Wenn man von einem anderen Standort als dem in der Zulassungsurkunde angegebenen Heimatstandort aus funkt, kann man freiwillig einen Rufzeichenzusatz verwenden. Im Ausbildungsfunkverkehr ist der entsprechende Zusatz verpflichtend, wenn das persönliche Rufzeichen des Ausbilders durch den Auszubildenden verwendet wird. In der Tabelle 12 sind die offiziellen Zusätze aufgelistet, die dafür an das Rufzeichen angehängt werden können. Andere Zusätze dürfen nicht verwendet werden.
Zusatz
Gesprochen
Bedeutung
am
aeronautisch mobil
An Bord eines Luftfahrzeugs, das sich im Flug befindet
mm
maritim mobil
An Bord eines Schiffs auf See
m
mobil
Von einem Landfahrzeug oder einem Schiff auf Binnengewässern aus
p
portabel
Zu Fuß unterwegs oder vorübergehend ortsfest
R
Remote
Remote-Betrieb
T
Trainee
Ausbildungsfunk
Tabelle 12: Mögliche Rufzeichenzusätze
Der Zusatz wird mit einem „/“ an ein Rufzeichen angehängt. Im Sprechfunk kann der Zusatz sofort nach dem Rufzeichen gesprochen werden oder mit dem Wort „Stroke“ an das Rufzeichen angehängt werden. In der Tabelle 13 finden sich Beispiele für die Schreib- und Sprechweise.
Schreibweise
Aussprache
DL1FLO/m
Delta Lima Eins Foxtrott Lima Oskar (Stroke) Mobil
DM4EAX/p
Delta Mike Vier Echo Alpha X-Ray (Stroke) Portabel
DL1ASN/mm
Delta Lima Eins Alpha Sierra November (Stroke) Maritim Mobil
DG2RON/am
Delta Golf Zwei Romeo Oscar November (Stroke) Aeronautisch Mobil
Tabelle 13: Sprechweise von Rufzeichenzusätzen, "Stroke" ist optional und kann weggelassen werden
Wenn man sich an Bord eines Luftfahrzeugs, also einem Flugzeug, Heißluftballon, Zeppelin o. ä., befindet und Funkbetrieb machen möchte, kann man an das eigene Rufzeichen den Zusatz /am (aeronautisch mobil) anhängen. Das Luftfahrzeug muss sich dabei komplett in der Luft befinden und darf keine Verbindung zum Boden haben, z. B. durch Halteleinen. Der Funkbetrieb muss vor Betriebsaufnahme vom Luftfahrzeugführer erlaubt, jedoch nicht von der BNetzA genehmigt werden.
BD201: Was bedeutet der Rufzeichenzusatz „/am“? Die Amateurfunkstelle ...
BD202: Welche Bedeutung hat das Rufzeichen VE8ZZ/am?
VE705: Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit Sie Amateurfunk an Bord eines Luftfahrzeugs betreiben dürfen?
Ähnliches wie beim Luftfahrzeug gilt auch bei Wasserfahrzeugen. Wenn man sich mit einem Motorboot, einer Segelyacht oder einem anderen Wasserfahrzeug auf dem Wasser außerhalb der 12-Meilen-Zone in internationalen Gewässern befindet, dann darf der Zusatz „/mm“ (maritim mobil) angehängt werden. Befindet man sich innerhalb der 12-Meilen-Zone oder auf Flüssen, Seen oder ähnlichen Binnengewässern, dann darf „/m“ (mobil) verwendet werden. Vor dem Sendebetrieb muss der Schiffsführer seine Zustimmung geben.
BD205: Was ist aus dem Rufzeichen DC4LW/mm hinsichtlich des Betriebsortes zu erkennen? Die deutsche Amateurfunkstelle DC4LW ...
VE706: Darf eine Amateurfunkstelle auch an Bord eines Schiffes, welches sich in internationalen Gewässern befindet, betrieben werden?
VD115: Ist für den Betrieb einer Amateurfunkstelle in einem Wasser- oder Luftfahrzeug eine Sondergenehmigung der Bundesnetzagentur erforderlich?
Befindet man sich in einem Landfahrzeug wie einem Auto oder einem Zug, kann „/m“ für mobil verwendet werden. Das Gleiche gilt auch an Bord eines Schiffs, das auf einem Binnengewässer fährt.
BD203: Ein Rufzeichen mit dem Zusatz „/m“ kann bei einer Amateurfunkstelle bedeuten, dass sie ...
BD204: Ein Rufzeichen mit dem Zusatz „/m“ kann bei einer Amateurfunkstelle bedeuten, dass sie ...
Baut man seine Station vorübergehend an einem Standort auf, welcher nicht in der Zuteilungsurkunde eingetragen ist, beispielsweise bei einer Amateurfunkaktivität in der Natur, so kann dem Rufzeichen ein „/p“ (Stroke Portabel) angefügt werden. Das Gleiche gilt auch, wenn man sich mit einem tragbaren Funkgerät bewegt.
BD206: Was bedeutet der Rufzeichenzusatz „/p“? Es bedeutet, dass die Amateurfunkstelle ...
BD207: Muss beim Betrieb einer tragbaren oder vorübergehend ortsfest betriebenen Amateurfunkstelle in Deutschland dem Rufzeichen der Zusatz „/p“ hinzugefügt werden?
Betrieb an einer Remote-Station kann durch „/R“ bzw. „/Remote“ gekennzeichnet werden.
BD208: Welcher Rufzeichenzusatz kann verwendet werden, um „Remote-Betrieb“ zu kennzeichnen?
Nur der Zusatz „/T“ bzw. „/Trainee“ muss verpflichtend verwendet werden. Alle anderen Zusätze stellen eine freiwillige Information dar und können weggelassen werden.