Logbuch (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Mit einem Logbuch hat man die Möglichkeit, seine Funkaktivitäten zu dokumentieren. Ein Logbuch kann man entweder elektronisch oder auch handschriftlich führen. Ähnlich wie bei einem Logbuch auf dem Schiff oder in einem Flugzeug kann man so alle wichtigen Informationen zu den Funkverbindungen festhalten, die man getätigt hat. Seltener wird das Logbuch auch als Stationstagebuch bezeichnet.

Folgende Daten werden üblicherweise in einem Logbuch für jede Funkverbindung festgehalten:

  • Rufzeichen der Gegenstation
  • Frequenz oder Band
  • Datum und Uhrzeit
  • Übertragungsverfahren (z. B. SSB, FT8, RTTY, ...)
  • Vergebener und erhaltener Rapport
  • Verwendete Sendeleistung
  • Bemerkungen (z.B. Name des QSO-Partners oder eigene verwendete Station)

Viele Funkamateure führen freiwillig ein Logbuch. Es kann aber auch dazu kommen, dass man eine Aufforderung der Bundesnetzagentur erhält, die einen verpflichtet, ein Logbuch zu führen, beispielsweise um Störungsursachen zu ermitteln oder frequenztechnische Fragen zu klären.

BG101: Was verstehen Funkamateure unter einem Logbuch?
VD109: Wann muss der Funkamateur Angaben über den Betrieb seiner Amateurfunkstelle schriftlich festhalten, z. B. als Logbuch?
VD108: Zu welchen Zwecken kann die Bundesnetzagentur schriftliche Nachweise über den Funkbetrieb verlangen?

Wenn die Logbuchführung angeordnet wurde, dann ist darauf zu achten, das Logbuch so zu führen, dass es auch wirklich später einsehbar ist, und zwar unabhängig davon, wie das Logbuch geführt wird. Das ist vor allem auch dann zu beachten, wenn man die Art und Weise der Logbuchführung ändert.

Wechselt man beispielsweise von einem handschriftlich auf Papier geführten Logbuch zu einem elektronisch per Computer geführtem Logbuch, dann muss man das alte Papier-Logbuch trotzdem aufheben. Genauso andersherum: Wechselt man vom Computer auf Papier, muss der Computer mit der entsprechenden Software weiter vorgehalten werden oder das Logbuch muss ausgedruckt werden. Entsprechend ist auch beim Wechsel der Logbuch-Software zu verfahren. Die alte Software muss weiter verfügbar sein oder das bestehende Logbuch muss in die neue Software übertragen werden.

Praxis-Tipp: Mit dem ADIF-Dateiformat ist es leicht möglich eine Logdatei von einer Logbuch-Software auf eine andere zu übertragen. Genauso kann man so ein Logbuch von einem Computer auf einen anderen überspielen.

BG102: Was ist bei der Erstellung eines „Computer-Logbuchs“ bei angeordneter Logbuchführung zu beachten?
BG103: Was ist bei angeordneter Logbuchführung bei einem Wechsel der „Logbuchsoftware“ zu berücksichtigen?

Zeiten sollten im Logbuch immer in der koordinierten Weltzeit eingetragen werden, die meist als UTC (von Universal Time Coordinated) bezeichnet wird. Das dient dazu, dass die Uhrzeit bei Funkverbindungen über unterschiedliche Zeitzonen hinweg nicht umgerechnet werden muss. Wenn es beispielsweise in Berlin 8:00 Uhr Ortszeit ist, dann ist es in New York erst 2:00 Uhr Ortszeit. Für beide ist es aber 07:00 UTC. Mit der UTC ist überall auf der Welt immer die gleiche Zeit.

Im Jahre 1972 wurde die UTC als universelle und weltweit einheitliche Uhrzeit eingeführt.

Wie unsere Ortszeit in UTC umgerechnet wird, hängt davon ab, ob gerade Sommerzeit ist. Während der Winterzeit gilt bei uns die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Um diese in UTC umzurechnen, muss man eine Stunde abziehen. Wenn im Sommer die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) verwendet wird, müssen jedoch 2 Stunden abgezogen werden.

Ein Beispiel: In Berlin ist es ist 9:00 MEZ. Um dies in UTC umzurechnen, muss eine Stunde abgezogen werden. Es ist also 08:00 UTC. Wenn es jedoch 9:00 MESZ in Berlin ist, dann müssen zwei Stunden abgezogen werden. Es ist dann also 7:00 UTC. Um andersherum die UTC in Ortszeit umzurechnen, muss man eine Stunde (MEZ) bzw. zwei Stunden (MESZ) dazuzählen.