A: Relaisfunkstelle
B: Empfänger
C: Sender
D: Tongenerator
A: Auf die Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen
B: Auf die Stabilität des VFO
C: Auf die Fähigkeit, starke Signale zu unterdrücken
D: Auf die Bandbreite des HF-Vorverstärkers
A: Notchfilter einschalten
B: Passband-Tuning verstellen
C: RIT-Einstellung ändern
D: PTT betätigen
A: USB ist eingestellt.
B: LSB ist eingestellt.
C: RIT ist aktiviert.
D: CW-Filter ist aktiviert.
A: PTT
B: RIT
C: SSB
D: VOX
A: PTT ist unterbrochen.
B: VOX ist aktiviert.
C: Squelch ist aktiviert.
D: Relaisablage ist aktiviert.
A: VOX
B: Squelch
C: RIT
D: Notchfilter
A: Antennenvorverstärker
B: Empfänger
C: Relaisfunkstelle
D: Sender
A: 1 HF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 NF-Verstärker; 6 Filter
B: 1 NF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 HF-Verstärker; 6 Filter
C: 1 NF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 Mischer; 5 HF-Verstärker; 6 Mischer
D: 1 HF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 NF-Verstärker; 5 Mischer; 6 NF-Verstärker
A: Vorverstärker, Filter, Demodulator, NF-Verstärker
B: Vorverstärker, Filter, NF-Verstärker, Antenne
C: NF-Verstärker, Filter, Leistungsverstärker, Antenne
D: Oszillator, Mischer, Filter, Leistungsverstärker
Eine Amateurfunkanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und betrieben werden. Das gilt natürlich auch ganz besonders für Sender.
A: Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.
B: Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.
C: Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
D: Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.
A: SWR-Meter
B: Amplitudenspektrum
C: Power-Meter
D: Wasserfalldiagramm
Aktuell ist die Anlage 1 der AFuV hier zu finden.
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
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A: Maximal
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D: Maximal
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
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A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A:
B:
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A: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern.
B: Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
C: Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
D: Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
A: Ich sende nur mit halber Sendeleistung.
B: Ich verwende einen geeigneten Abschlusswiderstand (Dummy Load).
C: Ich versuche unnötige Modulation zu vermeiden.
D: Ich führe die Abstimmarbeiten auf einer sogenannten ISM-Frequenz aus.
A: Durch die fehlende Last wird die Versorgungsspannung hochgeregelt, was zu Überspannungen führen kann.
B: Durch die reflektierte Welle könnte die Senderendstufe beschädigt werden.
C: Durch die absorbierte Leistung kann das Netzteil des Senders überlastet werden.
D: Das Stehwellenmessgerät könnte beschädigt werden.
A: Wenn die Übertragungsbedingungen keine weitreichenden Verbindungen zulassen
B: Sofern es sich um ein digitales Signal handelt
C: Sofern die Sendeleistung auf unter
D: Wenn es kurzzeitig erfolgt, z. B. zum Abstimmen
A: die Selbsterregung maximiert wird.
B: parasitäre Schwingungen vorhanden sind.
C: er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft.
D: die Oberwellenabschirmung minimiert wird.
A: alle Oberschwingungen durchlassen.
B: den gewünschten Frequenzbereich sperren.
C: die Abstrahlung aller Nebenaussendungen zulassen.
D: den gewünschten Frequenzbereich durchlassen.
A: Unerwünschte Aussendungen sind auf
B: Unerwünschte Aussendungen sind nicht zulässig.
C: Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
D: Unerwünschte Aussendungen sind auf
Funkwellen von
Elektrische Schwingungen gelangen in andere Leitungen
Einhalten der Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
A: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.
B: Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.
C: Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.
D: Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.
Funkamateur darf Störfestigkeit der eigenen Geräte selbst bestimmen. Die Abweichung vom EMVG ist ein Privileg.
A: Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.
B: Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
C: Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
D: Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
A: Der Funkamateur darf von den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
B: Der Funkamateur muss seine Amateurfunkstelle im Abstand von 2 Jahren einer Störfestigkeitsprüfung durch die BNetzA unterziehen lassen.
C: Amateurfunkstellen sind hinsichtlich ihrer Störfestigkeit anderen Betriebsmitteln gleichgestellt.
D: Amateurfunkstellen müssen elektromagnetische Störungen durch andere Betriebsmittel hinnehmen, selbst wenn diese nicht den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Schutz vor Störungen in beide Richtungen
A: eine besonders abgeschirmte Masseleitung erhalten.
B: gut abgeschirmt werden.
C: in Kunststoff eingehüllt werden.
D: nur kapazitive Auskopplungen enthalten.
A: möglichst gut geschirmt sein.
B: nicht geerdet sein.
C: durch Kunststoffabdeckungen geschützt sein.
D: über das Stromversorgungsnetz geerdet sein.
A: sollte der Sender mit der Wasserleitung im Haus verbunden werden.
B: sollte der Sender mit der Abwasserleitung im Haus verbunden werden.
C: sollten alle hochohmigen Erdverbindungen entfernt werden.
D: sollten alle Einrichtungen mit einer guten HF-Erdung versehen werden.
A: Sie bieten an, das örtlich zuständige Hauptzollamt zu benachrichtigen.
B: Er sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
C: Sie bieten höflich an, die erforderlichen Prüfungen in die Wege zu leiten.
D: Er sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
A: Der Nachbar sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
B: Der Nachbar sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
C: Sie benachrichtigen ihren Amateurfunkverband.
D: Sie empfehlen dem Nachbarn höflich, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.
A: Er macht ausschließlich DX-Betrieb.
B: Er macht ausschließlich Split-Betrieb.
C: Er kann die Sendeleistung vorläufig reduzieren.
D: Er schaltet am Transceiver Passband-Tuning ein.
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
A: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
B: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
C: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
D: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
A: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
B: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
C: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
D: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
A: Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten
B: Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG
C: Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann
D: Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle
A: Zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens
B: Die BNetzA hat diesbezüglich keine Befugnisse.
C: Zum sofortigen Widerruf der Zulassung zum Amateurfunkdienst
D: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.
Häufige Ursachen
A: Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur telefonisch oder per E-Mail informieren.
B: Den Empfangsbetrieb sofort einstellen und z. B. auf Sendebetrieb umstellen.
C: Das Intruder Monitoring eines Amateurfunkverbandes informieren.
D: Störquellen im eigenen Haushalt suchen, z. B. Steckernetzteile, LED-Lampen, Computer und Bildschirme.
A: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.
B: Er muss Störungen nicht hinnehmen.
C: Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.
D: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).
A: Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand.
B: Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail.
C: Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail.
D: Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle.