Wie wir bereits beim Sender gelernt haben, erzeugen sowohl Mischer als auch Verstärker unerwünschte Frequenzanteile. Gelangen solche unerwünschten Frequenzanteile an die Antenne, werden sie von dieser abgestrahlt. Dann spricht man von unerwünschten Aussendungen.
Die Frequenzen dieser unerwünschten Aussendungen liegen oft außerhalb der Amateurfunkbänder. Sie können stattdessen beispielsweise in Frequenzbereichen des Flugfunks oder des kommerziellen Rundfunks liegen.
Damit wir weder andere Funkdienste noch unsere Nachbarn beim Rundfunkempfang stören, sollte ein Sender immer so betrieben werden, dass er keine unerwünschten Aussendungen hervorruft. Dies kann beispielsweise durch ein Bandpassfilter erreicht werden, das nur den gewünschten Frequenzbereich durchlässt, während es alle Frequenzen darüber und darunter sperrt.
Da die tatsächlich verfügbaren Filter nicht perfekt sind, lassen sich unerwünschte Aussendungen damit nicht vollständig vermeiden. In der Praxis sind unerwünschten Aussendungen daher auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Auch wenn das Amateurfunkgesetz nur allgemein verlangt, dass unerwünschte Aussendungen auf das geringstmögliche Maß zu beschränken sind, gibt es andere gesetzliche Regelungen, die konkrete Grenzwerte nennen.