Persönliche Rufzeichen (Klasse N)

Personengebundene Rufzeichen sind die am häufigsten vergebenen Rufzeichen. In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Zulassungsklassen, mit jeweils eigenen Bereichen im Rufzeichenplan. Die einzelnen Klassen lauten, aufbauend aufeinander, Klasse N (Entry Level License), Klasse E (Novice) und Klasse A (Advanced). Aus der Tabelle 8 kann man entnehmen, welche Präfixe und Ziffern den Amateurfunkklassen zugeordnet sind. In der Tabelle 9 finden sich einige Beispiele für personengebundene Rufzeichen der 3 Klassen. Die meisten Funkamateure in Deutschland besitzen die Amateurfunkzulassung der Klasse A, deshalb ist dieser Block am größten.

Klasse Präfix und Ziffer
Klasse N DN9
Klasse E DO1 – DO9
Klasse A DB1 – DD9
DF1 – DH9
DJ1 – DM9
Tabelle 8: Präfixe und Ziffern für personengebunde Rufzeichen
Klasse Rufzeichen
Klasse N DN9AAA, DN9ZZZ
Klasse E DO2AAA, DO2ZZZ
Klasse A DL3AAA, DL3ZZZ
Tabelle 9: Beispiele für personengebundene Rufzeichen

Der Rufzeichenplan der BNetzA hilft dabei die folgenden Prüfungsfragen zu beantworten.

BD105: Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DN9 beginnen?
BD106: Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DO1 bis DO9 beginnen und ein zwei- oder dreistelliges Suffix haben? Personengebundene Rufzeichen der ...
BD104: Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DL1 bis DL9 beginnen und ein zwei- oder dreistelliges Suffix haben? Personengebundene Rufzeichen der ...

Nach bestandener Prüfung kann man den Antrag auf die „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst“ bei der BNetzA einreichen. Nach abgeschlossener Bearbeitung bekommt man die Zulassungsurkunde mit dem persönlichen Rufzeichen zugestellt. Erst mit dieser Zulassung darf der Funkbetrieb aufgenommen werden. Die Zulassung gilt nur persönlich für den Funkamateur, der in der Urkunde eingetragen ist. Sie ist nicht übertragbar.

VC107: Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung vorübergehend einer anderen Person übertragen? Die Amateurfunkzulassung ist ...

Im Antragsformular der BNetzA besteht die Möglichkeit, ein Wunschrufzeichen anzugeben. Man sollte zuvor in der Rufzeichenliste der BNetzA oder in der Webabfrage der BNetzA nachsehen, ob das Rufzeichen noch nicht vergeben ist! Auch wenn der Wunsch in der Regel erfüllt wird, gibt es keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens. Es kann sinnvoll sein, mehr als einen Wunsch anzugeben, da ein Rufzeichen zwischenzeitlich zugeteilt worden sein könnte oder aus anderen Gründen nicht vergeben werden kann.

Bei der Auswahl von Rufzeichen gibt es sehr unterschiedliche Vorlieben. Manche Funkamateure wählen die Kurzschreibweise ihres Namens, wie z. B. DL1FLO (FLOrian) oder die Initialen des Namens DL4HR (Harry Rode). Andere achten mehr auf eine gute Verständlichkeit beim Sprechfunk oder legen Wert auf einen für Morsetelegrafie gutes Suffix. Häufig sind Rufzeichen mit 2 Buchstaben im Suffix schon vergeben. Oftmals bietet sich dann als dritter Buchstabe des Suffix der erste Buchstabe des Wohnortes an, z. B. DL1ASN (Alexander Schumacher aus Neheim). Werden keine Wünsche angegeben oder sind die Wunschrufzeichen bereits vergeben, wählt die BNetzA ein Rufzeichen für dich aus.

VD208: Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?

Die BNetzA ändert Rufzeichen in der Regel nicht von sich aus. Ändern sich jedoch Regularien oder Zulassungsklassen, kann es notwendig werden, dass Rufzeichen von der BNetzA eingezogen oder geändert werden. Jedoch kann jeder Funkamateur von sich aus einen neuen Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst stellen. Auf diesem Weg kann man das eigene Rufzeichen wechseln.

VC117: Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?