Antennensicherheit und Haftung

Eine Empfangsantenne kann aus einem kurzen Draht im Zimmer bestehen oder als größere Außenanlage aufgebaut sein. Sobald eine Antenne im Freien montiert wird, müssen mechanische Sicherheit, Abstände und örtliche Vorschriften beachtet werden.

  • Antennen und Masten müssen Wind und Wetter standhalten.
  • Zu Freileitungen und anderen Energieleitungen ist ein großer Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Für Blitzschutz und Potentialausgleich ist fachkundiger Rat (z. B. durch eine Blitzschutzfachkraft) erforderlich.
  • Wege, Nachbargrundstücke und öffentliche Flächen dürfen nicht gefährdet werden.
  • Miet-, Bau- und Denkmalschutzrecht müssen beachtet werden.

Eine herabfallende Antenne oder die Annäherung an eine Stromleitung kann lebensgefährlich sein. Außenantennen nie allein und nie bei Gewitter auf- oder abbauen.

Für Schäden gegenüber Dritten haftet grundsätzlich der Betreiber der Antennenanlage. Das gilt auch dann, wenn die Anlage nur zum Empfang genutzt wird.

Mitglieder des DARC haben automatisch eine Haftpflichtversicherung für von ihnen betriebene Antennenanlagen, sofern sie vorschriftsmäßig aufgebaut sind. Die Versicherungsleistung ist bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Für den Einstieg ist eine kleine, sicher montierte Empfangsantenne besser als eine große improvisierte Konstruktion. Der örtliche DARC-Ortsverband kann bei Planung und Aufbau helfen.

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VE707: Wer haftet für Schäden gegenüber Dritten, die durch die Antennenanlage einer Amateurfunkstelle entstehen können?

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