Zulassung

Wenn man jetzt diesen Kurs abgeschlossen und die Prüfung zum Funkamateur bestanden hat, dann erhält man ein Amateurfunkzeugnis und darf sich Funkamateur nennen. Darf man damit dann eine Amateurfunkstelle betreiben? Eindeutig nein! Man braucht zusätzlich noch eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Erst mit der Zulassung wird das persönliche Rufzeichen zugeteilt.

Der folgende Alt-Text wurde noch nicht geprüft: Kurzfassung: Ein Yaesu-Kurzwellen-Transceiver mit aktivem Spektrumdisplay steht auf einem Schreibtisch, davor liegt ein geöffnetes, blaues CEPT-Amateurfunkdokument mit Stempel und Unterschrift.

Detaillierte Beschreibung: Im oberen Bildbereich dominiert die Front eines YAESU-Funkgeräts; auf dem farbigen Display sind rechts groß die Frequenz 14.209.000 und die Betriebsart USB (VFO-A) eingeblendet, darunter VFO-B mit 28.585.000 und LSB sowie die Angabe SPAN 100 kHz. Ein Spektrum-/Wasserfalldiagramm zeigt mehrere schmale, vertikale Signalspuren in Blau und Grün vor dunklem Hintergrund; am unteren Displayrand ist eine Frequenzskala um 14,208–14,209 MHz erkennbar. Links oben befindet sich eine S-Meter/ALC-Anzeige (S1 bis S9, +20 bis +60 dB). Unter dem Display stehen Tastenbezeichnungen wie CURSOR, 3DSS, MULTI, EXPAND, SPAN und SPEED. Links am Gerät sind Tasten mit Aufdruck TUNE, VOX/MOX und PHONES sowie eine Mikrofonbuchse zu sehen; rechts befinden sich Tasten/Regler mit Bezeichnungen NB, DNR und AF-G/RF/SQL. Vor dem Gerät liegt auf einer Holzoberfläche ein aufgeklapptes, hellblau gemustertes CEPT-Amateurfunkdokument mit mehrsprachigem Text; auf der rechten Seite ist ein runder Amtsstempel mit Datum 21.02.2018 und Ortsangabe Dortmund sowie eine Unterschrift sichtbar, darunter ein großes, zickzackförmiges Linienfeld.
Abbildung N-14.5.1: Die Zulassungsurkunde

VC106: Was ist neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung unbedingt erforderlich, damit Sie eine Amateurfunkstelle betreiben dürfen?

Wenn man die Gelegenheit hatte, Amateurfunkmagazine zu lesen, sind einem vielleicht schon Meldungen aufgefallen wie „Simon (14) und Sophie (11) haben am 8. Februar erfolgreich ihre Prüfung bei der Bundesnetzagentur Dortmund bestanden“. Unser Amateurfunkgesetz kennt nämlich kein Mindestalter für Funkamateure. Im § 4 des AFuG heißt es dazu: „Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auf Antrag zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen.“

VC108: Ist nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) für die Erteilung einer Amateurfunkzulassung ein Mindestalter erforderlich?

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