Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten lässt sich mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu lassen sich auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des Foliensatzes. Das hilft, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefüht hat, sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man das Vollbild wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit der Präsenationsansicht gesynct.
A: Empfänger
B: Tongenerator
C: Sender
D: Relaisfunkstelle
A: Auf die Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen
B: Auf die Bandbreite des HF-Vorverstärkers
C: Auf die Fähigkeit, starke Signale zu unterdrücken
D: Auf die Stabilität des VFO
A: PTT betätigen
B: Notchfilter einschalten
C: Passband-Tuning verstellen
D: RIT-Einstellung ändern
A: RIT ist aktiviert.
B: LSB ist eingestellt.
C: USB ist eingestellt.
D: CW-Filter ist aktiviert.
A: RIT
B: VOX
C: SSB
D: PTT
A: Relaisablage ist aktiviert.
B: Squelch ist aktiviert.
C: PTT ist unterbrochen.
D: VOX ist aktiviert.
A: Squelch
B: Notchfilter
C: VOX
D: RIT
A: Empfänger
B: Antennenvorverstärker
C: Relaisfunkstelle
D: Sender
A: 1 HF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 NF-Verstärker; 6 Filter
B: 1 NF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 HF-Verstärker; 6 Filter
C: 1 NF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 Mischer; 5 HF-Verstärker; 6 Mischer
D: 1 HF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 NF-Verstärker; 5 Mischer; 6 NF-Verstärker
A: Vorverstärker, Filter, NF-Verstärker, Antenne
B: NF-Verstärker, Filter, Leistungsverstärker, Antenne
C: Oszillator, Mischer, Filter, Leistungsverstärker
D: Vorverstärker, Filter, Demodulator, NF-Verstärker
Eine Amateurfunkanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und betrieben werden. Das gilt natürlich auch ganz besonders für Sender.
A: Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.
B: Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.
C: Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.
D: Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
A: SWR-Meter
B: Wasserfalldiagramm
C: Amplitudenspektrum
D: Power-Meter
Aktuell ist die Anlage 1 der AFuV hier zu finden.
A: Maximal 75 W PEP
B: Maximal 10 W PEP
C: Maximal 750 W PEP
D: Maximal 100 W PEP
A: Maximal 750 W PEP für beide Klassen
B: Maximal 10 W PEP für beide Klassen
C: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
D: Maximal 150 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
A: 100 W PEP
B: 75 W PEP
C: 150 W PEP
D: 750 W PEP
A: 250 W PEP
B: 750 W PEP
C: 150 W PEP
D: 75 W PEP
A: 250 W PEP
B: 750 W PEP
C: 150 W PEP
D: 75 W PEP
A: 150 W PEP
B: 750 W PEP
C: 75 W PEP
D: 250 W PEP
A: Maximal 100 W PEP für beide Klassen
B: Maximal 200 W PEP für beide Klassen
C: Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
A: Maximal 10 W PEP für beide Klassen
B: Maximal 750 W PEP für beide Klassen
C: Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E
D: Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E
A: 75 W PEP
B: 100 W PEP
C: 750 W PEP
D: 150 W PEP
A: Maximal 5 W PEP
B: Maximal 1 W PEP
C: Maximal 75 W PEP
D: Maximal 100 W PEP
A: 750 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz
B: 75 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz
C: 100 W PEP
D: 250 W PEP
A: Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
B: Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
C: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern.
D: Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
A: Ich versuche unnötige Modulation zu vermeiden.
B: Ich sende nur mit halber Sendeleistung.
C: Ich verwende einen geeigneten Abschlusswiderstand (Dummy Load).
D: Ich führe die Abstimmarbeiten auf einer sogenannten ISM-Frequenz aus.
A: Durch die reflektierte Welle könnte die Senderendstufe beschädigt werden.
B: Durch die fehlende Last wird die Versorgungsspannung hochgeregelt, was zu Überspannungen führen kann.
C: Das Stehwellenmessgerät könnte beschädigt werden.
D: Durch die absorbierte Leistung kann das Netzteil des Senders überlastet werden.
A: Wenn die Übertragungsbedingungen keine weitreichenden Verbindungen zulassen
B: Wenn es kurzzeitig erfolgt, z. B. zum Abstimmen
C: Sofern die Sendeleistung auf unter 1 W reduziert wird
D: Sofern es sich um ein digitales Signal handelt
A: er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft.
B: die Oberwellenabschirmung minimiert wird.
C: parasitäre Schwingungen vorhanden sind.
D: die Selbsterregung maximiert wird.
A: alle Oberschwingungen durchlassen.
B: den gewünschten Frequenzbereich sperren.
C: den gewünschten Frequenzbereich durchlassen.
D: die Abstrahlung aller Nebenaussendungen zulassen.
A: Unerwünschte Aussendungen sind auf 60 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.
B: Unerwünschte Aussendungen sind auf 40 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.
C: Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
D: Unerwünschte Aussendungen sind nicht zulässig.
Funkwellen von
Elektrische Schwingungen gelangen in andere Leitungen
Einhalten der Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
A: Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.
B: Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.
C: Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.
D: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.
Funkamateur darf Störfestigkeit der eigenen Geräte selbst bestimmen. Die Abweichung vom EMVG ist ein Privileg.
A: Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.
B: Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
C: Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
D: Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
A: Amateurfunkstellen sind hinsichtlich ihrer Störfestigkeit anderen Betriebsmitteln gleichgestellt.
B: Der Funkamateur darf von den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
C: Amateurfunkstellen müssen elektromagnetische Störungen durch andere Betriebsmittel hinnehmen, selbst wenn diese nicht den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.
D: Der Funkamateur muss seine Amateurfunkstelle im Abstand von 2 Jahren einer Störfestigkeitsprüfung durch die BNetzA unterziehen lassen.
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Schutz vor Störungen in beide Richtungen
A: nur kapazitive Auskopplungen enthalten.
B: in Kunststoff eingehüllt werden.
C: eine besonders abgeschirmte Masseleitung erhalten.
D: gut abgeschirmt werden.
A: durch Kunststoffabdeckungen geschützt sein.
B: möglichst gut geschirmt sein.
C: über das Stromversorgungsnetz geerdet sein.
D: nicht geerdet sein.
A: sollten alle hochohmigen Erdverbindungen entfernt werden.
B: sollten alle Einrichtungen mit einer guten HF-Erdung versehen werden.
C: sollte der Sender mit der Abwasserleitung im Haus verbunden werden.
D: sollte der Sender mit der Wasserleitung im Haus verbunden werden.
A: Sie bieten höflich an, die erforderlichen Prüfungen in die Wege zu leiten.
B: Sie bieten an, das örtlich zuständige Hauptzollamt zu benachrichtigen.
C: Er sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
D: Er sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
A: Sie empfehlen dem Nachbarn höflich, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.
B: Sie benachrichtigen ihren Amateurfunkverband.
C: Der Nachbar sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
D: Der Nachbar sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
A: Er schaltet am Transceiver Passband-Tuning ein.
B: Er macht ausschließlich Split-Betrieb.
C: Er kann die Sendeleistung vorläufig reduzieren.
D: Er macht ausschließlich DX-Betrieb.
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
A: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
B: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
C: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
D: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
A: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
B: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
C: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
D: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
A: Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten
B: Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG
C: Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle
D: Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann
A: Die BNetzA hat diesbezüglich keine Befugnisse.
B: Zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens
C: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.
D: Zum sofortigen Widerruf der Zulassung zum Amateurfunkdienst
Häufige Ursachen
A: Den Empfangsbetrieb sofort einstellen und z. B. auf Sendebetrieb umstellen.
B: Störquellen im eigenen Haushalt suchen, z. B. Steckernetzteile, LED-Lampen, Computer und Bildschirme.
C: Das Intruder Monitoring eines Amateurfunkverbandes informieren.
D: Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur telefonisch oder per E-Mail informieren.
A: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).
B: Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.
C: Er muss Störungen nicht hinnehmen.
D: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.
A: Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle.
B: Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand.
C: Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail.
D: Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail.