Klubstationen (Klasse N)

Abbildung 39: Die Klubstation DL0AO des DARC-Ortsverbands Amberg

In der Regel wird eine Amateurfunkstation nur von einer Person betrieben. Manche Funkamateure betreiben aber auch gemeinsam eine Station, die dann als Klubstation bezeichnet wird. Neben den personengebundenem Rufzeichen gibt es für solche Gruppen von mindestens drei Funkamateuren spezielle Rufzeichen zur gemeinschaftlichen Nutzung an einer Klubstation (siehe Tabelle 11).

VD117: Wie ist der Begriff „? Klubstation“ nach dem Wortlaut der Amateurfunkverordnung (AFuV) definiert?
Rufzeichen Klasse
DAØAA DAØZZZ A
DAØA DA3Z A
DBØA DD9Z A
DFØA DH9Z A
DJØA DM9Z A
DFØAA DFØZZZ A
DKØAA DKØZZZ A
DLØAA DLØZZZ A
DNØA DNØZ E
DNØAA DNØZZZ E
DOØA DO9Z E
DP3A DP9Z A
DQØA DR9Z A
Tabelle 11: Rufzeichen für Klubstationen

Die folgenden Fragen können wieder mit Hilfe des Rufzeichenplans beantwortet werden:

BD101: Sie hören die Station DA0ABC. Um welche Art von Amateurfunkstelle handelt es sich? Es handelt sich um eine ...
BD103: Sie hören in einem Contest die Station DL0XK. Um welche Art von Amateurfunkstelle handelt es sich? Es handelt sich um eine Amateurfunkstelle ...

Um ein Rufzeichen für eine Klubstation zu beantragen, muss die Gruppe eine Person als Stationsverantwortlichen benennen, die selber Funkamateur mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ist. Der Stationsverantwortliche wird Inhaber des Rufzeichens, das auf fünf Jahre befristet zugeteilt wird. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Das Rufzeichen für die Klubstation darf erst verwendet werden, wenn die Zuteilung erfolgt ist.

VD401: Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
VD402: Welche Voraussetzung muss für die Erteilung eines Rufzeichens für den Betrieb einer Klubstation erfüllt sein?
VD403: Ab wann darf ein Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Klubstation betreiben?

Eine Klubstation darf von jedem Funkamateur genutzt werden, der über eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst verfügt. Die Benutzung ist auch nicht auf Mitglieder der Gruppe beschränkt.

VD404: Was ist nötig, damit ein Funkamateur das Rufzeichen einer Klubstation mitbenutzen darf?
VD405: Darf ein Funkamateur mit Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nach den Bestimmungen der Amateurfunkverordnung (AFuV) mit dem Rufzeichen der Klubstation Funkbetrieb durchführen, auch wenn er nicht Mitglied der betreibenden Gruppe ist?

Ein Funkamateur mit der Zeugnisklasse N oder E darf auch an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb machen, jedoch nur im Rahmen seiner Berechtigung. Umgekehrt darf ein Funkamateur mit Zeugnisklasse A an einer Klubstation der Klasse E oder N nur die jeweils für die Klasse E bzw. N zugelassenen Leistungen und Bänder verwenden. Das gleiche gilt entsprechend für alle anderen Kombinationen, so wie in der Tabelle 12 dargestellt.

Station N Station E Station A
Funkamateur N N N N
Funkamateur E N E E
Funkamateur A N E A
Tabelle 12: Darstellung, im Rahmen welcher Klasse Funkbetrieb durchgeführt werden darf, wenn sich Klasse des Funkamateurs und Klasse der Klubstation unterscheiden

Hier zwei Beispiele anhand des 40 m-Bands, das nur Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A nutzen dürfen:

  • Der Funkamateur der Klasse E darf die Klubstation der Klasse A nutzen, aber nicht das 40 m-Band, da dieses für die Klasse E nicht freigegeben ist.
  • Der Funkamateur der Klasse A darf die Klubstation der Klasse E nutzen, aber dort nicht das 40 m-Band, da dieses, wie bereits erwähnt, nicht für die Klasse E zugelassen ist.

Zusammenfassend gesagt: Die niedrigste Klasse gibt die maximale Berechtigung vor.

VD406: Sie nutzen ein Klubstationsrufzeichen und verfügen über eine andere Amateurfunkzeugnis-Klasse als die Zuteilung der Klubstation. In welchen Frequenzbereichen und mit welchen Leistungen dürfen Sie senden? Entsprechend des Berechtigungsumfangs ...
VD407: Welche der genannten Funkamateure dürfen an einer Klubstation der Klasse A Funkbetrieb im 40 m-Amateurfunkband durchführen?

Bei Veranstaltungen oder ähnlichem kann eine Klubstation auch kurzzeitig an anderen Standorten betrieben werden. Eine Meldung an die BNetzA ist bei einer kurzzeitigen Änderung des Standortes nicht erforderlich.

VD408: Welche Aussage ist hinsichtlich der Standortänderung einer Klubstation zutreffend?