Potentialausgleich (Klasse N)

Zur Vermeidung von Gefährdungen durch elektrischen Schlag sollten die Metallgehäuse aller Geräte einer Amateurfunkstelle, z. B. Transceiver, Netzteil und Anpassgerät, jeweils über kurze Leitungen zusammengeführt und mit der Haupterdungsschiene des Gebäudes verbunden sein. Bei vielen Geräten findet man dafür auf der Rückseite einen spezieller Schraubanschluss. Diese Maßnahme dient dem Potentialausgleich und der Erdung und sollte ebenfalls nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.

Unter Potentialausgleich versteht man, dass keine gefährliche Berührungsspannung zwischen den einzelnen Geräten entstehen kann. Unter Erdung versteht man, dass z. B. aufgrund eines Defekts auftretende unerwünschte elektrische Ströme vom Gehäuse in die Erde abgeleitet werden können.

Abbildung 336: Schraubanschluss Ground (GND) am TRX

Wie der Potentialausgleich und die Erdung von Funkanlagen fachgerecht durchgeführt werden kann, beschreibt die Norm VDE 0855-300, die auch für Amateurfunk-Sendeanlagen anwendbar ist. Möchte man eine Antenne auf einem Gebäude anbringen, das über ein Blitzschutzsystem verfügt, dann kann man in der Norm VDE 0185-305 nachlesen, wie dies dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt werden kann.

Die Beschaffung von VDE-Normen ist recht teuer. Es kann sich daher anbieten, auf andere Quellen zurückzugreifen, in denen die Regelungen der Normen erläutert werden.

Arbeiten an einem Blitzschutzsystem sollten ausschließlich durch Blitzschutzfachkräfte vorgenommen werden, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen! Ebenfalls sollte der Anschluss von Potentialausgleich und Erdung nur vorgenommen werden, wenn man genau weiß, was man tut. Im Zweifel sollte man sich von einem erfahreneren Funkamateur oder einer Elektrofachkraft helfen lassen.

VE604: Unter welchen Bedingungen ist die Norm VDE 0855-300 für den Potentialausgleich und die Erdung von Funkanlagen bzw. die Normenreihe VDE 0185-305 zum Blitzschutz heranzuziehen?