Amateurfunkstelle (Klasse N)

Es ist natürlich auch geregelt, was eigentlich genau als Amateurfunkstelle bezeichnet wird. Dazu schauen wir uns aber zuerst an, wie der Begriff Funkstelle international definiert wird. Die Radio Regulations (RR) legen fest, dass eine Funkstelle nicht nur aus dem Empfänger und dem Sender an einem Ort besteht, sondern auch jede Zusatzeinrichtung dazugehört, die zum Betrieb erforderlich ist.

VA201: Wie ist die Funkstelle in den Radio Regulations (RR) sinngemäß definiert?

Die allgemeine Definition einer Funkstelle der Radio Regulations (RR) gilt auch für Amateurfunkstellen. Die Radio Regulations legen daher die Amateurfunkstelle ganz einfach als „eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes“ fest.

VA202: Wie ist die „Amateurfunkstelle“ in den Radio Regulations (RR) definiert? Eine Amateurfunkstelle ist ...

Für die nationale Definition der Amateurfunkstelle vergleichen wir wieder das Amateurfunkgesetz (AFuG), und zwar § 2 Absatz 3:

„Im Sinne dieses Gesetzes ist ... eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.“

Die Definion einer Amateurfunkstelle ist uns bereits bei den Radio Regulations (RR) begegnet. Auch hier gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede zu unserem Amateurfunkgesetz (AFuG). Eine Amateurfunkstelle besteht aus einer oder mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen. Die Funkstelle muss auf mindestens einer Amateurfunkfrequenz betrieben werden können.

VC103: Nach dem Amateurfunkgesetz (AFuG) ist eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus ...

Bemerkenswerterweise wird an keiner Stelle im deutschen Amateurfunkrecht auf den Inhalt von Aussendungen eingegangen. Hier unterstellt der Gesetzgeber einen verantwortungsvollen Umgang der Funkamateure untereinander. International sieht das allerdings anders aus: Nach den Radio Regulations (RR) soll der Inhalt bei internationalen Verbindungen auf Amateurfunkthemen und Bemerkungen persönlicher Art beschränkt werden. Diese Vorgabe wurde nicht in das deutsche Recht übernommen. Für unsere Funkpartner in anderen Staaten kann es aber sehr wohl entsprechende nationale Vorschriften geben. Dies müssen wir beachten.

Es muss auch stets klar sein, dass der Inhalt einer Funkverbindung von jedem mitgehört werden kann und darf. Alle Äußerungen sind öffentlich gesprochene Worte. Daher sollte man sich bewusst ausdrücken und stets fair und höflich bleiben. Im Gegensatz dazu ist das nicht öffentlich gesprochene Wort besonders geschützt, worauf wir noch eingehen werden.

VA302: Was ist in den Radio Regulations (RR) hinsichtlich des Amateurfunkverkehrs festgelegt?