Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsentation. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Sender
B: Relaisfunkstelle
C: Empfänger
D: Tongenerator
A: Auf die Bandbreite des HF-Vorverstärkers
B: Auf die Stabilität des VFO
C: Auf die Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen
D: Auf die Fähigkeit, starke Signale zu unterdrücken
A: Passband-Tuning verstellen
B: PTT betätigen
C: RIT-Einstellung ändern
D: Notchfilter einschalten
A: LSB ist eingestellt.
B: RIT ist aktiviert.
C: CW-Filter ist aktiviert.
D: USB ist eingestellt.
A: PTT
B: SSB
C: VOX
D: RIT
A: PTT ist unterbrochen.
B: Relaisablage ist aktiviert.
C: Squelch ist aktiviert.
D: VOX ist aktiviert.
A: RIT
B: Notchfilter
C: Squelch
D: VOX
A: Empfänger
B: Relaisfunkstelle
C: Sender
D: Antennenvorverstärker
A: 1 HF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 NF-Verstärker; 5 Mischer; 6 NF-Verstärker
B: 1 NF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 HF-Verstärker; 6 Filter
C: 1 HF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 NF-Verstärker; 6 Filter
D: 1 NF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 Mischer; 5 HF-Verstärker; 6 Mischer
A: Vorverstärker, Filter, NF-Verstärker, Antenne
B: Vorverstärker, Filter, Demodulator, NF-Verstärker
C: Oszillator, Mischer, Filter, Leistungsverstärker
D: NF-Verstärker, Filter, Leistungsverstärker, Antenne
Eine Amateurfunkanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und betrieben werden. Das gilt natürlich auch ganz besonders für Sender.
A: Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
B: Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.
C: Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.
D: Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.
A: Amplitudenspektrum
B: SWR-Meter
C: Wasserfalldiagramm
D: Power-Meter
Aktuell ist die Anlage 1 der AFuV hier zu finden.
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A:
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A:
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A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A:
B:
C:
D:
A: Maximal
B: Maximal
C: Maximal
D: Maximal
A:
B:
C:
D:
A: Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
B: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern.
C: Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
D: Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
A: Ich verwende einen geeigneten Abschlusswiderstand (Dummy Load).
B: Ich führe die Abstimmarbeiten auf einer sogenannten ISM-Frequenz aus.
C: Ich sende nur mit halber Sendeleistung.
D: Ich versuche unnötige Modulation zu vermeiden.
A: Durch die absorbierte Leistung kann das Netzteil des Senders überlastet werden.
B: Das Stehwellenmessgerät könnte beschädigt werden.
C: Durch die reflektierte Welle könnte die Senderendstufe beschädigt werden.
D: Durch die fehlende Last wird die Versorgungsspannung hochgeregelt, was zu Überspannungen führen kann.
A: Wenn die Übertragungsbedingungen keine weitreichenden Verbindungen zulassen
B: Wenn es kurzzeitig erfolgt, z. B. zum Abstimmen
C: Sofern die Sendeleistung auf unter
D: Sofern es sich um ein digitales Signal handelt
A: die Selbsterregung maximiert wird.
B: die Oberwellenabschirmung minimiert wird.
C: parasitäre Schwingungen vorhanden sind.
D: er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft.
A: alle Oberschwingungen durchlassen.
B: den gewünschten Frequenzbereich sperren.
C: die Abstrahlung aller Nebenaussendungen zulassen.
D: den gewünschten Frequenzbereich durchlassen.
A: Unerwünschte Aussendungen sind auf
B: Unerwünschte Aussendungen sind nicht zulässig.
C: Unerwünschte Aussendungen sind auf
D: Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Funkwellen von
Elektrische Schwingungen gelangen in andere Leitungen
Einhalten der Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
A: Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.
B: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.
C: Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.
D: Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.
Funkamateur darf Störfestigkeit der eigenen Geräte selbst bestimmen. Die Abweichung vom EMVG ist ein Privileg.
A: Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
B: Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
C: Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
D: Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.
A: Der Funkamateur darf von den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
B: Amateurfunkstellen sind hinsichtlich ihrer Störfestigkeit anderen Betriebsmitteln gleichgestellt.
C: Amateurfunkstellen müssen elektromagnetische Störungen durch andere Betriebsmittel hinnehmen, selbst wenn diese nicht den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.
D: Der Funkamateur muss seine Amateurfunkstelle im Abstand von 2 Jahren einer Störfestigkeitsprüfung durch die BNetzA unterziehen lassen.
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Schutz vor Störungen in beide Richtungen
A: gut abgeschirmt werden.
B: eine besonders abgeschirmte Masseleitung erhalten.
C: nur kapazitive Auskopplungen enthalten.
D: in Kunststoff eingehüllt werden.
A: über das Stromversorgungsnetz geerdet sein.
B: durch Kunststoffabdeckungen geschützt sein.
C: nicht geerdet sein.
D: möglichst gut geschirmt sein.
A: sollten alle Einrichtungen mit einer guten HF-Erdung versehen werden.
B: sollte der Sender mit der Abwasserleitung im Haus verbunden werden.
C: sollte der Sender mit der Wasserleitung im Haus verbunden werden.
D: sollten alle hochohmigen Erdverbindungen entfernt werden.
A: Sie bieten an, das örtlich zuständige Hauptzollamt zu benachrichtigen.
B: Sie bieten höflich an, die erforderlichen Prüfungen in die Wege zu leiten.
C: Er sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
D: Er sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
A: Sie empfehlen dem Nachbarn höflich, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.
B: Der Nachbar sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
C: Sie benachrichtigen ihren Amateurfunkverband.
D: Der Nachbar sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
A: Er schaltet am Transceiver Passband-Tuning ein.
B: Er macht ausschließlich Split-Betrieb.
C: Er kann die Sendeleistung vorläufig reduzieren.
D: Er macht ausschließlich DX-Betrieb.
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
A: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
B: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
C: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
D: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
A: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
B: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
C: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
D: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
A: Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann
B: Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle
C: Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG
D: Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten
A: Die BNetzA hat diesbezüglich keine Befugnisse.
B: Zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens
C: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.
D: Zum sofortigen Widerruf der Zulassung zum Amateurfunkdienst
Häufige Ursachen
A: Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur telefonisch oder per E-Mail informieren.
B: Das Intruder Monitoring eines Amateurfunkverbandes informieren.
C: Den Empfangsbetrieb sofort einstellen und z. B. auf Sendebetrieb umstellen.
D: Störquellen im eigenen Haushalt suchen, z. B. Steckernetzteile, LED-Lampen, Computer und Bildschirme.
A: Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.
B: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).
C: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.
D: Er muss Störungen nicht hinnehmen.
A: Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle.
B: Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail.
C: Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand.
D: Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail.