Gewerbliche Nutzung (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Der Amateurfunk darf nicht wirtschaftlich genutzt werden. Es ist also beispielsweise unzulässig, gegen Geld die Nutzung des Amateurfunks anzubieten oder den Amateurfunk für Absprachen in einem Unternehmen zu benutzen, z. B. als Taxi-Funk.

VC114: Darf die Amateurfunkstelle zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken betrieben werden? Eine Amateurfunkstelle darf ...
VC115: Zu welchem Zweck darf eine Amateurfunkstelle laut Amateurfunkgesetz (AFuG) nicht betrieben werden?