Ausgangsleistung

Im vorherigen Kapitel haben wir bereits gelernt, dass für Funkamateure der Klasse N die Strahlungsleistung begrenzt ist, die eine Sendeantenne abgeben darf. Für die Klassen E und A hingegen ist auf den allermeisten Bändern nicht die Strahlungsleistung beschränkt, dafür aber die Senderausgangsleistung. Nur für einige wenige Frequenzbereiche gilt auch für die Klasse A eine Begrenzung der Strahlungsleistung.

Die Senderausgangsleistung ist die Leistung, die ein Funkgerät am Antennenausgang abgibt, bevor Zusatzgeräte durchlaufen werden, wie z. B. ein externes SWR-Meter oder Anpassgeräte. Sie wird als sogenannte peak envelope power (PEP) angegeben. Für die Klasse N ist abweichend nicht die Senderausgangsleistung, sondern die tatsächlich von der Antenne abgegebene Strahlungsleistungs maßgeblich. Wir werden darauf in einem späteren Kapitel zurückkommen, wenn wir uns im Zusammenhang mit dem Personenschutz die Strahlungsleistung von Antennen besprechen. Viele Funkgeräte verfügen über ein Power-Meter, das die aktuelle Senderausgangsleistung anzeigt. Es ist beispielsweise mit „P“ oder „PO“ oder „PWR“ beschriftet.

Um die peak envelope power (PEP) zu ermitteln, misst man – vereinfacht gesagt – am Senderausgang die durchschnittliche Leistung jeder einzelnen Periode der Hochfrequenzschwingung und verwendet dann den höchsten gemessenen Wert. In der Fachsprache nennt man dies die „effektive Wirkleistung am Ausgang einer Sendeendstufe während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve“. Der selten verwendete deutsche Begriff für PEP ist Hüllkurvenspitzenleistung.

NF102: Die Darstellung zeigt das Display eines Transceivers. Wie wird die Anzeige 2 im Sendebetrieb bezeichnet?
1) Kurzbeschreibung: Bedien- und Anzeigefeld eines Funkgeräts mit großer Frequenzanzeige „144.315.0“, mehreren Balkenanzeigen mit Skalen sowie einer Spektrums- und Wasserfall-Darstellung; Elemente sind mit ① bis ④ markiert.

2) Ausführliche Beschreibung: Oben links stehen große Sieben-Segment-Ziffern „144.315.0“, rechts daneben „USB“ und darunter „TX“. Oben rechts ist ein Lautsprechersymbol über einem horizontalen Balken mit der Beschriftung „0“ links und „100“ rechts; der Balken ist zu etwa vier Fünfteln dunkelgrau gefüllt. Links darunter befindet sich ein langer horizontaler Balken mit Skala. Oberhalb stehen die Werte „1 3 5 7 9 +20 +40“, unterhalb des Balkens steht eine zweite Skala „1 5 10 15 20“. Der Balken ist von links bis zur Markierung „9“ dunkelgrau gefüllt, der Rest ist weiß. Links am unteren Skalenbalken zeigt ein Pfeil mit der runden Kennzeichnung „②“ auf den Balken. Rechts daneben ist ein weiterer horizontaler Balken mit den Markierungen „1 2 3 ∞“. Dieser Balken ist von links bis zu einem Wert von ca. 1,3 dunkelgrau gefüllt, der Rest ist weiß. Ein Pfeil mit der runden Kennzeichnung „①“ zeigt auf den Balken. Durch die Mitte der Abbildung führt eine horizontale Trennlinie. Im Feld darunter ist in der Mitte ein grau unterlegtes Spektrum mit schwarzer Kurve zu sehen: links der Mitte steigt die Kurve steil zu einem Spitzenwert an und fällt danach unruhig ab. Rechts im mittleren Feld steht die runde Kennzeichnung „③“. Im unteren Feld erscheint eine Wasserfall-Darstellung: dunkler Hintergrund, in der Mitte ein sehr heller, schmaler vertikaler Streifen; links davon eine schmale, vertikal gestrichelte Linie; rechts davon ein vertikal angeordnetes Linienmuster. Links unten steht die runde Kennzeichnung „④“.

Die zulässige Senderausgangsleistung unterscheidet sich je nach Klasse und Frequenzbereich. Sie ist in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung festgelegt, die als Hilfsmittel bei der Prüfung vorliegt.

1) Kurzbeschreibung: Ausschnitt aus einer Tabelle mit Amateurfunkfrequenzen und zulässigen Sendeleistungen; in Zeile 3 blaue Markierung „1810–1850 kHz“ und „100 W PEP“ unter „Klasse E“.

2) Ausführliche Beschreibung: Die Tabelle mit der Überschrift „A Tabellarische Übersicht“ ist ein Ausschnitt aus einer Gesamttabelle mit den Nutzungsbedingungen für Funkamateure in Deutschland. Die Tabelle hat die sichtbaren Spalten „Lfd. Nr.“, „Frequenzbereiche“, „Status“, „AFu über Satellit“ sowie eine breite Kopfzeile „Maximale Leistung für Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst mit Berechtigungsumfang der“ mit den Unterspalten „Klasse A“, „Klasse E“ und „Klasse N“. Drei blaue Ellipsen heben den Frequenzbereich „1810–1850 kHz“ in Zeile 3, die Spaltenüberschrift „Klasse E“ und den dazugehörigen Tabellenwert „100 W PEP“ unter „Klasse E“ hervor.
Abbildung N-9.6.1: Ausschnitt aus der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung

Um die zulässige Sendeleistung aus der Anlage 1 zu ermitteln, sucht man zunächst anhand der Spalte „Frequenzbereiche“ die richtige Zeile heraus. Dann kann man in der Spalte „Maximale Leistung“ den Wert für die drei Klassen ablesen. Findet sich für eine Klasse kein Eintrag, darf diese Klasse den Frequenzbereich nicht verwenden.

Wir empfehlen, die folgenden Fragen anhand der Anlage 1 zu beantworten, um Übung beim Ablesen der richtigen Werte zu bekommen.

VD727: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im Frequenzbereich 1810 bis 1850 kHz?
VD729: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?
VD728: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?
VD730: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 bis 10,15 MHz?
VD731: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14,000 bis 14,350 MHz und 18,068 bis 18,168 MHz?
VD732: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 24,890 bis 24,990 MHz?
VD733: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 28,000 bis 29,700 MHz?
VD734: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz?

Für den Frequenzbereich von $\qtyrange{1240}{1300}{\mega\hertz}$ gelten zusätzliche Regelungen, die nicht direkt in der Tabelle stehen. In der rechten Spalte „Zusätzliche Nutzungsbestimmungen gemäß B“ kennzeichnen Zahlen ergänzende Angaben, die unter der Tabelle stehen. Für die folgende Frage ist der Punkt 11 zu beachten.

VD735: Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 bis 1300 MHz?
VD736: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
VD737: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse E in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?

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