Änderung beim Namen oder bei der Anschrift sind nachträglich, also nachdem die Änderung vollzogen wurde, der BNetzA mitzuteilen – aber dann unverzüglich. Damit die BNetzA einen jederzeit per Post erreichen kann, muss die Behörde stets die aktuelle Anschrift kennen.
VD113: Innerhalb welcher Frist muss der Inhaber einer Amateurfunkzulassung eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift bei der BNetzA schriftlich oder elektronisch anzeigen, auch wenn er keine Amateurfunkstelle besitzt, errichtet oder betreibt?
Wenn man sich nicht sicher ist, ob man den Namen eines deutschen Funkpartners richtig verstanden hat, kann man auf der Internetseite der BNetzA nach dem Rufzeichen suchen. Dort bekommt man neben dem Rufzeichen den Namen angezeigt. Ebenfalls wird die Anschrift angezeigt, sofern der Funkamateur keinen Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt hat. Dieselben Informationen finden sich auch in der Rufzeichenliste, die als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann.
Als kleine Aufgabe kann man nach einem bekannten Rufzeichen in beiden Quellen suchen: