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Funkamateure sind gesetzlich dazu verpflichtet bestimmte Grenzwerte hinsichtlich Leistungen ihrer Funkanlage einzuhalten. Hierbei ist insbesondere die Betrachtung der Senderausgangsleistung und unerwünschter Aussendungen des Senders von Bedeutung. In vielen Amateurfunkbändern, die dem Amateurfunk als Primär zugewiesen sind, gilt eine maximale Senderausgangsleistung (PEP, Peak-Envelope-Power) als Grenzwert.
Die Messung von unerwünschten Aussendungen eines Senders erfolgt immer am Senderausgang unter Einbeziehung des gegebenenfalls verwendeten Stehwellenmessgerätes, weiterer Anpassgeräte und ggf. verwendeten Tiefpassfilters.
Hierdurch wird sichergestellt, dass nur die unerwünschten Aussendungen gemessen werden, die auch die Antenne erreichen können.
EJ209: Wie erfolgt die Messung der Leistungen, die zu unerwünschten Aussendungen führen?
Die Messung der Ausgangsleistung eines Senders erfolgt jedoch immer direkt am Senderausgang, ohne dass Zusatzgeräte, Filter oder Kabel durchlaufen werden. Um die Ausgangsleistung eines SSB-Senders zu messen, muss dieser mit einer Modulation beaufschlagt werden. Dies kann beispielsweise eine Ein- oder Zweitonaussteuerung sein. Wichtig ist, dass die Modulation durch einen amplitudenkonstanten Einton oder Zweiton-Träger erfolgt. Sprachaussteuerung ist hierbei ungeeignet, da die Ausgangsleistung in diesem Fall variiert. Gemessen werden soll die maximale Hüllkurvenleistung (PEP), welche die Spitzenleistung des Senders bei maximaler Aussteuerung darstellt. Diese sog. PEP ist auch für die in den gesetzlichen Anforderungen zugrunde gelegten Leistungsgrenzen oft zu berücksichtigen.
EF401: Die Ausgangsleistung eines Senders ist die unmittelbar nach ...
EF402: Wie und wo wird die Ausgangsleistung eines SSB-Senders gemessen? Die maximale Hüllkurvenleistung (PEP) wird gemessen...