Amateurfunkdienst (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Funkdienste (Services) sind in den Radio Regulations (RR) international definiert. Dazu zählt zum Beispiel der Seefunk (Maritime Service), der Rundfunk (Broadcasting Service), aber auch der Amateurfunk (Amateur Service). Funkanwendungen mit Allgemeinzuteilung (CB-Funk, WLAN etc.) können auch international geregelt sein, sie sind aber kein Funkdienst nach den Radio Regulations (RR) der ITU.

VA101: In welchem internationalen Regelwerk ist der Begriff „Amateurfunkdienst“ definiert?

Da auch der Amateurfunk ein offizieller Funkdienst ist, beinhaltet er sinn- und verantwortungsvolle Aufgaben. Das Spektrum geht von der Ausbildung, über technische Studien, bis zu der Kommunikation von Funkamateuren untereinander. Der letzte Punkt sollte nicht unterschätzt werden. Unsere Funkverbindungen fördern die Völkerverständigung. Auch der Amateurfunk über Satelliten unterscheidet sich beim Zweck nicht vom übrigen Amateurfunk.

VA102: Wozu dient der Amateurfunkdienst nach der Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (RR)?
VA103: Wozu dient der Amateurfunkdienst über Satelliten nach der Begriffsbestimmung in den Radio Regulations (RR)?

Als kleine Aufgabe vergleichen wir die vorstehende, internationale Definition des Amateurfunks mit der entsprechenden Passage im § 2 Absatz 2 des Amateurfunkgesetzes (AFuG):

„Im Sinne dieses Gesetzes ist (der) Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste, ...“

Man kann gut erkennen, dass sich die Definitionen für den Amateurfunk in den RR und im AFuG im Kern nicht unterscheiden. Es schadet nicht, die Stelle im AFuG nachzulesen, denn es ist immer gut, den Gesetzestext im Original zu kennen.

VC102: Im Sinne des Amateurfunkgesetzes ist der Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der ...