Frequenzzuteilung

Im Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das Prinzip verankert, dass jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung bedarf. Das kann eine Einzelzuteilung oder eine Allgemeinzuteilung sein. Eine Einzelzuteilung liegt beispielsweise vor, wenn Frequenzen einem Unternehmen für den Betriebsfunk zugeteilt werden. Eine Allgemeinzuteilung hingegen kann für die Allgemeinheit oder auch für einen bestimmten Personenkreis erfolgen, z. B. für Funkamateure. Die Zuteilungen sind im Frequenzplan der BNetzA dokumentiert.

Funkamateure dürfen Funkbetrieb daher nur auf für sie zugeteilten Frequenzen durchführen. Auch wenn die Frequenzbereiche international vereinbart werden, sind ausschließlich die nationalen Bestimmungen maßgebend, die sich jedoch an den internationalen Vereinbarungen orientieren.

VE102: Bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung?
VD701: Darf ein Funkamateur in Deutschland alle in den Radio Regulations (RR) für den Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereiche benutzen?
VC110: Was gilt für Funkamateure hinsichtlich der Frequenznutzung? Ein Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle ...

Die Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst in Deutschland sind in der Anlage 1 der Verordnung über den Amateurfunk (AFuV) geregelt. Ein Funkamateur darf nur auf den seiner Zeugnisklasse zugeteilten Frequenzen senden.

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Eine tabellarische Übersicht zeigt Amateurfunk-Frequenzbereiche von kHz bis GHz mit Status (primär/sekundär), erlaubten Maximalleistungen je Lizenzklasse (A, E, N), optionaler Satellitennutzung, Bandbreite und Verweisen auf zusätzliche Nutzungsbestimmungen.

Detaillierte Beschreibung:
- Überschrift: „A Tabellarische Übersicht“. Darunter eine große Tabelle mit 9 Spalten und 35 nummerierten Zeilen (Lfd. Nr. 1–35).
- Spaltenköpfe (von links nach rechts): „Lfd. Nr.“, „Frequenzbereiche“, „Status¹“, „AFu über Satellit“, „Maximale Leistung² … Klasse A“, „… Klasse E“, „… Klasse N“, „Bandbreite“, „Zusätzliche Nutzungsbestimmungen gemäß B“.
- Inhaltliche Struktur: Jede Zeile nennt einen Frequenzbereich (von 135,7–137,8 kHz bis 275 GHz), den Status „P“ (primär) oder „S“ (sekundär), teils Einträge zur Satellitennutzung (meist leer), die maximal zulässige Sendeleistung je Klasse (Formate PEP/ERP/EIRP), optional Bandbreite (meist leer), sowie Ziffern in der letzten Spalte als Verweise.
- Sichtbare Beispiele:
  - Nr. 1: 135,7–137,8 kHz, Status S, Leistung 1 W ERP (Klasse A; E/N leer).
  - Nr. 2: 472–479 kHz, Status S, 1 W ERP (Klasse A; E/N leer).
  - Nr. 3: 1 810–1 850 kHz, Status P, 750 W PEP (A), 100 W PEP (E).
  - Nr. 4: 1 850–1 890 kHz, Status S, 75 W PEP (A), 75 W PEP (E).
  - Nr. 7: 5 351,5–5 366,5 kHz, Status S, 15 W EIRP (A).
  - Nr. 12–15 (u. a. 14–30 MHz): vielfach 750 W PEP für Klasse A; E teils 100 W PEP; N meist leer.
  - Nr. 17: 144–146 MHz, Status P, 750 W PEP (A), 75 W PEP (E), 10 W EIRP (N).
  - Nr. 18: 430–440 MHz, Status P, 750 W PEP (A), 75 W PEP (E), 10 W EIRP (N).
  - Höhere Mikrowellenbänder (z. B. 47 GHz, 76 GHz, 122 GHz, 134–141 GHz, 241–248 GHz, 248–250 GHz): durchgehend 75 W PEP (A) und 5 W PEP (E); N leer.
  - Letzte Zeile Nr. 35: 275 GHz–, Einträge weitgehend „–“.
  - In der Spalte „Zusätzliche Nutzungsbestimmungen gemäß B“ stehen je Zeile Zahlenkombinationen (z. B. „1 2 10“, „3“, „13 17“), die auf weitere Regeln verweisen.
- Fußnoten unter der Tabelle:
  - ¹ Erklärung der Statuskürzel: P = Amateurfunkdienst ist primärer Funkdienst, S = sekundärer Funkdienst; Verordnungs- und BGBl‑Hinweise; Anmerkung, dass mit „P“ gekennzeichnete Bereiche auch anderen primären Funkdiensten zugewiesen sein können.
  - ² Definitionen der Leistungsangaben: PEP = Spitzenleistung, ERP = effektive Strahlungsleistung, EIRP = gleichwertige isotrope Strahlungsleistung.
Abbildung NEA-2.12.1: Tabellarische Übersicht, Anlage 1, AFuV

Neben den Frequenzbereichen enthält die Anlage auch ausführliche Nutzungsbestimmungen, die von jedem Funkamateur einzuhalten sind. Darüber hinaus gibt es Verfügungen und Mitteilungen. Diese ergänzen die Anlage 1 und sind ebenso bindend. Sie werden bei Bedarf von der BNetzA im sogenannten Amtsblatt auf der Website der Behörde veröffentlicht.

VD101: Wo kann der Funkamateur nachschlagen, welche Frequenzbereiche er entsprechend seiner Zeugnisklasse in Deutschland nutzen darf?
VD702: Wo sind die für den Amateurfunkdienst in Deutschland ausgewiesenen Frequenzbereiche und die zugehörigen ausführlichen Nutzungsbedingungen zu finden?

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