschreitet, darf sie an diesem Standort nicht betrieben werden.

B: Es ist ein mechanischer Sendeumschalter erforderlich, der verhindert, dass die Amateurfunkanlage gleichzeitig mit einer der anderen Funkanlagen sendet.

C: Sofern die Gesamtleistung aller Funkanlagen am Standort 10 W EIRP erreicht oder überschreitet, ist eine Standortbescheinigung erforderlich.

D: Es ist unzulässig, eine Amateurfunkstelle an einem Standort zu betreiben, an dem sich auch Funkanlagen anderer Funkdienste befinden.

Personenschutzabstand II

Personenschutzgrenzwerte

  • Müssen ab einer EIRP von 10 W nachgewiesen werden
  • Trotz kleiner Leistung kann es einen hohen Antennengewinn geben
  • Dann besteht eine Pflicht zur Nachweisführung
EK104: Muss ein Funkamateur als Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkstelle bei FM-Telefonie und einer Sendeleistung von 6 W an einer 15-Element-Yagi-Uda-Antenne mit 13 dBd Gewinn im 2 m-Band die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachweisen?

A: Nein, bei FM-Telefonie und Sendezeiten unter 6 Minuten in der Stunde kann der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch den Funkamateur vernachlässigt werden.

B: Ja, er ist in diesem Fall verpflichtet die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte nachzuweisen.

C: Nein, der Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ist durch den Funkamateur erst bei einer Strahlungsleistung von mehr als 10 W EIRP sicherzustellen.

D: Ja, für ortsfeste Amateurfunkstellen ist die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte in jedem Fall nachzuweisen.

Sicherheitsabstand

  • Bewertungsverfahren nach BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder)
  • Fernfeldberechnung ist für das Fernfeld möglich
  • Fernfeld bildet sich bei Dipolen in einem Abstand von etwa bei 4λ aus
  • Bei Berechnung mit der Fernfeldnäherung gilt der Sicherheitsabstand von jedem Punkt der Antenne
EK107: Sie errechnen einen Sicherheitsabstand für Ihre Antenne. Von welchem Punkt aus muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden, wenn Sie bei der Berechnung die Fernfeldnäherung verwendet haben? Er muss eingehalten werden ...

A: von jedem Punkt der Antenne.

B: von der Mitte der Antenne, d. h. dort, wo sie am Mast befestigt ist.

C: vom Einspeisepunkt der Antenne.

D: vom untersten Punkt der Antenne.

Frequenzabhängigkeit des Personenschutzabstands

  • Der menschliche Körper kann hochfrequente Strahlung absorbieren
  • Die Strahlung wird dabei in Wärme umgewandelt
  • Thermoregulation des Körpers schafft begrenzt einen Ausgleich

Eindringtiefe der Strahlung:

  • MHz ca. 10 bis 30 cm
  • GHz wenige cm
  • >10 GHz ca. < 1 mm
EK101: Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil ...

A: die Fähigkeit des Körpers, hochfrequente Strahlung zu absorbieren, frequenzabhängig ist.

B: die spezifische Absorptionsrate bei einigen Frequenzen nicht messbar ist.

C: auf den Amateurfunkbändern unterschiedlich hohe Sendeleistungen zugelassen sind.

D: niederfrequente elektromagnetische Felder energiereicher sind als hochfrequente.

Zeitbezug beim Personenschutzabstand

Zeitbezug

  • In der „26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ wird ein zeitlicher Bezug zur Einhaltung der Feldstärke-Gernzwerte hinzugefügt
  • Es muss nach drei Fällen für Grenzwerte unterschieden werden

6-Minuten-Intervalle

  • Da nicht ständig gesendet wird, Verwendung des quadratischen Mittels der Feldstärke (V/m) über 6 Minuten
  • Grenzwerte sind frequenzabhängig
  • z.B. 28 V/m bei 14 MHz
  • Berechnung erfolgt mit Näherungsformel (im nächsten Abschnitt)

Momentaner Spitzenwert

  • Maximaler momentaner Spitzenwert
  • Elektrische Feldstärke in kV/m
  • Grenzwerte sind frequenzabhängig
  • z.B. 5 kV/m bei 14 MHz

Gepulste Felder

  • Schnelles Ein- und Ausschalten
  • Als Faktor für den momentanen Spitzenwert oder das 6-Minuten-Intervall
  • Grenzwerte sind frequenzabhängig
  • z.B. 32-fache des 6-Minuten-Intervalls bei 14 MHz
EK102: Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke für die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) zu betrachten?

A: Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 3 Minuten

B: Tagsüber maximale Momentanwerte und in den Nachtstunden zwischen Einbruch der Dunkelheit und Sonnenaufgang quadratisch gemittelt über 6 Minuten

C: Quadratisch gemittelt über 6 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3

D: Quadratisch gemittelt über 3 Minuten für Grenzwerte nach Anhang 1b, als kurzfristiger Effektivwert für Grenzwerte nach Anhang 1a und als momentaner Spitzenwert für Grenzwerte nach Anhang 3

Körperhilfen

  • Aktive Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) dürfen nicht in elektrische Felder gebracht werden, deren Stärke die Grenzwerte der aktiven Körperhilfe überschreiten
  • Der Genzwert ist hier immer der maximale Momentanwert
EK103: Zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in bestimmten Fällen auch Grenzwerte für aktive Körperhilfen einzuhalten. Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke hierbei zu betrachten?

A: Als maximaler Momentanwert

B: Als minimaler Momentanwert

C: Quadratisch gemittelt über 6 Minuten

D: Quadratisch gemittelt über 3 Minuten

Näherungsformel I

Näherungsformel für Feldstärke

  • Berechnung der elektrischen Feldstärke
  • Im Abstand zu einem Strahler
  • Bei gegebener Leistung und Gewinn
  • Gilt nur im Freiraum
    ($d > \frac{\lambda}{2\pi}$)

Näherungsformel für Abstand

  • Bei gegebener Feldstärke
  • Umstellen nach $d$
EK108: Sie möchten den Personenschutz-Sicherheitsabstand für die Antenne Ihrer Amateurfunkstelle für das 10 m-Band und das Modulationsverfahren FM berechnen. Der Grenzwert im Fall des Personenschutzes beträgt 28 V/m. Sie betreiben eine Yagi-Uda-Antenne mit einem Gewinn von $7,5 $dBd. Die Antenne wird von einem Sender mit einer Leistung von 100 W über ein langes Koaxialkabel gespeist. Die Kabeldämpfung beträgt 1,5 dB. Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?

A: 20,7 m

B: 3,9 m

C: 2,5 m

D: 5,0 m

Lösungsweg

  • gegeben: $E = 28\frac{V}{m}$
  • gegeben: $g_d = 7,5dBd$
  • gegeben: $P_S = 100W$

$$\begin{equation}\begin{split} \nonumber P_{\textrm{EIRP}} &= P_S \cdot 10^{\frac{g_d – a + 2,15dB}{10dB}}\\ &= 100W \cdot 10^{\frac{7,5dB – 1,5dB + 2,15dB}{10dB}}\\ &\approx 100W \cdot 6,5\\ &= 650W \end{split}\end{equation}$$

Bonusfrage

Liegen die errechneten 5m nicht im Nahfeld für das 10m-Band aus der Frage?

$$\begin{equation}\nonumber \begin{align} \nonumber d &> \frac{\lambda}{2\pi}\\ \nonumber 5m &> \frac{10m}{2\pi}\\ \nonumber 5m &\gtrapprox 1,6m \end{align}\end{equation}$$

EK106: Wann ist die Berechnung des Personenschutz-Sicherheitsabstands mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung auf den Bändern 160 m und 80 m ungültig? Die Berechnung ist ungültig, wenn das Ergebnis kleiner ist als ...

A: 160 m-Band: 51,0 m, 80 m-Band: 25,4 m

B: 160 m-Band: 25,5 m, 80 m-Band: 12,7 m

C: 160 m-Band: 12,8 m, 80 m-Band: 6,4 m

D: 160 m-Band: 640 m, 80 m-Band: 320 m

Lösung

  • Personenschutz-Sicherheitsabstand gilt nur im Freiraum
  • $d > \frac{\lambda}{2\pi}$
  • 160m-Band: 25,5 m
  • 80m-Band: 12,7 m
EK105: Sie möchten den Personenschutz-Sicherheitsabstand für ihren neuen, fest aufgebauten Halbwellendipol für das 80 m-Band (3,5 bis 3,8 MHz) bestimmen. Bei 100 W Sendeleistung errechnen Sie mit Hilfe der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung einen erforderlichen Abstand von 3,65 m. Ist dieser Sicherheitsabstand gültig?

A: Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist gültig, da Berechnungen mit der Näherungsformel für die Fernfeldberechnung im Amateurfunk hinreichend genau sind.

B: Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand muss erst noch mit einem Sicherheitszuschlag ($\sqrt{2}$) multipliziert werden.

C: Der errechnete Personenschutz-Sicherheitsabstand ist akzeptiert, sofern die vor Inbetriebnahme einzureichende „Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen“ gemäß § 9 BEMFV von der Bundesnetzagentur nicht beanstandet wird.

D: Der errechnete Abstand ist ungültig, da er im reaktiven Nahfeld der Antenne liegt, und muss deshalb durch andere Methoden wie z. B. Messungen der E- und H-Feldanteile, Simulations- oder Nahfeldberechnungen bestimmt werden.

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