Beantragung und QSL-Vermittlung

Der Antrag auf ein DE-Kennzeichen wird mit dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt. Bei einer DE-Prüfung bestätigt die Prüfungskommission das Ergebnis. Eine Kopie der Prüfungsunterlagen oder einer Amateurfunkgenehmigung wird nur auf besondere Anforderung beigefügt.

Für eine zügige Bearbeitung sind insbesondere wichtig:

  • vollständiger Name in der gewünschten Schreibweise
  • DARC- oder VFDB-Mitgliedsnummer
  • Ortsverband und DOK
  • gegebenenfalls gewünschte Suffixkombination
  • Bestätigung der erfüllten Voraussetzung

Die in den aktuellen DARC-Regularien genannte Antragsgebühr beträgt 5 Euro. Da Gebühren, Kontodaten und Zuständigkeiten geändert werden können, werden sie vor dem Antrag auf der aktuellen DARC-SWL-Seite oder beim Ortsverbandsvorsitzenden geprüft.

Nach Erhalt der Urkunde sollte das neue DE-Kennzeichen dem Ortsverbandsvorsitzenden und dem QSL-Manager des Ortsverbandes mitgeteilt werden. Nur so können eingehende QSL-Karten zuverlässig zugeordnet werden. Auch Änderungen von Anschrift oder Ortsverband werden der DARC-Geschäftsstelle zeitnah gemeldet.

Lehrgänge können die Anträge nach Absprache mit der Vergabestelle gesammelt vorbereiten. Dann lassen sich die Urkunden häufig gemeinsam überreichen.

Die QSL-Vermittlung verbindet die örtlichen QSL-Manager mit den Vermittlungsbüros anderer Amateurfunkverbände. Karten werden nach Präfixen vorsortiert; Rückantworten aus dem Ausland brauchen deshalb Geduld.


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