Transceiver

Aufbau eines Empfängers

1. Antenne

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers

2. Bandpassfilter

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers

3. HF-Verstärker

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers

4. Demodulator

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers

5. NF-Verstärker

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers

6. Lautsprecher

Abbildung 89: Blockdiagramm eines einfachen Empfängers
NF201: Was stellt folgendes Blockdiagramm dar?

A: Relaisfunkstelle

B: Empfänger

C: Sender

D: Tongenerator

Empfindlichkeit

  • Je nach Aufbau haben Empfänger unterschiedliche Eigenschaften
  • Wichtige Eigenschaft: Empfindlichkeit
  • Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen
  • Je empfindlicher, umso schwächere Signale können empfangen werden
NF303: Worauf bezieht sich die Empfindlichkeit eines Empfängers?

A: Auf die Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen

B: Auf die Stabilität des VFO

C: Auf die Fähigkeit, starke Signale zu unterdrücken

D: Auf die Bandbreite des HF-Vorverstärkers

RIT

  • Hört sich in SSB die Gegenstation zu hoch oder tief an → Empfangsfrequenz korrigieren
  • Dazu den Regler RIT (Receiver Incremental Tuning) verwenden
  • Beim Verstellen der Sendefrequenz versteht mich die Gegenstation schlecht
  • Ändern beide Stationen jedes Mal die Sendefrequenz entsteht „über das Band wandern“
NF111: Die Gegenstation antwortet Ihrem Anruf in SSB-Sprechfunk auf einer geringfügig abweichenden Frequenz. Was sollten Sie tun, um die Empfangsfrequenz Ihres Transceivers anzupassen, ohne dabei die Sendefrequenz zu verstellen?

A: Notchfilter einschalten

B: Passband-Tuning verstellen

C: RIT-Einstellung ändern

D: PTT betätigen

RIT bei AM und FM

  • Nicht notwendig
  • Verfügen über einen Träger, der zur Demodulation verwendet wird
NF112: Ihr QSO-Partner meldet bei einem SSB-QSO im 2 m-Band: „Sie senden nicht exakt auf meiner Frequenz“. Was könnte die Ursache sein?

A: USB ist eingestellt.

B: LSB ist eingestellt.

C: RIT ist aktiviert.

D: CW-Filter ist aktiviert.

VOX

  • Automatischer Sendebetrieb durch Spracherkennung statt PTT
  • voice-operated exchange (VOX)
  • Beim Sprechen schaltet Transceiver auf Sendung
  • Bei Stille endet der Sendebetrieb nach kurzer Verzögerung
NF109: Wie wird die Einstellung bezeichnet, bei der man einen Transceiver durch die Stimme auf Sendung schalten kann?

A: PTT

B: RIT

C: SSB

D: VOX

NF110: Ihr Transceiver schaltet automatisch auf Sendung. Was kann die Ursache sein?

A: PTT ist unterbrochen.

B: VOX ist aktiviert.

C: Squelch ist aktiviert.

D: Relaisablage ist aktiviert.

Squelch

  • Auf einer „leeren“ Frequenz hört man Rauschen
  • Bei FM ist das Rauschen besonders laut
  • Mit der Rauschsperre kann das Rauschen ausgeblendet werden
  • Englisch Squelch (SQL)
NF302: Was muss am Empfänger eingestellt werden, um bei FM das Grundrauschen auszublenden, wenn kein Nutzsignal empfangen wird?

A: VOX

B: Squelch

C: RIT

D: Notchfilter

Aufbau eines Senders

1. Mikrofon

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

2. Niederfrequenz-Verstärker

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

3. Mischer

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

4. Oszillator

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

5. Bandfilter

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

6. Verstärker

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

7. Bandfilter

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders

8. Antenne

Abbildung 98: Blockdiagramm eines einfachen Senders
NF401: Was stellt folgendes Blockdiagramm dar?

A: Antennenvorverstärker

B: Empfänger

C: Relaisfunkstelle

D: Sender

NF403: Das nachfolgende Blockschaltbild zeigt einen einfachen Sender. An welcher Stelle befindet sich welche Stufe?

A: 1 HF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 NF-Verstärker; 6 Filter

B: 1 NF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 HF-Verstärker; 6 Filter

C: 1 NF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 Mischer; 5 HF-Verstärker; 6 Mischer

D: 1 HF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 NF-Verstärker; 5 Mischer; 6 NF-Verstärker

NF402: Aus welchen Stufen besteht ein einfacher Sender?

A: Vorverstärker, Filter, Demodulator, NF-Verstärker

B: Vorverstärker, Filter, NF-Verstärker, Antenne

C: NF-Verstärker, Filter, Leistungsverstärker, Antenne

D: Oszillator, Mischer, Filter, Leistungsverstärker

Eine Amateurfunkanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und betrieben werden. Das gilt natürlich auch ganz besonders für Sender.

VD106: Welche technischen Anforderungen stellt die Amateurfunkverordnung u. a. an eine Amateurfunkstelle?

A: Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.

B: Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.

C: Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.

D: Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.

Ausgangsleistung

  • Klasse N ist in Strahlungsleistung (ERP oder EIRP) an Antenne begrenzt
  • Viele Funkgeräte zeigen die aktuelle Senderausgangsleistung im Power-Meter an.
NF102: Die Darstellung zeigt das Display eines Transceivers. Wie wird die Anzeige 2 im Sendebetrieb bezeichnet?

A: SWR-Meter

B: Amplitudenspektrum

C: Power-Meter

D: Wasserfalldiagramm

Zulässige Senderausgangsleistung

  • In Anlage 1 der AFuV
  • Unterscheidet sich je nach Klasse und Frequenzbereich
Abbildung 99: Ausschnitt aus der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung

Aktuell ist die Anlage 1 der AFuV hier zu finden.

VD727: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im Frequenzbereich 1810 bis 1850 kHz?

A: Maximal 75 W PEP

B: Maximal 10 W PEP

C: Maximal 100 W PEP

D: Maximal 750 W PEP

VD729: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?

A: Maximal 150 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E

B: Maximal 10 W PEP für beide Klassen

C: Maximal 750 W PEP für beide Klassen

D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E

VD728: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?

A: 150 W PEP

B: 750 W PEP

C: 75 W PEP

D: 100 W PEP

VD730: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 bis 10,15 MHz?

A: 150 W PEP

B: 250 W PEP

C: 75 W PEP

D: 750 W PEP

VD731: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14,000 bis 14,350 MHz und 18,068 bis 18,168 MHz?

A: 250 W PEP

B: 750 W PEP

C: 75 W PEP

D: 150 W PEP

VD732: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 24,890 bis 24,990 MHz?

A: 750 W PEP

B: 250 W PEP

C: 150 W PEP

D: 75 W PEP

VD733: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 28,000 bis 29,700 MHz?

A: Maximal 200 W PEP für beide Klassen

B: Maximal 100 W PEP für beide Klassen

C: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E

D: Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E

VD734: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz?

A: Maximal 10 W PEP für beide Klassen

B: Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E

C: Maximal 750 W PEP für beide Klassen

D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E

VD736: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?

A: 75 W PEP

B: 750 W PEP

C: 150 W PEP

D: 100 W PEP

VD737: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse E in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?

A: Maximal 75 W PEP

B: Maximal 100 W PEP

C: Maximal 5 W PEP

D: Maximal 1 W PEP

  • Für den Frequenzbereich von 1240 bis 1300 MHz gelten zusätzliche Regelungen
  • stehen nicht direkt in der Tabelle
  • In der rechten Spalte „Zusätzliche Nutzungsbestimmungen gemäß B“ kennzeichnen Zahlen ergänzende Angaben
  • Stehen unter der Tabelle
  • Für die folgende Frage ist der Punkt 11 zu beachten
VD735: Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 bis 1300 MHz?

A: 75 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz

B: 100 W PEP

C: 750 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz

D: 250 W PEP

Dummy-Load

  • Dummy Load wird für Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern verwendet
  • Ist ein Lastwiderstand
  • Sendeleistung wird fast vollständig in Wärme umgesetzt
  • auch: Abschlusswiderstand oder künstliche Antenne

Abgleicharbeiten und Messungen

  • Immer an möglichst angepasster Antenne oder Dummy Load
  • Ansonsten kann die Reflektion der Leistung die Endstufe zerstören
VD111: Was ist bei Abgleicharbeiten und Messungen an Sendern im Hinblick auf die Aussendung zu beachten?

A: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern.

B: Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.

C: Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.

D: Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.

NJ202: Wie verhindern Sie beim Abgleichen Ihres selbstgebauten Senders Störungen anderer Funkverbindungen?

A: Ich sende nur mit halber Sendeleistung.

B: Ich verwende einen geeigneten Abschlusswiderstand (Dummy Load).

C: Ich versuche unnötige Modulation zu vermeiden.

D: Ich führe die Abstimmarbeiten auf einer sogenannten ISM-Frequenz aus.

NF107: Warum sollte ein Sender nie ohne angepasste Antenne oder Dummy Load betrieben werden?

A: Durch die fehlende Last wird die Versorgungsspannung hochgeregelt, was zu Überspannungen führen kann.

B: Durch die reflektierte Welle könnte die Senderendstufe beschädigt werden.

C: Durch die absorbierte Leistung kann das Netzteil des Senders überlastet werden.

D: Das Stehwellenmessgerät könnte beschädigt werden.

Abstimmen

  • Aussendungen zum Abstimmen lassen sich nicht vermeiden
  • Z.B. bei automatischen Anpassgeräten
  • So kurz wie möglich
  • Auf freier Frequenz
VD112: Unter welcher Bedingung ist das Aussenden eines unmodulierten oder ungetasteten Trägers zulässig?

A: Wenn die Übertragungsbedingungen keine weitreichenden Verbindungen zulassen

B: Sofern es sich um ein digitales Signal handelt

C: Sofern die Sendeleistung auf unter 1 W reduziert wird

D: Wenn es kurzzeitig erfolgt, z. B. zum Abstimmen

Unerwünschte Aussendungen

  • Amateurfunkverordnung (AFuV): Unerwünschte Aussendungen auf das geringstmögliche Maß beschränken
  • Es gibt weitere gesetzliche Regelungen für konkrete Grenzwerte → Klasse A
NJ201: Ein Sender sollte so betrieben werden, dass ...

A: die Selbsterregung maximiert wird.

B: parasitäre Schwingungen vorhanden sind.

C: er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft.

D: die Oberwellenabschirmung minimiert wird.

NF404: Welche Eigenschaft sollte ein hinter einem VHF-Sender geschaltetes Filter haben? Dieses sollte...

A: alle Oberschwingungen durchlassen.

B: den gewünschten Frequenzbereich sperren.

C: die Abstrahlung aller Nebenaussendungen zulassen.

D: den gewünschten Frequenzbereich durchlassen.

VD110: Welche Aussage trifft die Amateurfunkverordnung (AFuV) hinsichtlich unerwünschter Aussendungen?

A: Unerwünschte Aussendungen sind auf 40 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.

B: Unerwünschte Aussendungen sind nicht zulässig.

C: Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.

D: Unerwünschte Aussendungen sind auf 60 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.

Elektromagnetische Verträglichkeit

Beim Senden

Funkwellen von

  • von Antennen
  • von Transceivern
  • von Zuleitungen

Beim Senden

Einhalten der Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

VC118: Was muss ein Funkamateur beim Betrieb seiner Amateurfunkstelle in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit beachten?

A: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.

B: Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.

C: Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.

D: Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.

Beim Empfang

Funkamateur darf Störfestigkeit der eigenen Geräte selbst bestimmen. Die Abweichung vom EMVG ist ein Privileg.

VC120: Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen?

A: Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.

B: Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.

C: Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit

D: Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.

VC119: Was gilt hinsichtlich der Störfestigkeit der Amateurfunkstelle nach dem Wortlaut des Amateurfunkgesetzes (AFuG)?

A: Der Funkamateur darf von den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.

B: Der Funkamateur muss seine Amateurfunkstelle im Abstand von 2 Jahren einer Störfestigkeitsprüfung durch die BNetzA unterziehen lassen.

C: Amateurfunkstellen sind hinsichtlich ihrer Störfestigkeit anderen Betriebsmitteln gleichgestellt.

D: Amateurfunkstellen müssen elektromagnetische Störungen durch andere Betriebsmittel hinnehmen, selbst wenn diese nicht den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.

Maßnahmen

Zur Einhaltung der vorgeschriebenen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)

  • Abschirmen
  • Erden

Schutz vor Störungen in beide Richtungen

NK101: In Bezug auf EMV sollten HF-Stufen ...

A: eine besonders abgeschirmte Masseleitung erhalten.

B: gut abgeschirmt werden.

C: in Kunststoff eingehüllt werden.

D: nur kapazitive Auskopplungen enthalten.

NJ101: Alle Geräte, die HF-Ströme übertragen, sollten ...

A: möglichst gut geschirmt sein.

B: nicht geerdet sein.

C: durch Kunststoffabdeckungen geschützt sein.

D: über das Stromversorgungsnetz geerdet sein.

NK102: Um eine Amateurfunkstelle in Bezug auf EMV zu optimieren, ...

A: sollte der Sender mit der Wasserleitung im Haus verbunden werden.

B: sollte der Sender mit der Abwasserleitung im Haus verbunden werden.

C: sollten alle hochohmigen Erdverbindungen entfernt werden.

D: sollten alle Einrichtungen mit einer guten HF-Erdung versehen werden.

Störungen vermeiden

Gründe für Störungen

  • Unerwünschte Frequenzanteile, die nicht ausreichend unterdrückt werden
  • Unzureichend abgeschirmte oder unzureichend geerdete Geräte
  • Die gewünschten Aussendungen selber

Störung

Abbildung 101: Störung des DVB-T2-Empfang eines Fernsehers durch die Oberschwingung einer Amateurfunkaussendung

Störende Beeinflussung

Abbildung 102: Einstrahlung über die Empfangsantenne
Abbildung 103: Direkteinstrahlung in ein Gerät

Umgang mit Störungen

  • Nachbarschaftskonflikte vermeiden
  • Höflich Hilfe zur Entstörung anbieten
NJ102: Welche Reaktion ist angebracht, wenn ihr Nachbar sich über Störungen beklagt?

A: Sie bieten an, das örtlich zuständige Hauptzollamt zu benachrichtigen.

B: Er sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.

C: Sie bieten höflich an, die erforderlichen Prüfungen in die Wege zu leiten.

D: Er sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.

Ursachenforschung

  • Prüfen auf Behebung mit eigenen Mitteln
  • Falls Ursache nicht ermittelt oder Störung nicht beseitigt werden kann → Nachbarn auf Funkstörungsannahme der BNetzA (24/7 ☎ 0228 14 15 16) hinweisen
VE302: Welche Reaktion ist angebracht, wenn Störungen im Fernseh- oder Rundfunkempfang beim Nachbarn nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beseitigt werden können?

A: Der Nachbar sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.

B: Der Nachbar sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.

C: Sie benachrichtigen ihren Amateurfunkverband.

D: Sie empfehlen dem Nachbarn höflich, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.

Ermittlung

  • Kann einige Zeit in Anspruch nehmen
  • Zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens Sendeleistung reduzieren
VE301: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Rundfunkempfang eines Nachbarn gestört. Welche Maßnahme kann der Funkamateur zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens noch vor Einschaltung der Bundesnetzagentur durchführen?

A: Er macht ausschließlich DX-Betrieb.

B: Er macht ausschließlich Split-Betrieb.

C: Er kann die Sendeleistung vorläufig reduzieren.

D: Er schaltet am Transceiver Passband-Tuning ein.

Überprüfung

Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden

1. Fall

  • Amateurfunkanlage wird nicht vorschriftsmäßig betrieben
  • Ggf. Anordnung einer kostenpflichtigen Betriebseinschränkung durch BNetzA
  • Möglich ist eine Begrenzung der Sendeleistung

2. Fall

  • Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
  • Feldstärke am betroffenen Gerät ist kleiner als Verträglichkeit durch die Störfestigkeit
  • Betroffenes Gerät hält Störfestigkeit nicht ein
  • Verantwortung zur Behebung liegt beim Betreiber des betroffenen Geräts
  • Funkamateur darf Sendebetrieb unverändert fortsetzen
VE305: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfänger eines Nachbarn durch Direkteinstrahlung beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort des beeinträchtigten Empfängers eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Geräten nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?

A: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.

B: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.

C: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.

D: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.

VE306: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 144,250 MHz wird der Kabelfernsehempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass der Funkamateur am Ort der beeinträchtigten Empfangsanlage eine Feldstärke erzeugt, die den in der Norm empfohlenen Grenzwert für die Störfestigkeit von Kabelverteilanlagen nicht erreicht. Was folgt daraus für den Funkamateur?

A: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.

B: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.

C: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.

D: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.

3. Fall

  • Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
  • Betroffenes Gerät hält Storfestigkeit ein
  • Konfliktfall: BNetzA ist befugt, eine Lösung in Zusammenarbeit mit allen Beteilgten herzustellen
VE303: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle auf 145,550 MHz wird der UKW-Rundfunkempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl die Amateurfunkstelle als auch die Rundfunkempfangsanlage vorschriftsmäßig betrieben werden. Womit muss der Funkamateur rechnen?

A: Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten

B: Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG

C: Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann

D: Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle

VE304: Durch den Betrieb einer Amateurfunkstelle wird der Fernsehempfang eines Nachbarn beeinträchtigt. Eine Überprüfung ergibt, dass sowohl das Fernsehgerät als auch die Amateurfunkstelle die Vorschriften einhalten und Nachbesserungen nicht mehr möglich sind. Wozu ist die BNetzA in diesem Fall befugt?

A: Zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens

B: Die BNetzA hat diesbezüglich keine Befugnisse.

C: Zum sofortigen Widerruf der Zulassung zum Amateurfunkdienst

D: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.

Anordnungen der BNetzA ohne Zusammenarbeit

  • Zum Schutz von Empfangs- und Sendegeräten, die Sicherheitszwecken dienen
  • Zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, also beispielsweise dem Telefonnetz
  • Zum Schutz von Leib und Leben einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert

Störungen beim Empfang

Suche im eigenen Haushalt

Häufige Ursachen

  • Wechselrichter von Solaranlagen
  • Schaltnetzteile
  • LED-Leuchten
  • Powerline Communication
VE307: Der Empfang Ihrer Amateurfunkstation ist auf allen Bändern gestört. Welche Maßnahme sollten Sie als erstes ergreifen?

A: Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur telefonisch oder per E-Mail informieren.

B: Den Empfangsbetrieb sofort einstellen und z. B. auf Sendebetrieb umstellen.

C: Das Intruder Monitoring eines Amateurfunkverbandes informieren.

D: Störquellen im eigenen Haushalt suchen, z. B. Steckernetzteile, LED-Lampen, Computer und Bildschirme.

Hinnehmbare Störungen

  • Versuchen, die Grenzwerte von Geräten in der Nachbarschaft festzustellen
  • Werden die Grenzwerte (EMVG und FuAG) eingehalten, muss die Störung hingenommen werden
  • Evtl. hat der Nachbar Kooperationsbereitschaft zur Behebung
VE308: Muss ein Funkamateur eine Störung seines Empfangs durch andere Geräte hinnehmen?

A: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.

B: Er muss Störungen nicht hinnehmen.

C: Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.

D: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).

BNetzA einbeziehen

  • Über Funkstörannahme der Bundesnetzagentur
  • Protokoll über Störungen erstellen
  • Zeitpunkt, Art und vermutete Quelle
VE309: Der Empfang Ihrer Amateurfunkstation ist wiederkehrend gestört. Die Ursache liegt nicht in Ihrem Haushalt. Sie wollen die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur informieren. Wie sollten Sie die Bearbeitung durch die Behörde unterstützen?

A: Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand.

B: Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail.

C: Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail.

D: Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle.

Fragen?


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