Verstöße und Folgen (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Wo es Regeln gibt, da gibt es meist auch Strafen, wenn diese nicht beachtet werden. Verstöße gegen das AFuG oder die AFuV werden aber nicht immer gleich mit Bußgeldern belegt. Viel härter trifft es manche Funkamateure, wenn ihnen Betriebseinschränkungen auferlegt werden oder gar ein Betriebsverbot ausgesprochen wird.

Bei fortgesetzten Verstößen gegen das AFuG und die AFuV kann sogar die Zulassung für den Amateurfunkdienst widerrufen werden. Dies ist die schärfste Waffe der BNetzA. Der Betroffene kann sich weiter Funkamateur nennen, vom Amateurfunkbetrieb ist er aber ausgeschlossen. So erklärt sich auch, warum es neben dem Amateurfunkzeugnis noch eine Zulassung gibt. Eine Aberkennung des Amateurfunkzeugnisses ist nicht vorgesehen. Wer einmal die Amateurfunkprüfung bestanden hat, ist und bleibt Funkamateur.

VC122: Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV ...
VC123: Was hat ein Funkamateur mit zugeteiltem Rufzeichen zu erwarten, wenn er fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstößt?

Die folgenden drei Handlungen werden vom § 9 des AFuG als Ordnungswidrigkeiten festgelegt:

  • Betrieb ohne Zulassung und damit ohne Rufzeichen
  • geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen
  • Nachrichtenübermittlung für und an Dritte

Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet.

VC124: Welche der folgenden Handlungen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und können mit Bußgeldern von bis zu 5000 bzw. 10000 Euro geahndet werden?
VC125: Was hat ein Funkamateur zu erwarten, der seine Amateurfunkstelle ordnungswidrig betreibt?

Bei der folgenden Frage muss man genau aufpassen! Mehrere der möglichen Antworten sind Handlungen, die ordnungswidrig sind. Aber nur eine ist es – wie in der Fragestellung verlangt – aufgrund des TKG.

Für uns Funkamateure ist der wichtigste Punkt im TKG die Frequenzzuteilung. Bei den Bußgeldvorschriften ist aufgeführt, dass eine Person ordnungswidrig handelt, die ohne Frequenzzuteilung eine Frequenz nutzt. Wenn ein Funkamateur mit seiner Amateurfunkanlage außerhalb der zugeteilten Amateurfunkbänder sendet, dann nutzt er diese Frequenz ohne Zuteilung und begeht eine Ordnungswidrigkeit.

VE103: Welcher der nachfolgend genannten Tatbestände ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG)?