Offene Sprache (Klasse N)

ACHTUNG: Die Inhalte auf dieser Seite beziehen sich auf Amateurfunkprüfungen, die ab dem 24.06.2024 abgenommen werden. Für Prüfungen, die vor diesem Stichtag stattfinden, gilt noch der alte Prüfungsfragenkatalog, für den der alte Online-Kurs besser geeignet ist.

Eine Besonderheit im Amateurfunk ist die Verpflichtung zu offener Sprache. Das bedeutet, dass es unzulässig ist, Verschleierungsverfahren wie geheime Codes zu verwenden, die dazu dienen, dass Zuhörer nicht verstehen, worüber sich ausgetauscht wird. Digitale Kodierungen, Morsezeichen und Abkürzungen sind jedoch zulässig, wenn sie nicht dazu dienen, dass andere die Inhalte nicht verstehen können.

VD103: Im Amateurfunkverkehr darf nur offene Sprache verwendet werden. Was gilt nicht als offene Sprache und ist daher unzulässig?