Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsention. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten lässt sich mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu lassen sich auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des Foliensatzes. Das hilft, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefüht hat, sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man das Vollbild wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit der Präsenationsansicht gesynct.
A: Sender
B: Relaisfunkstelle
C: Tongenerator
D: Empfänger
A: Auf die Fähigkeit, schwache Signale zu empfangen
B: Auf die Fähigkeit, starke Signale zu unterdrücken
C: Auf die Bandbreite des HF-Vorverstärkers
D: Auf die Stabilität des VFO
A: Passband-Tuning verstellen
B: Notchfilter einschalten
C: RIT-Einstellung ändern
D: PTT betätigen
A: USB ist eingestellt.
B: CW-Filter ist aktiviert.
C: LSB ist eingestellt.
D: RIT ist aktiviert.
A: RIT
B: PTT
C: VOX
D: SSB
A: PTT ist unterbrochen.
B: Relaisablage ist aktiviert.
C: VOX ist aktiviert.
D: Squelch ist aktiviert.
A: RIT
B: VOX
C: Squelch
D: Notchfilter
A: Sender
B: Relaisfunkstelle
C: Empfänger
D: Antennenvorverstärker
A: 1 NF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 HF-Verstärker; 6 Filter
B: 1 HF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 NF-Verstärker; 5 Mischer; 6 NF-Verstärker
C: 1 NF-Verstärker; 2 Filter; 3 HF-Oszillator; 4 Mischer; 5 HF-Verstärker; 6 Mischer
D: 1 HF-Verstärker; 2 Mischer; 3 HF-Oszillator; 4 Filter; 5 NF-Verstärker; 6 Filter
A: Vorverstärker, Filter, Demodulator, NF-Verstärker
B: Vorverstärker, Filter, NF-Verstärker, Antenne
C: NF-Verstärker, Filter, Leistungsverstärker, Antenne
D: Oszillator, Mischer, Filter, Leistungsverstärker
Eine Amateurfunkanlage muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und betrieben werden. Das gilt natürlich auch ganz besonders für Sender.
A: Alle für den Sendebetrieb notwendigen Geräte müssen über ein CE-Zeichen verfügen.
B: Sie ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzurichten und zu unterhalten.
C: Das Sendesignal muss über ein Koaxialkabel der Antenne zugeführt werden.
D: Sie darf bauartbedingt keine höhere Leistung erzeugen, als der Besitzer verwenden darf.
A: Power-Meter
B: Wasserfalldiagramm
C: SWR-Meter
D: Amplitudenspektrum
Aktuell ist die Anlage 1 der AFuV hier zu finden.
A: Maximal 100 W PEP
B: Maximal 75 W PEP
C: Maximal 10 W PEP
D: Maximal 750 W PEP
A: Maximal 10 W PEP für beide Klassen
B: Maximal 150 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
C: Maximal 750 W PEP für beide Klassen
D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
A: 150 W PEP
B: 100 W PEP
C: 75 W PEP
D: 750 W PEP
A: 75 W PEP
B: 750 W PEP
C: 150 W PEP
D: 250 W PEP
A: 150 W PEP
B: 75 W PEP
C: 250 W PEP
D: 750 W PEP
A: 250 W PEP
B: 150 W PEP
C: 750 W PEP
D: 75 W PEP
A: Maximal 100 W PEP für Klasse A und maximal 10 W PEP für Klasse E
B: Maximal 750 W PEP für Klasse A und maximal 100 W PEP für Klasse E
C: Maximal 200 W PEP für beide Klassen
D: Maximal 100 W PEP für beide Klassen
A: Maximal 10 W PEP für beide Klassen
B: Maximal 100 W PEP für Klasse A und 50 W PEP für Klasse E
C: Maximal 750 W PEP für beide Klassen
D: Maximal 750 W PEP für Klasse A und 75 W PEP für Klasse E
A: 75 W PEP
B: 100 W PEP
C: 750 W PEP
D: 150 W PEP
A: Maximal 5 W PEP
B: Maximal 100 W PEP
C: Maximal 1 W PEP
D: Maximal 75 W PEP
A: 250 W PEP
B: 750 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz
C: 100 W PEP
D: 75 W PEP, jedoch nur maximal 5 W EIRP im Teilbereich 1247 bis 1263 MHz
A: Es darf nur mit halber Sendeleistung gesendet werden.
B: Das Sendergehäuse darf nicht geöffnet werden.
C: Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein freies Abstrahlen von Signalen wirkungsvoll verhindern.
D: Das Antennenkabel muss fest angeschlossen sein.
A: Ich verwende einen geeigneten Abschlusswiderstand (Dummy Load).
B: Ich führe die Abstimmarbeiten auf einer sogenannten ISM-Frequenz aus.
C: Ich versuche unnötige Modulation zu vermeiden.
D: Ich sende nur mit halber Sendeleistung.
A: Durch die reflektierte Welle könnte die Senderendstufe beschädigt werden.
B: Durch die absorbierte Leistung kann das Netzteil des Senders überlastet werden.
C: Das Stehwellenmessgerät könnte beschädigt werden.
D: Durch die fehlende Last wird die Versorgungsspannung hochgeregelt, was zu Überspannungen führen kann.
A: Wenn die Übertragungsbedingungen keine weitreichenden Verbindungen zulassen
B: Sofern die Sendeleistung auf unter 1 W reduziert wird
C: Sofern es sich um ein digitales Signal handelt
D: Wenn es kurzzeitig erfolgt, z. B. zum Abstimmen
A: er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft.
B: parasitäre Schwingungen vorhanden sind.
C: die Selbsterregung maximiert wird.
D: die Oberwellenabschirmung minimiert wird.
A: alle Oberschwingungen durchlassen.
B: die Abstrahlung aller Nebenaussendungen zulassen.
C: den gewünschten Frequenzbereich durchlassen.
D: den gewünschten Frequenzbereich sperren.
A: Unerwünschte Aussendungen sind auf 60 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.
B: Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
C: Unerwünschte Aussendungen sind nicht zulässig.
D: Unerwünschte Aussendungen sind auf 40 dB bezogen auf das Nutzsignal zu beschränken.
Funkwellen von
Elektrische Schwingungen gelangen in andere Leitungen
Einhalten der Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
A: Der Funkamateur benötigt für seine Amateurfunkstelle eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung der BNetzA.
B: Die Amateurfunkstelle muss von einem zertifizierten Elektromeister auf die Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft werden. Das Abnahmeprotokoll ist für die BNetzA bereitzuhalten.
C: Die Amateurfunkstelle darf nur aus baumustergeprüften Funkgeräten bestehen, die den Anforderungen des Gesetzes über Funkanlagen (FuAG) entsprechen.
D: Der Funkamateur muss die Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) einhalten.
Funkamateur darf Störfestigkeit der eigenen Geräte selbst bestimmen. Die Abweichung vom EMVG ist ein Privileg.
A: Ja, er kann den Grad der Störfestigkeit seiner Geräte selbst bestimmen.
B: Ja, aber nur in Richtung Verbesserung der Störfestigkeit
C: Nein, die Störfestigkeit ist vorgegeben und muss eingehalten werden.
D: Nein, selbstgebaute Amateurfunkgeräte müssen im Bezug auf Störfestigkeit kommerziell hergestellten Geräten entsprechen.
A: Amateurfunkstellen müssen elektromagnetische Störungen durch andere Betriebsmittel hinnehmen, selbst wenn diese nicht den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) entsprechen.
B: Der Funkamateur muss seine Amateurfunkstelle im Abstand von 2 Jahren einer Störfestigkeitsprüfung durch die BNetzA unterziehen lassen.
C: Der Funkamateur darf von den grundlegenden Anforderungen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen und kann den Grad der Störfestigkeit seiner Amateurfunkstelle selbst bestimmen.
D: Amateurfunkstellen sind hinsichtlich ihrer Störfestigkeit anderen Betriebsmitteln gleichgestellt.
Zur Einhaltung der vorgeschriebenen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Schutz vor Störungen in beide Richtungen
A: nur kapazitive Auskopplungen enthalten.
B: in Kunststoff eingehüllt werden.
C: eine besonders abgeschirmte Masseleitung erhalten.
D: gut abgeschirmt werden.
A: durch Kunststoffabdeckungen geschützt sein.
B: nicht geerdet sein.
C: über das Stromversorgungsnetz geerdet sein.
D: möglichst gut geschirmt sein.
A: sollten alle Einrichtungen mit einer guten HF-Erdung versehen werden.
B: sollte der Sender mit der Wasserleitung im Haus verbunden werden.
C: sollte der Sender mit der Abwasserleitung im Haus verbunden werden.
D: sollten alle hochohmigen Erdverbindungen entfernt werden.
A: Sie bieten an, das örtlich zuständige Hauptzollamt zu benachrichtigen.
B: Er sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
C: Er sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
D: Sie bieten höflich an, die erforderlichen Prüfungen in die Wege zu leiten.
A: Der Nachbar sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie hierfür nicht zuständig sind.
B: Sie empfehlen dem Nachbarn höflich, sich an die Bundesnetzagentur zur Prüfung der Störungsursache zu wenden.
C: Der Nachbar sollte höflich darauf hingewiesen werden, dass es an seiner eigenen Einrichtung liegt.
D: Sie benachrichtigen ihren Amateurfunkverband.
A: Er macht ausschließlich DX-Betrieb.
B: Er schaltet am Transceiver Passband-Tuning ein.
C: Er macht ausschließlich Split-Betrieb.
D: Er kann die Sendeleistung vorläufig reduzieren.
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
A: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
B: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
C: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
D: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
A: Er hat seine Sendeleistung so einzurichten, dass der Empfang nicht mehr beeinträchtigt wird.
B: Er kann seine Sendeleistung uneingeschränkt erhöhen.
C: Er hat den Betrieb seiner Amateurfunkstelle einzustellen.
D: Er kann seinen Funkbetrieb fortsetzen.
A: Mit der Durchführung behördlicher Maßnahmen nach dem AFuG, wobei dem Funkamateur die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entzogen werden kann
B: Mit behördlichen Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten
C: Mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Betriebsverbot und Bußgeld auf der Grundlage des AFuG
D: Mit einer gebührenpflichtigen Betriebseinschränkung oder einem vollständigen Betriebsverbot für seine Amateurfunkstelle
A: Die BNetzA kann Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten veranlassen.
B: Zum sofortigen Widerruf der Zulassung zum Amateurfunkdienst
C: Zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens
D: Die BNetzA hat diesbezüglich keine Befugnisse.
Häufige Ursachen
A: Störquellen im eigenen Haushalt suchen, z. B. Steckernetzteile, LED-Lampen, Computer und Bildschirme.
B: Die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur telefonisch oder per E-Mail informieren.
C: Das Intruder Monitoring eines Amateurfunkverbandes informieren.
D: Den Empfangsbetrieb sofort einstellen und z. B. auf Sendebetrieb umstellen.
A: Er muss Störungen nicht hinnehmen.
B: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn das störende Gerät von erheblicher Bedeutung für den Betreiber ist (z. B. von einer Alarmanlage).
C: Er muss die Störungen in jedem Fall hinnehmen.
D: Er muss die Störungen grundsätzlich hinnehmen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) oder des Funkanlagengesetzes (FuAG) genügen.
A: Ich fertige ein Protokoll mit Zeitpunkt und Art der Störungen an und benenne die vermutete Quelle.
B: Ich sammele die Kontaktdaten aller Nachbarn und melde diese per E-Mail.
C: Ich dränge auf ein schnelles Ausrücken des Prüf- und Messdienstes und frage regelmäßig telefonisch nach dem Stand.
D: Ich sende bei jedem einzelnen Auftreten der Störung eine E-Mail.