Fernbediente und automatische Stationen (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Normalerweise muss ein Funkamateur seine Funkstation besetzt betreiben. „Besetzt“ bedeutet, dass die Aussendungen nur unter Aufsicht erfolgen dürfen. Die Aufsicht erfolgt entweder unmittelbar an der Sendeanlage oder bei einer Remote-Station auch mittelbar, z. B. über das Internet.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine Station unbesetzt zu betreiben, als sogenannte fernbediente oder automatische Station. Darunter versteht man eine Station, die ohne Aufsicht läuft. Meist handelt es sich dabei um sogenannte Relaisfunkstellen oder um Baken:

  • Eine Relaisfunkstelle ermöglicht Funkverbindungen zwischen Funkamateuren, die sich nicht direkt erreichen können. Dazu sendet die Relaisfunkstelle alles, was sie auf einer Frequenz empfängt, wieder auf einer anderen aus.
  • Eine Bake hingegen sendet nur und immer wieder das gleiche in regelmäßigen Abständen, oftmals einfach nur ein Rufzeichen. Der Zweck dahinter ist die Untersuchung der Ausbreitungsbedingungen.

In den nächsten beiden Abschnitten gehen wir noch näher auf Relaisfunkstellen und auf Baken ein. Für beide gilt, dass man sie nur mit einer Rufzeichenzuteilung für eine automatisch oder fernbedient arbeitende Station in Betrieb nehmen darf. Der Standort wird in der Zuteilungsurkunde festgeschrieben und die Amateurfunkstelle ist an diesen Standort gebunden.

VD501: Was ist notwendig, damit ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle oder Funkbake betreiben darf?
VD502: Unter welchen Voraussetzungen darf ein Funkamateur eine Amateurfunkstelle als Relaisfunkstelle betreiben?