Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Erde
B: Transistor
C: Antenne
D: Diode
Beispiel:
A: Yagi-Uda-Antenne
B: Endgespeiste Antenne
C: Dipol-Antenne
D: Groundplane-Antenne
Dipol-Antenne auf die gewünschte Frequenz bringen durch gleichmäßiges Kürzen oder Verlängern
A: Beide Enden gleichmäßig verlängern
B: Sendeleistung erhöhen
C: Beide Enden gleichmäßig kürzen
D: Sendeleistung verringern
A: Beide Enden gleichmäßig verlängern
B: Sendeleistung verringern
C: Beide Enden gleichmäßig kürzen
D: Sendeleistung erhöhen
A: Dipol-Antenne
B: Endgespeiste Antenne
C: Groundplane-Antenne
D: Yagi-Uda-Antenne
Ein Dipolschenkel wird durch eine Erdung (Ground) oder große Metallfläche (Fahrzeug) ersetzt
Erdung kann durch Radials ersetzt werden, die eine Groundplane bilden
A: Dipol-Antenne
B: Groundplane-Antenne
C: Yagi-Uda-Antenne
D: Endgespeiste Antenne
A: Erdelemente.
B: Direktoren.
C: Reflektoren.
D: Radials.
A: eine vertikale Halbwellenantenne.
B: eine gegen Erde erregte $\lambda$/4-Vertikalantenne.
C: eine 5/8-$\lambda$-Antenne mit abgestimmten Radials.
D: eine horizontale $\lambda$/2-Langdrahtantenne.
A: Erde
B: Antenne
C: Diode
D: Batterie
A: Langdrahtantenne
B: Rundstrahlantenne
C: Yagi-Uda-Antenne
D: Ferritantenne
A: Eine Ferritantenne auf der Fensterbank.
B: Eine in einer Richtung fest montierte horizontale Richtantenne.
C: Ein Rundstrahler auf dem Hausdach.
D: Eine Magnetfußantenne auf dem Dachboden.
A: Endgespeiste Antenne
B: Yagi-Uda-Antenne
C: Groundplane-Antenne
D: Dipol-Antenne
A: Groundplane-Antenne
B: Quad-Antenne
C: Yagi-Uda-Antenne
D: Langdraht-Antenne
A: Man unterscheidet kohärente, inkohärente und korrelierte Polarisation. Die Polarisation der Funkwellen sollte regelmäßig geändert werden, um die Störfestigkeit zu erhöhen.
B: Man unterscheidet transversale, longitudinale und orthogonale Polarisation. Die Polarisation des Funkgeräts muss an das Stromnetz angepasst sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
C: Man unterscheidet parallele, koaxiale und drahtlose Polarisation. Die Polarisation der Antennenkabel muss auf die Antennen abgestimmt sein, um Verluste zu minimieren.
D: Man unterscheidet horizontale, vertikale sowie links- und rechtszirkulare Polarisation. Die Polarisation von Sende- und Empfangsantenne sollten angeglichen sein, um eine verlustarme Übertragung zu gewährleisten.
A: des Kraftfahrt-Bundesamtes einzuhalten.
B: für den Einbau mobiler Sendeanlagen der Bundesnetzagentur einzuhalten.
C: des Kfz-Herstellers zu beachten.
D: des Amateurfunkgeräte-Herstellers zu beachten.
A: Auf dem Armaturenbrett
B: Auf der hinteren Stoßstange
C: Auf dem vorderen Kotflügel
D: Auf der Mitte des Metalldaches
A: im Kabelbaum des Kraftfahrzeugs geführt werden.
B: entlang der Innenseite des Motorraumes verlegt werden.
C: über das Fahrzeugdach verlegt sein.
D: nicht parallel und möglichst weit von der Fahrzeugverkabelung entfernt verlegt werden.
A: Keine, da
B: Überlastung der Sendeendstufe im Funkgerät durch zu hohe Versorgungsspannung
C: Lichtbogen und Fahrzeugbrand
D: Elektrischer Schock durch Überschläge aus der Zündspule
Die im Sender erzeugte Sendeleistung möchte man möglichst vollständig und ohne Verluste von der Antenne abstrahlen
A: Die Verluste steigen mit zunehmender Länge und Frequenz.
B: Die Dämpfung sinkt mit zunehmender Länge und Frequenz.
C: Die Kabellänge hat keinen Einfluss auf die Kabeldämpfung.
D: Die Frequenz hat keinen Einfluss auf die Kabeldämpfung.
A: 50, 75 und
B: 50, 300 und
C: 50, 60 und
D: 60, 120 und
Häufige Koaxialsteckverbinder im Amateurfunk
Einsatz: Kurzwelle bis zum
A: BNC
B: PL
C: SMA
D: N
Einsatz:
A: N
B: BNC
C: PL
D: SMA
Einsatz: Für Funkgeräte mit kleiner Leistung bis hinauf zum
A: BNC
B: SMA
C: N
D: PL
Einsatz: Dort, wo man wenig Platz hat, auch bei hohen Frequenzen
A: BNC
B: N
C: PL
D: SMA
A: UHF und BNetzA
B: Cinch und SMA
C: BNC und Cinch
D: N und SMA
Misst gleichzeitig die Sendeleistung zur Antenne und die reflektierte, rücklaufende Leistung
Wird zwischen Transceiver und Antenne eingeschleift oder ist bereits im Transceiver eingebaut
A: Multimeter
B: Feldstärkemessgerät
C: Stehwellenmessgerät
D: Frequenzzähler
A: Amplitudenspektrum
B: SWR-Meter
C: Wasserfalldiagramm
D: S-Meter
A: Dummy Load
B: Netzteil
C: Transceiver
D: Antennenschalter
A: $\mathrm{\infty}$
B: 1
C: 0
D: 3
A: ein Stehwellenverhältnis von 0 anzeigen.
B: ein Stehwellenverhältnis von 1 anzeigen.
C: ein Stehwellenverhältnis von unendlich ($\mathrm{\infty}$) anzeigen.
D: einen Rücklauf von 100 % anzeigen.
A: Eine zu geringe Sendeleistung
B: Eine zu hohe Sendeleistung
C: Eine schlecht angepasste Antenne
D: Eine gut angepasste Antenne
A: zu einem SWR von kleiner oder gleich 1.
B: zu Reflexionen des übertragenen HF-Signals und einem erhöhten SWR.
C: zu einer Überbeanspruchung der angeschlossenen Antenne.
D: zur Erzeugung unerwünschter Aussendungen, da innerhalb der erforderlichen Bandbreite keine Anpassung gegeben ist.
A: die Dämpfung erhöht und das reflektierte Signal verringert.
B: die Dämpfung verringert und das reflektierte Signal verstärkt.
C: die Dämpfung erhöht und das reflektierte Signal verstärkt
D: die Dämpfung verringert und das reflektierte Signal verringert.
A: Weil eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur hierfür nicht gültig wäre.
B: Weil zu hohe Feldstärken in Antennennähe schädigend auf den menschlichen Körper wirken können.
C: Damit er seinen Sender optimal an die Antenne anpassen kann.
D: Damit er bei einem Stromunfall als Ersthelfer tätig werden kann.
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der „elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt“ (EMVU) verantwortlich.
A: Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt
B: Elektronische Messung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten
C: Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten
D: Eine Bürgerinitiative zum Schutz vor elektromagnetischen Unverträglichkeiten
A: Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle
B: Der Hersteller des Amateurfunkgerätes
C: Der Erbauer der Antennenanlage
D: Die Bundesnetzagentur
A: Im Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz – FuAG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG)
B: Im Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz – AFuG) und in der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkverordnung – AFuV)
C: In der Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten (EMV-Richtlinie) und im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
D: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) und in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
A: Im Amateurfunkgesetz (AfuG)
B: In den Radio Regulations (RR)
C: In der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)
D: Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
A: Ein Verfahren, das ein zertifiziertes Messlabor durchführen muss, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für Personen besteht
B: Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von
C: Die Erklärung des Funkamateurs, dass er den Grenzwert von
D: Ein Verfahren, das es dem Funkamateur ermöglicht, eigenständig sicherzustellen und zu dokumentieren, dass keine Gefährdung für Personen besteht
A: Die Anzeige ist eine unverbindliche Erklärung darüber, dass Funkamateure eigenverantwortlich handeln.
B: Die Anzeige hat den gleichen rechtlichen Status wie eine Standortbescheinigung, gilt aber nur für nichtkommerzielle Anlagen.
C: Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
D: Die Anzeige ist die verbindliche Erklärung eines Funkamateurs über die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern.
Kurze Wiederholung zu Antennen:
Groundplane-Antenne strahlt in alle Himmelsrichtungen nahezu gleichmäßig ab, aber nicht nach oben oder unten
Yagi-Uda-Antenne bündelt die Funkstrahlen nach vorn und reduziert in alle anderen Richtungen
Bei der Berechnung der Grenzwerte für den Schutzabstand wird die Hauptstrahlrichtung verwendet
Sendeleistung zur Antenne multipliziert mit Gewinnfaktor
Beispiel: 5 W auf eine Antenne mit Gewinnfaktor 2 ergibt die effektive Strahlungsleistung von 10 W
A: einem Halbwellendipol abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.
B: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen isotropen Strahler.
C: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen Halbwellendipol.
D: einem isotropen Strahler abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.
A: einem Halbwellendipol abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.
B: einem isotropen Strahler abgestrahlte Leistung, bezogen auf eine Antenne.
C: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen Halbwellendipol.
D: einer Antenne abgestrahlte Leistung, bezogen auf einen isotropen Strahler.
Ein Funkgerät mit 5W Sendeleistung und einem Gewinnfaktor von 1,8 bezogen auf den isotropen Kugelstrahler darf damit betrieben werden:
5 W × 1,8 = 9 W
A:
B:
C:
D:
A:
B:
C:
D:
A: Ja, außer wenn die Amateurfunkstelle ortsfest betrieben wird.
B: Ja, da die Strahlungsleistung den Grenzwert von
C: Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über
D: Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf
A: Nein, da ich Antennen mit Gewinn nicht benutzen darf.
B: Ja, sofern es sich um ein Handfunkgerät handelt.
C: Ja, da die Senderausgangsleistung den Grenzwert von
D: Nein, da sich eine Strahlungsleistung von über
Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von
A: Alle Funkamateure, die Portabel- bzw. Mobilbetrieb durchführen
B: Alle Funkamateure, die auf der Kurzwelle aktiv sind
C: Alle Funkamateure, die ortsfeste Amateurfunkstellen mit einer Leistung ab
D: Alle Funkamateure der Zeugnisklasse A
A: Für alle Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten Strahlungsleistung von
B: Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen
C: Für alle Amateurfunkstellen
D: Für alle ortsfesten Amateurfunkstellen ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von
A: Die Anzeige ist bei einer beliebigen Außenstelle der BNetzA vor Aufnahme des Betriebs der Amateurfunkanlage einzureichen.
B: Die Anzeige ist vor Aufnahme des Betriebs der Amateurfunkanlage bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen.
C: Die Anzeige ist spätestens drei Monate nach Betriebsaufnahme bei der zuständigen Außenstelle der BNetzA einzureichen.
D: Wenn die Anzeige den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr entspricht, ist dieses einer beliebigen Außenstelle der BNetzA mitzuteilen.
Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung mit
An der Funkstation liegend und auf Verlangen der BNetzA vorzulegen:
A: Der Anzeige sind Antennendiagramme, Lageplan, Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung beizufügen.
B: Es ist ein Blockschaltbild der Amateurfunkstelle beizufügen.
C: Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen.
D: Es sind keine weiteren Unterlagen beizufügen.
A: Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, die Datenblätter aller Amateurfunkgeräte und das Logbuch, denn sie müssen jederzeit für eine mögliche Kontrolle durch die Bundesnetzagentur verfügbar sein
B: Eine nachvollziehbare Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen, gegebenenfalls Antennendiagramme, einen Lageplan, eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung und die Konfiguration der Funkanlage
C: Das Anzeigeformblatt mit den Daten der ortsfesten Amateurfunkanlage und eine maßstäbliche Skizze des standortbezogenen Sicherheitsabstandes und des kontrollierbaren Bereiches
D: Eine Fotodokumentation der Amateurfunkanlage einschließlich der Antennen sowie eine formlose Aufstellung aller Messwerte nebst Antennendiagrammen
A: Bei jeder technischen Änderung an der Sendeanlage
B: Bei Sendeleistungen größer als
C: Auf Anforderung der Bundesnetzagentur
D: Unverzüglich nach Erhalt der Amateurfunkzulassung
A: Er hat eine Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und fortlaufend zu prüfen, ob die Bedingungen, unter denen die Anzeige durchgeführt wurde, noch zutreffend sind. Bei wesentlichen Änderungen ist die Amateurfunkstelle erneut anzuzeigen.
B: Nachdem die ortsfeste Amateurfunkstelle in Betrieb genommen wurde, ist die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen mit allen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur vorzulegen.
C: Das Anzeigeverfahren ist jedes Jahr erneut durchzuführen, um die Aktualität zu gewährleisten.
D: Mit der Anzeige seiner ortsfesten Amateurfunkstelle ist ein Funkamateur seinen Verpflichtungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachgekommen und muss diesbezüglich nichts weiter beachten.
A: Nach Aufforderung der zuständigen Stelle der BNetzA
B: Bei einem Wechsel der nationalen Zeugnisklasse
C: Die Anzeige ist jährlich zu aktualisieren. Wurden keine Änderungen an der Amateurfunkanlage vorgenommen, reicht eine formlose Mitteilung.
D: Wenn die bestehende Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen.
Hilfsmittel:
A: Er kann bei einer Leistung von bis zu
B: Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand einer Funkanlage mit EIRP von
C: Er hat den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand durch ein zertifiziertes Messlabor ermitteln zu lassen.
D: Er kann bei einer Leistung von bis zu
A: Funkamateure müssen eine zertifizierte Firma mit dem Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern beauftragen.
B: Das Bewertungsverfahren mit der Anwendung „Watt Wächter“, das vereinfachte Bewertungsverfahren, Feldstärkemessung, Fernfeldberechnung und Nahfeldberechnung
C: Funkamateure können aufgrund ihrer Fachkenntnisse die Einhaltung der elektromagnetische Grenzwerte abschätzen.
D: Funkamateure sind ausdrücklich vom Nachweis zur Begrenzung von elektromagnetischen Feldern ausgenommen.
A: Nur die Aussendungen der maximalen Sendeleistung, die die Amateurfunkanlage erbringen kann
B: Alle Aussendungen der ortsfesten Amateurfunkstelle, die ein Funkamateur zeitgleich durchzuführen beabsichtigt
C: Ausschließlich Aussendungen von ortsfest betriebenen Amateurfunkstellen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer
D: Alle Aussendungen mit einer Strahlungsleistung (EIRP) größer
A: Für die gesamte Antennenanlage gilt der Sicherheitsabstand der Antenne mit der größten Strahlungsleistung.
B: Es ist sicherzustellen, dass der Sendebetrieb zu jedem Zeitpunkt auf eine der Antennen beschränkt wird.
C: Die betroffenen Antennen sind gemeinsam zu betrachten, sofern mit ihnen gleichzeitig gesendet werden soll.
D: Die Sicherheitsabstände sind mit der Anzahl der Sendeantennen als Sicherheitsfaktor zu multiplizieren.
A: Die BNetzA stellt mit der Zuteilung des Rufzeichens eine Standortbescheinigung aus.
B: Die BNetzA stellt auf Antrag eine Standortbescheinigung aus.
C: Der Funkamateur kann auch auf Antrag keine Standortbescheinigung der BNetzA erhalten.
D: Die Standortbescheinigung kann mit der IT-Anwendung „Watt-Wächter“ erstellt werden.
Verpflichtend ist eine Standortbescheinigung, wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
A: Nein, für Amateurfunkanlagen gilt das Anzeigeverfahren
B: Nur wenn die Amateurfunkstelle gewerblich genutzt wird
C: Ja, wenn die effektive Strahlungsleistung der Amateurfunkstelle
D: Nur wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
A: Es ist ein mechanischer Sendeumschalter erforderlich, der verhindert, dass die Amateurfunkanlage gleichzeitig mit einer der anderen Funkanlagen sendet.
B: Sofern die Gesamtleistung aller Funkanlagen am Standort
C: Es ist unzulässig, eine Amateurfunkstelle an einem Standort zu betreiben, an dem sich auch Funkanlagen anderer Funkdienste befinden.
D: Sofern die Senderausgangsleistung der Amateurfunkstelle
A: Es sind nur die Empfehlungen der Amateurfunkverbände zu beachten.
B: Für private Amateurfunkanlagen sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
C: Es gelten die Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG).
D: Es gelten die baurechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
A: Die Amateurfunkvereinigung, wenn der Betreiber der Amateurfunkstelle Mitglied einer solchen Vereinigung ist
B: Der Grundstückseigentümer, er hat eine Antennenhaftpflichtversicherung abzuschließen, selbst wenn er nicht Betreiber der Amateurfunkstelle ist.
C: Der Eigentümer oder Betreiber der Antennenanlage
D: Die Bundesnetzagentur, da in den monatlichen Beiträgen auch ein Anteil für eine Gruppenversicherung für Antennenanlagen von Funkamateuren enthalten ist.
Wenn eine Antenne eine Energieversorgungsleitung berührt, besteht akute Gefahr von lebensgefährlichen Stromschlägen!
A: Im Falle einer Beschädigung dürfen umstürzende oder herabfallende Teile und Leitungen keine Energieversorgungsleitungen berühren.
B: Für die Antenne muss eine Sturmversicherung abgeschlossen werden.
C: Zu benachbarten Energieversorgungsleitungen ist ein seitlicher Abstand von
D: An der Antenne müssen die Kontaktdaten des Betreibers erkennbar angebracht sein.
Der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung sollte nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.
A: Die Norm VDE 0855-300 gilt für alle Amateurfunk-Sendeanlagen. Die Normenreihe VDE 0185-305 gilt nur für Gebäude mit Blitzschutzsystem.
B: Die Norm VDE 0855-300 gilt für Gebäude, auf denen Antennen errichtet sind. Drahtantennen und freistehende Antennenmasten sind davon ausgenommen.
C: Beide Normen sind dann anzuwenden, wenn Gebäude von Blitzen getroffen werden können.
D: Wenn die Antennenanlage weit genug vom Gebäude entfernt ist, muss die Normreihe VDE 0185-305 nicht angewendet werden.