Momentaner Spitzenwert (in $\unit{\kilo\volt\per\meter}$ über $\unit{\hertz}$, vgl. Abbildung NE-20.9.1)
6-Minuten-Intervalle (in $\unit{\volt\per\meter}$ über $\unit{\mega\hertz}$, vgl. Abbildung NE-20.9.2)
Gepulste Felder (Wird aus den ersten beiden und frequenzabhängigen Faktoren berechnet, vgl. Abbildung NE-20.9.3)
Abbildung NE-20.9.1: Visualisierung der Grenzwerte der 26. BImSchV, Tabelle 1a, Momentaner SpitzenwertAbbildung NE-20.9.2: Visualisierung der Grenzwerte der 26. BImSchV, Tabelle 1b, 6-Minuten-IntervalleAbbildung NE-20.9.3: Visualisierung der Grenzwerte der 26. BImSchV, Anhang 3, Gepulste Felder
Da nicht ständig gesendet wird, verwenden wir in der Regel den quadratischen Mittelwert der Feldstärke ($\unit{\volt\per\meter}$), gemittelt über einen Zeitraum von 6 Minuten. Ein wichtiger Wert hierbei ist $\qty{28}{\volt\per\meter}$, der für den Bereich von $\qtyrange{10}{400}{\mega\hertz}$, also eine Vielzahl von Amateurfunkbändern gültig ist und in einigen folgenden Prüfungsfragen zum Personenschutz vorkommt.
Die Grenzwerte müssen für die Prüfung nicht auswendig gelernt werden und werden in der Prüfung immer in der Frage genannt.
EK102: Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke für die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) zu betrachten?
Eine Ausnahme sind hierbei aktive Körperhilfen (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Cochlea-Implantate), da hier in bestimmten Fällen die maximalen Momentanwerte angenommen werden müssen.
EK103: Zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in bestimmten Fällen auch Grenzwerte für aktive Körperhilfen einzuhalten. Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke hierbei zu betrachten?