Wie wir gelernt haben, hängt die belegte Sendebandbreite von der Modulationsart und bei FM auch noch vom Hub ab. Für die verschiedenen Amateurfunkbänder sind jeweils maximal zulässige Bandbreiten festgelegt. Diese findet man in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung, aus der wir auch schon die Bandgrenzen entnommen haben. Diese Bandbreiten dürfen nicht überschritten werden. Jeder Funkamateur ist selbst für die Einhaltung verantwortlich.
Frequenzbereiche
Status
zus. Nutzungsbedingungen
135,7 bis 137,8 kHz
S
1 2 10
472 bis 479 kHz
S
1
3500 bis 3800 kHz
P
3
28 bis 29,7 MHz
P
4 13
144 bis 146 MHz
P
6 13
430 bis 440 MHz
P
7 13
Tabelle 21: Auszug AfuV Anlage 1
Die Zahlen bei den zusätzlichen Nutzungsbedingungen in der oben genannten Tabelle bedeuten (die nicht wiedergegebenen Zahlen sind für die Bandbreite unerheblich):
1 Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Amateurfunk-Aussendung: 800 Hz.
3 Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Amateurfunk-Aussendung: 2,7 kHz.
6 Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Amateurfunk-Aussendung: 40 kHz.
7 Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Amateurfunk-Aussendung: 2 MHz; bei amplitudenmodulierten Fernsehaussendungen: 7 MHz.
Die folgenden Fragen lassen sich alle mit Hilfe der Fußnoten in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung lösen, die – wie schon erwähnt – während der Prüfung als Hilfsmittel zur Verfügung steht. Wir empfehlen, sich vor der Prüfung mit der Anlage vertraut zu machen!
VD738: In welchen Amateurfunkfrequenzbereichen beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 800 Hz?
VD739: In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2,7 kHz?
VD740: In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 7 kHz?
VD741: In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 40 kHz?
VD742: In welchem der folgenden Amateurfunkfrequenzbereiche beträgt die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung 2 MHz bzw. für amplitudenmodulierte Fernsehaussendungen 7 MHz?
Besonders aufpassen muss man bei Sendungen in der Nähe der Grenzen der Amateurfunkbänder. Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein FM-Signal belegt eine Bandbreite von 15 kHz, und wir stellen den Sender auf die untere Bandgrenze des 70cm-Bandes ein, also auf 430 MHz. Das Sendesignal befindet sich um die Trägerfrequenz herum, also jeweils 7,5 kHz unterhalb und oberhalb. Es würde sich also von 429,9925 bis 430,0075 MHz erstrecken. Da das Signal somit zur Hälfte außerhalb des Bandes wäre, dürfen wir nicht auf PTT drücken! Wir müssen also bei FM, aber auch bei AM, immer mindestens einen Abstand von der halben belegten Bandbreite zur Bandgrenze hin einhalten.
Bei SSB verhält es sich an der Bandgrenze ein wenig anders. Hier ist das Signal nur auf einer Seite der (unterdrückten) Trägerfrequenz zu finden. Bei LSB ist das Signal vollständig unterhalb der Trägerfrequenz, bei USB ist es vollständig oberhalb der Trägerfrequenz. Wenn man also beispielsweise als Sendefrequenz die obere Bandgrenze einstellt, dann dürfte man mit LSB durchaus senden, da das gesamte Signal innerhalb des Bandes bleibt. Mit USB dürfte man dort allerdings nicht senden, da das gesamte Signal außerhalb des Bandes wäre.
NE305: Die gesamte Bandbreite einer FM-Übertragung beträgt 15 kHz. Wie weit muss die am Transceiver eingestellte Sendefrequenz von einer Bandgrenze mindestens entfernt sein, damit die Aussendung innerhalb des Bandes bleibt?