Notfunk (Klasse N)

Funkamateure dürfen in Not- und Katastrophenfällen durch Übermittlung von Nachrichten für und an Dritte bei der Bewältigung der Notlage unterstützen.

Bei Empfang eines Notrufs sollte man sich konzentrieren und alle aufgenommenen Informationen notieren. Folgende Grundregeln sollten bei der Behandlung von Notrufen stets beachtet werden:

  • Wer einen Notruf hört, bleibt auf Empfang und schreibt alles mit!
  • Nur auf Sendung gehen, wenn man helfen kann und den Funkverkehr nicht stört!
  • Die Frequenz erst verlassen, wenn sicher ist, dass geholfen wird oder die Notlage beendet ist!
  • Anweisungen der notrufenden Station oder der Leitstation (wenn vorhanden) befolgen!
  • Meldungen vollständig und wörtlich an Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei weitermelden!

Es besteht Pflicht zur Hilfeleistung. Der § 323c des Strafgesetzbuchs stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die 5 W-Fragen können dabei helfen, alle wichtigen Informationen zu einem Notfall zu übermitteln:

  • Wo ist das Ereignis?
  • Wer meldet es?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Betroffene?
  • Warten auf Rückfragen!
BF104: Sie hören eine Notmeldung. Was tun Sie als Erstes?
BF105: Sie haben eine Notmeldung aufgenommen, die nach kurzer Zeit von einer Rettungsorganisation beantwortet wird. Wie verhalten Sie sich?
BF106: Sie haben eine Notmeldung aufgenommen. Keine andere Funkstelle reagiert und Sie könnten helfen. Wie verhalten Sie sich?
BF107: Sie haben eine Notmeldung beantwortet und die Polizei oder Rettungsleitstelle informiert. Welches Verhalten ist im Anschluss vorbildlich?

Das Notfunkreferat des DARC stellt Empfehlungen für die Organisation von Notfallkommunikation bereit und hält diese auf aktuellem Stand.

Jetzt Mitglied im DARC werden!

Für die folgende Frage erinnern wir uns noch einmal an die Umrechnung von mitteleuropäischer Sommerzeit in UTC. Es gilt: UTC = MESZ minus 2 Stunden. Entsprechend ist andersherum MESZ = UTC + 2 Stunden.

BF108: Sie haben am 16. August (Ortsdatum) um 20:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) von 9J2NG eine Notfunkmeldung aufgenommen und an eine Hilfeleistungsorganisation per Telefon weitergemeldet. Die Amateurfunkstelle 9J2NG hat Sie gebeten, um 23:00 Uhr UTC erneut mit ihr in Verbindung zu treten. Welcher Zeitpunkt ist dies in Deutschland?

Für den Funkverkehr eine Station des Flug- oder Seefunkdienstes gibt es die international festgelegten Notzeichen „Mayday“ und „SOS“. Weiterhin gibt es sogenannte Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen. Dazu gehören u. a. „PAN PAN“ und „SÉCURITÉ“.

Mit einem Notzeichen teilt eine Station des See- oder Flugfunkdienstes an Bord eines Schiffs oder Flugzeugs mit, dass es sich in Not befindet. Im Sprechfunk wird dafür „Mayday“ verwendet; in Telegrafie ist es „SOS“. Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen werden hingegen in weniger bedrohlichen Situationen verwendet.

Da alle diese Zeichen im Amateurfunk nicht verwendet werden dürfen, bietet es sich im Notfall an, andere einschlägige Begriffe, wie „Notfall“ oder „Emergency“ zu verwenden, um auf sich aufmerksam zu machen.

Der Gebrauch dieser Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitszeichen ist im Amateurfunk durch die Amateurfunkverordnung verboten. Das bedeutet aber nicht, dass keine Notrufe abgesetzt werden dürften. Es ist lediglich darauf zu achten, dabei beispielsweise nicht MAYDAY zu verwenden.

BF101: Wie heißen die internationalen Notzeichen außerhalb des Amateurfunks?
BF102: Dürfen Sie im Notfall SOS oder Mayday innerhalb des Amateurfunks gebrauchen?
VD105: Dürfen im Amateurfunkverkehr internationale Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen (z. B. MAYDAY, PAN PAN, SÉCURITÉ) ausgesendet werden?
BF103: Sie erreichen eine Unfallstelle. Der Ersthelfer bittet Sie, über Ihre mobile Amateurfunkstelle Hilfe zu holen, da das Mobiltelefonnetz nicht verfügbar ist. Wie verhalten Sie sich?

Die IARU hat für die ITU-Region 1 die folgenden Notfunkfrequenzen in den Bandplänen festgelegt, die bei Katastrophenfällen für den Funkbetrieb frei zu halten sind:

  • 3.760 kHz
  • 7.110 kHz
  • 14.300 kHz
  • 18.160 kHz
  • 21.360 kHz
BF109: Nach den Empfehlungen der International Amateur Radio Union (IARU) gibt es bei 3760, 7110, 14300, 18160 und 21360 kHz so genannte Aktivitätszentren für Notfunkverkehr. Was ist das Besondere an diesen Frequenzen? Sie sollen ...