Ausgangsleistung (Klasse N)

Im vorherigen Kapitel haben wir bereits gelernt, dass für Funkamateure der Klasse N die Strahlungsleistung begrenzt ist, die eine Sendeantenne abgeben darf. Für die Klassen E und A hingegen ist auf den allermeisten Bändern nicht die Strahlungsleistung beschränkt, dafür aber die Senderausgangsleistung. Nur für einige wenige Frequenzbereiche gilt auch für die Klasse A eine Begrenzung der Strahlungsleistung.

Die Senderausgangsleistung ist die Leistung, die ein Funkgerät am Antennenausgang abgibt, bevor Zusatzgeräte durchlaufen werden, wie z. B. ein externes SWR-Meter oder Anpassgeräte. Sie wird als sogenannte peak envelope power (PEP) angegeben. Viele Funkgeräte verfügen über ein Power-Meter, das die aktuelle Senderausgangsleistung anzeigt. Es ist beispielsweise mit „P“ oder „PO“ oder „PWR“ beschriftet.

Um die peak envelope power (PEP) zu ermitteln, misst man – vereinfacht gesagt – am Senderausgang die durchschnittliche Leistung jeder einzelnen Periode der Hochfrequenzschwingung und verwendet dann den höchsten gemessenen Wert. In der Fachsprache nennt man dies die „effektive Wirkleistung am Ausgang einer Sendeendstufe während einer Periode der Hochfrequenzschwingung bei der höchsten Spitze der Modulationshüllkurve“. Der selten verwendete deutsche Begriff für PEP ist Hüllkurvenspitzenleistung.

NF102: Die Darstellung zeigt das Display eines Transceivers. Wie wird die Anzeige 2 im Sendebetrieb bezeichnet?

Die zulässige Senderausgangsleistung unterscheidet sich je nach Klasse und Frequenzbereich. Sie ist in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung festgelegt, die als Hilfsmittel bei der Prüfung vorliegt.

Abbildung 101: Ausschnitt aus der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung

Um die zulässige Sendeleistung aus der Anlage 1 zu ermitteln, sucht man zunächst anhand der Spalte „Frequenzbereiche“ die richtige Zeile heraus. Dann kann man in der Spalte „Maximale Leistung“ den Wert für die drei Klassen ablesen. Findet sich für eine Klasse kein Eintrag, darf diese Klasse den Frequenzbereich nicht verwenden.

Wir empfehlen, die folgenden Fragen anhand der Anlage 1 zu beantworten, um Übung beim Ablesen der richtigen Werte zu bekommen.

VD727: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klasse E im Frequenzbereich 1810 bis 1850 kHz?
VD729: Was gilt für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?
VD728: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 3,5 bis 3,8 MHz?
VD730: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 10,1 bis 10,15 MHz?
VD731: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 14,000 bis 14,350 MHz und 18,068 bis 18,168 MHz?
VD732: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 24,890 bis 24,990 MHz?
VD733: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klassen A und E in den Frequenzbereichen 21,000 bis 21,450 MHz und 28,000 bis 29,700 MHz?
VD734: Welche Leistungsgrenzen gelten für die Rufzeicheninhaber der Klasse A und E in den Frequenzbereichen 144 bis 146 MHz und 430 bis 440 MHz?

Für den Frequenzbereich von 1240 bis 1300 MHz gelten zusätzliche Regelungen, die nicht direkt in der Tabelle stehen. In der rechten Spalte „Zusätzliche Nutzungsbestimmungen gemäß B“ kennzeichnen Zahlen ergänzende Angaben, die unter der Tabelle stehen. Für die folgende Frage ist der Punkt 11 zu beachten.

VD735: Wie hoch ist die maximal zulässige Sendeleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A im Frequenzbereich 1240 bis 1300 MHz?
VD736: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse A in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?
VD737: Wie hoch ist die maximal zulässige Senderausgangsleistung für Rufzeicheninhaber der Klasse E in den Amateurfunkbändern zwischen 1300 MHz und 250 GHz?