Folgende Daten werden üblicherweise in einem Logbuch für jede Funkverbindung festgehalten:
A: Es ist die Dokumentation über die Einhaltung der Sicherheitsabstände bezüglich des Personenschutzes.
B: Es ist die Dokumentation aller Geräte und Antennen des Funkamateurs.
C: Es ist das Stationstagebuch, das ein Funkamateur freiwillig führt oder in besonderen Fällen führen muss.
D: Es ist das Stationstagebuch, das jeder Funkamateur führen muss.
Es kann aber auch dazu kommen, dass man eine Aufforderung der Bundesnetzagentur erhält, die einen verpflichtet, ein Logbuch zu führen.
A: Bei internationalem Funkbetrieb
B: Bei Funkbetrieb auf der Kurzwelle
C: Auf Verlangen der Bundesnetzagentur
D: In den ersten 12 Monaten nach der Zulassung
A: Als Nachweis zur Abrechnung der Frequenznutzungsbeiträge
B: Zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen
C: Als Nachweis für die Einhaltung von Grenzwerten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
D: Zur Überprüfung der Qualifikation des Funkamateurs und des Inhalts seiner Aussendungen
A: Es muss jederzeit ein Ausdruck des Logbuches vorhanden sein.
B: Die Logdatei muss auch mit einem Textverarbeitungsprogramm gelesen werden können.
C: Es muss zusätzlich ein herkömmliches Papierlogbuch geführt werden.
D: Die Daten müssen, wie auch beim Papierlogbuch, über eine bestimmte Zeit einsehbar sein.
A: Es sollte auf eine Software für ein
B: Die alte Software muss auf jeden Fall gelöscht werden, um Kollisionen bei den Datenformaten zu vermeiden.
C: Die Logbuchdaten müssen verfügbar bleiben, um die Betriebsdaten bei eventuellen späteren Überprüfungen einsehen zu können.
D: Es sollte ein Logbuchprogramm genutzt werden, welches ermöglicht, die Daten in der Cloud zu speichern.
A: die Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Amateurfunkvereinigung.
B: eine Landkarte, in der Standorte für ortsgebundene Funkwettbewerbe eingezeichnet sind.
C: eine Reservierungsbestätigung für die Teilnahme an einer Amateurfunkrunde. Sie sichert dem Funkamateur einen Listenplatz in der Runde.
D: die Bestätigung einer Amateurfunkverbindung. Sie dient z. B. als Beleg bei der Beantragung von Amateurfunk-Diplomen.
Eine QSL-Karte sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
A: Verwendetes Rufzeichen, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Frequenz, Übertragungsverfahren, Signal-Rapport sowie den eigenen Namen, Standort, Locator, die eigene Sendeleistung und Angaben zur eingesetzten technischen Ausrüstung
B: Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, genaue Frequenz, Übertragungsverfahren, Signal-Rapport und weitere übliche Angaben wie den eigenen Namen, Standort, Locator und die eigene Sendeleistung
C: Verwendetes Rufzeichen, Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Band, Übertragungsverfahren und Signal-Rapport
D: Rufzeichen der Gegenstation, Datum und Uhrzeit der Funkverbindung in UTC, Frequenz, Übertragungsverfahren, Angaben über das Funkwetter und die Unterschrift des Operators
A: der koordinierten Weltzeit (UTC) eingetragen werden, um Funkpartnern im Ausland das Auffinden im Logbuch zu erleichtern.
B: der eigenen Ortszeit und zusätzlich in der Ortszeit des Funkpartners eingetragen werden, um sowohl den deutschen Vorschriften zu genügen als auch Funkpartnern im Ausland das Auffinden im Logbuch zu erleichtern.
C: der eigenen Ortszeit eingetragen werden, um den deutschen Vorschriften zu genügen.
D: der Ortszeit des Funkpartners eingetragen werden, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.
A: 14:30 UTC
B: 17:30 UTC
C: 16:30 UTC
D: 13:30 UTC
A: 13:30 UTC
B: 14:30 UTC
C: 12:30 UTC
D: 11:30 UTC
A: Ich finde diese in der VO Funk.
B: Ich finde diese in der internationalen Amateurfunk-Rufzeichenliste (Callbook) oder aus Informationen des Internets.
C: Ich finde diese in der Amateurfunk-Rufzeichenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.
D: Ich finde diese im internationalen Telefonbuch.
A: Ich schaue im Callbook nach der Adresse von HZ1HZ und schicke die Karte direkt.
B: Ich muss meine QSL-Karte via HZ1HZ senden, weil K8PYD der QSO-Partner war.
C: Ich warte, bis HZ1HZ die Karte an K8PYD geschickt hat.
D: Ich sende meine QSL-Karte via K8PYD, weil dieser der QSL-Manager von HZ1HZ ist.
A: das Intruder Monitoring der Amateurfunkverbände
B: Beurkundung durch einen Notar oder SWL-Fachanwalt
C: elektronische QSL-Karten oder Logbuch-Upload
D: die BNetzA als unabhängige Stelle