Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgte wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durh einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
B: In der Landeskennerliste der ITU, Amateurfunkhandbüchern und Rufzeichenlisten.
C: Im Frequenzbereichszuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland.
D: In den Empfehlungen der IARU.
A: CT, I, LX, OK
B: SM, LA, LZ, HB0
C: EA, GM, OE, ON
D: F, HB9, OZ, SP
A: EU, LZ, S0
B: EI, LA, SM
C: EA, LX, SP
D: EM, LU, 4X
A: Österreich, Polen und Südafrika.
B: Österreich, Brasilien und Schweiz.
C: Österreich, Niederlande und Schweden.
D: Österreich, Niederlande und Schottland.
A: Israel, Frankreich und Dänemark.
B: Italien, Belgien und Slowakei.
C: Schweden, Belgien und Schottland.
D: Schweiz, Luxemburg und Polen.
A: Österreich, Dänemark und Belgien.
B: Dänemark, Belgien und Slowakei.
C: Finnland, Tschechien und Dänemark.
D: Österreich, Belgien und Tschechien.
A: Schweden, Niederlande und Polen.
B: Niederlande, Polen und Belgien.
C: Südafrika, Dänemark und Luxemburg.
D: Frankreich, Niederlande und Polen.
A: Schweden, Slowenien und Polen.
B: Slowenien, Polen und Schweden.
C: Schweden, Slowakei und Polen.
D: Schweden, Polen und Südafrika.
A: Spanien, Irland, Armenien, Estland, Ukraine
B: Spanien, Ukraine, Armenien, Estland, Irland
C: Spanien, Ukraine, Armenien, Irland, Estland
D: Spanien, Irland, Armenien, Ukraine, Estland
A: SZ, SP und BE
B: EA, SP und BE
C: HB9, EA und ON
D: SP, ON und EA
A: Deutschland (DA-DT) und Philippinen (DU-DZ)
B: Deutschland (DA-DO), Taiwan (DP-DT) und Philippinen (DU-DZ)
C: Deutschland (DA-DR), Südkorea (DS-DT) und Philippinen (DU-DZ)
D: Ausschließlich Deutschland (DA-DZ)
A: AL, CE und VE
B: N, LU und PY
C: K, ZS und A
D: W, ZL und LU
A: N, VE und VK
B: BY, JA und VK
C: BY, VE und VK
D: JA, VE und VK
A: K, VE und BY
B: XE, VE und JA
C: W, VE und XE
D: N, XE und DS
A: JA, VU und PY
B: VU, JA und K
C: BY, JA und VU
D: LU, DS und JA
A: PY, CE und VE
B: LU, CE und BY
C: PY, CE und LU
D: CE, LU und JA
A: Kanada, Brasilien und USA.
B: Kanada, Australien und Japan.
C: Kanada, Australien und Brasilien.
D: USA, Australien und Brasilien.
A: W0FKK, N6CAL und VE5VK
B: K3LR, W3DZZ und K4EAX
C: US2ABC, AB0GC und W4EAX
D: K1TTT, KA7KLE und UA3RUS
A: Drei
B: Zwei
C: Vier
D: Fünf
A: Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können
B: Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist
C: Um für die einzelnen Regionen Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können
D: Weil es sich um unterschiedliche Zeitzonen handelt und es so den Funkverkehr vereinfacht
A: Region 3
B: Region 1
C: Region 2
D: Region 4
A: Region 1
B: Region 4
C: Region 2
D: Region 3
A: Region 2
B: Region 3
C: Region 1
D: Region 4
A: Auf dem indirektem Weg
B: Auf dem direktem Weg
C: Große Entfernung
D: Kleine Entfernung
A: Stationen in über
B: einem anderen Kontinent und sollte durch europäische Funkamateure nicht angerufen werden.
C: dem Inland und sollte durch ausländische Funkamateure nicht angerufen werden.
D: philippinischen Funkamateuren (Präfix „DX“) und sollte durch Funkamateure anderer Länder nicht angerufen werden.
A: mit DX-Präfix
B: Stationen von anderen Kontinenten
C: im Nahbereich bis
D: aus Deutschland
A: Stationen in mehr als einigen
B: Stationen auf den Philippinen
C: Stationen von anderen Kontinenten
D: Stationen mit deutschem Präfix
A: Nur wenn ich als hörende Station die rufende Station mit guter Lautstärke empfange.
B: Nur bei Stationen, die erkennbar einige hundert Kilometer entfernt sind.
C: Nur wenn es sich bei der anrufenden Station um eine außereuropäische Station handelt.
D: Nur wenn die Entfernung zwischen beiden Stationen höchstens
Rufe Stationen in Australien oder Neuseeland
A: Nein! 4U1ITU sucht eine Verbindung mit Australien oder Neuseeland.
B: Nein! 4U1ITU sucht nur Verbindungen mit Indien oder Südafrika.
C: Ja! 4U1ITU in Australien/Neuseeland sucht eine Verbindung.
D: Ja! Aber nur wenn Sie geborener Australier oder Neuseeländer sind.
A: N4EAX sucht Verbindungen in digitalen Übertragungsverfahren (Data Link).
B: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur in Deutschland.
C: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur, dessen Rufzeichen mit „D“ oder „L“ beginnt.
D: N4EAX sucht Verbindungen mit Stationen bei Tageslicht (Day Light), um die Grayline-Bedingungen optimal auszunutzen.
A: EA6VQ, this is DF1KW calling you.
B: QRZ EA6VQ from DF1KW, over.
C: CQ CQ CQ de DF1KW for EA6VQ, please go ahead.
D: EA6VQ, es ruft Sie DF1KW, bitte kommen.
A: Es ist eine Zusammenstellung aller noch von Funkamateuren begehrten Länder.
B: Es ist eine Amateurfunkexpedition zu Ländern oder Inseln, die selten im Amateurfunk zu hören sind.
C: Es ist eine weltweite Aktivitätswoche.
D: Es ist ein internationaler Funkwettbewerb.
CEPT-Empfehlung | Erläuterung |
---|---|
ECC Report 89 | Klasse N |
ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
ECC Report (05) 06 | Klasse E |
T/R 61-01 | Klasse A |
T/R 61-02 | HAREC |
A: den Amateurfunkverkehr in den umsetzenden Ländern und die weltweite Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen.
B: den Funkverkehr zwischen den umsetzenden Ländern und die Harmonisierung der nationalen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
C: den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Amateurfunkgeräten in der Europäischen Union und weiteren umsetzenden Ländern.
D: den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern.
A: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die ECC-Empfehlung (05)06 anwenden.
B: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
C: Nein, die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
D: Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
A: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
B: Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
C: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
D: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
A: Bis zu 3 Monaten
B: Bis zu 9 Monaten
C: Bis zu einem Jahr
D: Bis zu 6 Monaten
A: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
B: Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
C: Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
D: Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.
A: DO7PR/HB3
B: HB9/DO7PR
C: DO7PR/HB9
D: HB3/DO7PR
A: HB3/DL9MJ
B: DL9MJ/HB9
C: DL9MJ/HB3
D: HB9/DL9MJ
Nicht erlaubt
A: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.
B: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
C: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
D: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
A: /DE oder /DP angehängt.
B: /DL oder /DO angehängt.
C: DL/ oder DO/ vorangestellt.
D: DE/ oder DP/ vorangestellt.
A: Dem Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Gastzulassung gestattet, in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
B: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der Radio Regulations (RR) gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
C: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
D: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, dauerhaft in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
A: Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
B: Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
C: Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
D: Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
A: Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
B: Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
C: Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
D: Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
A: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
B: In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
C: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
D: Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
A: Der Betrieb im
B: Die Genehmigung für den Betrieb im
C: Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
D: Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
A: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
B: Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung.
D: Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung.
A: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse E nach ECC (05)06. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
B: erhalten Funkamateure, die die freiwillige Morseprüfung erfolgreich abgelegt haben.
C: berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von vorübergehendem Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
D: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
A: Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
B: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
D: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.