Standortbescheinigung (Klasse N)

Möchte ein Funkamateur das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder nicht selbst durchführen, kann er dies – wie jeder andere Betreiber einer Sendeanlage – durch die Bundesnetzagentur durchführen lassen. Dazu muss eine sogenannte „Standortbescheinigung“ beantragt werden.

Die Erstellung der Standortbescheinigung ist auch für Funkamateure immer kostenpflichtig. Außerdem muss der Funkamateur alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnungen bereitstellen. Dazu gehören ein Lageplan, eine Bauzeichnung mit dem Montageort der Antennen und Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen.

VC121: Kann der Funkamateur laut Amateurfunkgesetz (AFuG) eine Standortbescheinigung erhalten?

Aber auch die Bundesnetzagentur kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Standortbescheinigung für eine ortsfeste Amateurfunkstelle verlangen. Dies gilt immer dann, wenn sich am vorgesehenen Standort bereits eine andere ortsfeste Funkanlage befindet, wie z. B. eine Sendeanlage für das Mobilfunknetz, und insgesamt eine Strahlungsleistung von 10 W EIRP oder höher erreicht wird.

VE519: Kann die Bundesnetzagentur für den Betrieb einer ortsfesten Amateurfunkstelle eine Standortbescheinigung fordern?
VE518: Sie wollen eine Amateurfunkstelle an einem Standort errichten, an dem sich bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden. Welche Besonderheit müssen Sie in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern beachten?