Elektromagnetische Verträglichkeit (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Aber nicht nur von Antennen abgestrahlte, unerwünschte Aussendungen können Störungen verursachen. Auch der Transceiver selber oder dessen Zuleitungen können hochfrequente Schwingungen als Funkwellen abstrahlen. Es kann auch dazu kommen, dass elektrische Schwingungen in das Stromnetz gelangen. Dadurch können – selbst wenn die Antenne weit weg ist – elektronische Geräte gestört werden, die sich in der Nähe eines Transceivers befinden oder in der Nachbarschaft am Stromnetz angeschlossen sind.

Grundsätzlich kann so jede Art von elektronischem Gerät gestört werden. Mögliche Folgen sind beispielsweise:

  • Geräusche aus Lautsprechern
  • Vorübergehender Ausfall von Internetzugang oder WLAN
  • Schwierigkeiten beim Radio- oder Fernsehempfang
  • Fehler in der Steuerung von Heizungen

Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) legt zur Vermeidung solcher Störungen bestimmte Schutzanforderungen zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit fest, die von allen technischen Geräten eingehalten werden müssen. Einerseits wird verlangt, dass kein Gerät so starke Störungen erzeugen darf, dass andere Geräte nicht mehr funktionieren. Andererseits verlangt das Gesetz, dass alle Geräte eine gewisse Störfestigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass sie unempfindlich gegenüber zu erwartenden elektromagnetischen Störungen seien müssen.

Diese Schutzanforderungen sind grundsätzlich auch von Amateurfunkstationen einzuhalten. Das Amateurfunkgesetz gibt Funkamateuren allerdings das Privileg, beim zweiten Aspekt, also der Störfestigkeit einer Amateurfunkanlage, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und selber festzulegen, wie störfest die Anlage sein soll.

VC118: Was muss ein Funkamateur beim Betrieb seiner Amateurfunkstelle in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit beachten?
VC120: Darf der Funkamateur bei Selbstbaugeräten von den grundlegenden Anforderungen zur Störfestigkeit im Sinne des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) abweichen?
VC119: Was gilt hinsichtlich der Störfestigkeit der Amateurfunkstelle nach dem Wortlaut des Amateurfunkgesetzes (AFuG)?

Zu den wichtigsten Maßnahmen für die vorgeschriebene elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gehören das Abschirmen und Erden von allen Geräten und Geräteteilen, in denen hochfrequente Schwingungen auftreten. Diese Maßnahmen können in beide Richtungen wirken: Einerseits schützen sie vor Störungen durch andere Geräte und andererseits können sie vermeiden, dass andere Geräte gestört werden.

NK101: In Bezug auf EMV sollten HF-Stufen ...
NJ101: Alle Geräte, die HF-Ströme übertragen, sollten ...
NK102: Um eine Amateurfunkstelle in Bezug auf EMV zu optimieren, ...